Wie der „Vorwärts“ die Urteile im Auschwitz-Prozess bewertete
Als am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer der erste Auschwitz-Prozess eröffnet wurde, konnte niemand ahnen, dass er sich zum größten Strafprozess der deutschen Justizgeschichte entwickeln würde. Ursprünglich angesetzt auf zwölf Verhandlungstage zog sich die „Strafsache gegen Mulka und andere“, wie der Prozess nach Robert Mulka, dem Ranghöchsten der Angeklagten, benannt war, ganze 20 Monate hin.
Als am 19. August 1965 die Urteile verkündet wurden, lagen 183 Verhandlungstage hinter Richter Hans Hofmeyer und den vier Staatsanwälten. Es waren 360 Zeugen vernommen worden, 211 Ausschwitz-Überlebende waren nach Frankfurt gekommen, um ihre Aussage zu machen. Sogar einen Ortstermin im ehemaligen Konzentrationslager hatte es gegeben.
Entscheidend war der Einsatz von Fritz Bauer
Angeklagt waren 21 SS-Männer und ein Funktionshäftling, die sich in Auschwitz der massenhaften Tötung von Lagerinsassen schuldig gemacht hatten. Möglich gemacht hatte die Anklage die akribische Recherchearbeit des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der Täter und Zeugen über Jahre ermittelt hatte.
Der „Vorwärts“, der in den sechziger Jahren als Wochenzeitung erschien, begleitete den Auschwitz-Prozess mit großem Interesse. Einen Tag vor der Urteilsverkündung zog der Journalist Karl-Friedrich Kämper unter der Überschrift „Der Auschwitz-Prozeß und die Justiz“ Bilanz. „Wer einmal auch nur das, was heute noch vom ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz in der Nähe der polnischen Kleinstadt Oswjeciem vorhanden ist, gesehen hat, (...) der wird kaum verstehen, daß für einen einzigen der in diese Mordmaschinerie Verwickelten ein Antrag auf Freispruch gestellt wurde“, schrieb Kämper.
Auschwitz: weder erledigt, noch überwunden
Doch Rechtsstaatlichkeit sei eben „nicht immer eine bequeme Angelegenheit“: „Man wird gerade dieser Rechtsstaatlichkeit wegen (...) bei aller Empörung über das Vorgefallene dennoch bereit sein müssen, auch hier in sachlicher Aufmerksamkeit anzuhören, was Verteidiger zugunsten ihrer Mandaten vorbringen.“ Auf drei Spalten analysiert Kämper das Vorgehen der Verteidiger und bewertet ihre Argumente, um zum Schluss zu kommen: „Mit dem bevorstehenden Urteil (...) ist der Komplex Auschwitz weder erledigt noch überwunden oder gar bewältigt.“
Immerhin eine Randnotiz sind dem „Vorwärts“ in seiner Ausgabe vom 25. August die Urteile im Auschwitz-Prozess wert. Sechs Angeklagte waren als Mörder zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden, ein Angeklagter als Mörder zu zehn Jahren Jugendstrafe. Zehn Angeklagte waren vom Gericht nicht als Täter bzw. Mittäter, sondern als Gehilfen qualifiziert worden und hatten Zuchthausstrafen zwischen dreieinviertel und vierzehn Jahren erhalten. Drei Angeklagte waren mangels Beweisen freigesprochen worden.
„Richter und Geschworene haben sich ihren Urteilsspruch nicht leicht gemacht“, befand der Journalist Eckhard Wiemers. Allerdings: „Gegenüber den Ungeheuerlichkeiten, den erbarmungslosen Massenausrottungen durch die Henker von Auschwitz muß jedes noch so harte Urteil einen Rest von Unbehagen erzeugen, kann auch der abgewogenste Richterspruch im letzten nicht ganz befriedigen.“
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Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.