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10-Punkte-Plan: So will die SPD Abgeordneten-Bestechung verhindern

Als Konsequenz aus den Bestechungsvorwürfen gegen Abgeordnete von CDU und CSU will die SPD umfangreiche gesetzliche Verschärfungen durchsetzen. Sie reichen von mehr Transparenz bei Nebeneinkünften bis zu einer Änderung des Strafgesetzbuches.
von Kai Doering · 10. März 2021
Wer bezahlt wen? Als Konsequenz aus der Masken-Affäre bei CDU und CSU fordert die SPD Verschärfungen im Kampf gegen Bestechung und Einflussnahme auf Abgeordnete.
Wer bezahlt wen? Als Konsequenz aus der Masken-Affäre bei CDU und CSU fordert die SPD Verschärfungen im Kampf gegen Bestechung und Einflussnahme auf Abgeordnete.

Nach den Bestechungsvorwürfen gegen Bundestagsabgeordnete von CDU und CSU im Zusammenhang mit der Vermittlung von Angeboten für Corona-Schutzmasken drängt die SPD auf deutliche Gesetzesverschärfungen. In einem Zehn-Punkte-Plan fordert die Bundestagsfraktion u.a., dass Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit künftig als Verbrechen und nicht länger als Vergehen eingestuft werden. Die Mindeststrafe soll auf ein Jahr Freiheitsentzug erhöht werden.

Verbot von bezahlter Lobbytätigkeit neben dem Mandat

Über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes sollen Abgeordnete mit Nebentätigkeiten verpflichtet werden, anzugeben, wie viele Stunden sie diesen Nebentätigkeiten nachgehen. Damit soll offengelegt werden, ob das Abgeordnetenmandat noch im Mittelpunkt der Arbeit steht. Bezahlte Lobbytätigkeit neben dem Mandat will die SPD vollständig verbieten. Andere Nebeneinkünfte sollen die Abgeordneten künftig Cent genau veröffentlichen müssen.

Nach Angabe von abgeordnetenwatch.de erzielten im vergangenen Jahr 53 Prozent der Bundestagsabgeordneten schon jetzt meldepflichtige Nebeneinkünfte. Die Abgeordneten der CDU verdienten auf diese Weise insgesamt 8,7 Millionen Euro im Jahr nebenbei, die der CSU 5,8 Millionen.

Neben mehr Transparenz bei Einkünften aus Unternehmensbeteiligungen will die SPD-Bundestagsfraktion auch die Grundlagen für Spenden verändern. Abgeordnete sollen demnach keinerlei Spenden mehr annehmen dürfen. Für Parteispenden soll eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro gelten. Parteispenden sollen zudem künftig bereits ab einer Höhe von 2.000 Euro veröffentlicht werden und nicht erst ab 10.000 Euro wie bisher.

SPD will nochmal ans Lobbyregister ran

Auch an die Einigung über ein Lobbyregister wollen die Sozialdemokrat*innen noch einmal ran: Sie pochen nun auf den „exekutiven Fußabdruck“. Dieser soll sicherstellen, dass bei Gesetzentwürfen immer mitangegeben wird, an welcher Stelle Lobbyisten beteiligt gewesen sind. CDU und CSU lehnen den Fußabdruck bisher strikt ab.

„Nach den Ankündigungen von CDU und CSU, welche Konsequenzen sie aus der Unions-Maskenaffäre ziehen will, werden wir noch in dieser Woche mit unseren Vorschlägen in die Gespräche mit dem Koalitionspartner gehen“, kündigt der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke an. „Unser Koalitionspartner ist gut beraten, wenn er unsere Vorschläge nicht länger blockiert.“

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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