Geschichte

Wie Elisabeth Selbert die Gleichberechtigung auf den Weg brachte

Die Gleichberechtigung kam in der Bundesrepublik nur langsam in Gang. Dass sie es überhaupt tat, ist Elisabeth Selbert zu verdanken. Im Parlamentarischen Rat griff die Sozialdemokratin dafür zu einem Trick.
von Kerstin Wolff · 22. September 2021
Vorkämpferin für Gleichstellung: Sozialdemokratin Elisabeth Selbert
Vorkämpferin für Gleichstellung: Sozialdemokratin Elisabeth Selbert

Es mutet heute so selbstverständlich an: Als 1949 im Mai das Grundgesetz in Kraft trat, wurde in Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es hier – bis heute. Hinter diesem einfachen Satz steckte allerdings sehr viel harte Arbeit, denn er war leider nicht selbstverständlich gewesen. Dass es überhaupt zu einer solchen Formulierung kam, hat viel mit einer Frau zu tun – die Kasseler Anwältin und SPD-Politikerin Elisabeth Selbert.

Kassels erste Abiturientin

Die spätere Juristin war als Martha Elisabeth Rohde als zweite von vier Töchtern des Justizbeamten Georg Rohde und seiner Frau Elisabeth am 22. September 1896 in Kassel geboren worden. Nach dem Besuch der Volksschule wechselte sie auf die Realschule, die sie ohne Reifezeugnis verlassen musste. Nach einer Stelle als Fremdsprachensekretärin war sie ab 1916 im Telegrafendienst der Post tätig. Dort lernte sie Adam Selbert kennen, den sie 1920 heiratete.

Wie ihr Mann wurde Elisabeth Selbert Mitglied der SPD. 1926 holte sie als erste Frau in Kassel in einer externen Prüfung das Abitur nach und begann im selben Jahr, als zweifache Mutter, ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, das sie in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschloss. 1934 konnte sie sich noch als selbstständige Anwältin in Kassel niederlassen, bevor die Nationalsozialisten Frauen diese Möglichkeit verwehrten. Ihr Mann verlor als Sozialdemokrat sofort seine Stelle und so war die Familie auf das Einkommen von Elisabeth angewiesen.

Eine von vier Müttern des Grundgesetzes

1945, als politisch Unbelastete, eröffnete Selbert ihre Kanzlei wieder neu und nahm gleichzeitig ihr Engagement für die SPD wieder auf. Sie war Mitglied von Spruchkammern und Ehrengerichten zur Entnazifizierung und maßgeblich beteiligt am Neuaufbau der Justiz in Hessen. Sowohl in die Stadtverordnetenversammlung Kassel wurde sie gewählt als auch in die Verfassungsberatende Landesversammlung für Groß-Hessen. 1948 schließlich wurde sie – auf Betreiben von SPD-Frauen –Mitglied im Parlamentarischen Rat.

Hier traf sie auf lediglich drei andere Frauen, auf die Sozialdemokratin Frieda Nadig, die gestandene CDU-Politikerin Helene Weber und die Zentrumsabgeordnete Helene Wessel. Diese vier Frauen werden nun also die „Mütter“ des Grundgesetzes neben 61 „Vätern“.

Es soll an dieser Stelle allerdings schon gleich verraten werden: Nur weil es lediglich vier Frauen in diesem Gremium gab, bedeutete dies nicht, dass alle vier an einem Strang zogen. Es zeigte sich vielmehr deutlich, dass Weber und Wessel die konservative Grundeinstellung ihrer Parteien mittrugen – auch wenn es um Frauenrechte ging. Als Anfang Dezember 1948 der Antrag der SPD-Fraktion zur Gleichberechtigung im Hauptausschuss vorstellt wurde, wurde die Formulierung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ mit 11 zu 9 Stimmen abgelehnt, auch mit den Stimmen von Wessel und Weber.

Was nun folgte, war eine geschickt eingefädelte Kampagne der SPD-Frauen, vor allem Herta Gotthelf als Frauensekretärin und Elisabeth Selbert, denen es durch Pressearbeit, persönliche Auftritte und vor allem eine organisierte Eingabenkampagne gelang, das Thema in der Öffentlichkeit präsent zu halten und in Ansätzen zu skandalisieren.

Klappern gehört zum Handwerk

Dabei machte vor allem Elisabeth Selbert die von Frauenorganisationen, -vereinen und unabhängigen Frauenausschüssen eingetroffenen schriftlichen Eingaben wohl bewusst größer und mächtiger, als sie wirklich waren. Die Forschung konnte bisher 46 Eingaben und Briefe nachweisen. Nicht gerade sehr viel, bedenkt man, dass zum Thema Konfessionsschule 1.690 Eingaben eingereicht wurden und zur Frage der Gestaltung der Landesflagge fast 6.000 Eingaben den Parlamentarischen Rat erreichten.

Aber, klappern gehört ja bekanntlich zum Geschäft und Selbert schaffte es, diese Eingaben im Parlamentarischen Rat rhetorisch und politisch geschickt zu nutzen – hier entstand das Bild von den Waschkörben voller Eingaben aller Frauen im Land, die in den Parlamentarischen Rat „hineingeschüttet wurden“ und die dazu geführt hätten, dass der Gleichberechtigungsartikel schließlich angenommen werden musste. Wie auch immer: Nach einer erneuten Debatte im Hauptausschuss wurde schließlich die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 18. Januar 1949 einstimmig angenommen.

Ein erster Sieg war errungen, nun musste es darum gehen, die Formulierung im Grundgesetz mit Leben zu erfüllen. Leider fruchteten die Versuche, die SPD als Partei der Gleichberechtigung zu etablieren, nicht. Die CDU gewann die erste Bundestagswahl haushoch und Elisabeth Selbert fehlten 200 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Durch die CDU-Regierung wurde das Thema Gleichberechtigung auch im Bundestag blockiert. Sie ließ sogar eine Frist bis 1953 verstreichen, ohne Anpassungen am Familienrecht vorgenommen zu haben. Erst nach zähen Verhandlungen trat endlich 1958 ein Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.

Die Gleichberechtigung kam in der BRD also nur sehr langsam in Gang. Aber dass sie überhaupt in Gang kommen konnte, hatten die BRD-Frauen einer SPD-Politikerin aus Kassel zu verdanken, die zusammen mit ihrer Partei und vor allem mit den Frauen aus ihrer Partei dafür eingetreten war, dass „Männer und Frauen gleichberechtigt“ sind.

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Autor*in
Kerstin Wolff

Historikerin beim AddF - Archiv der deutschen Frauenbewegung, Forschungsinstitut und Dokumentationszentrum zur Geschichte der Frauenbewegung in Kassel. Hier leitet sie den Forschungsbereich, ist Teil des Leitungsteams und ist Lehrbeauftragte an der Universität Kassel.

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