Geschichte

Vor 40 Jahren: Eva Rühmkorf wird Deutschlands erste Gleichstellungsbeauftragte

Am 1. Januar 1979 wurde Eva Rühmkorf in Hamburg Deutschlands erste Gleichstellungsbeauftragte. In der Folge gab es keine SPD-geführte Landesregierung mehr ohne eine Frauenministerin. Für eine vollständige Gleichstellung ist aber noch einiges zu tun.
von Inge Wettig-Danielmeier · 20. Dezember 2018
placeholder

Vor 70 Jahren schaffte Elisabeth Selbert mit Artikel 3 des Grundgesetzes einen Durchbruch. Schnörkellos heißt es dort: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ohne jede Einschränkung, ohne einen Gesetzesvorbehalt. Einige Verfassungsjuristen vermuteten, dass dieser Artikel weitreichende Wirkungen auslösen würde. „Wenn das sofort gilt, dann können wir unser BGB in die Tonne kloppen“, raunte man unter den Familienrechtlern; im Familienrecht des BGB existierten die deutlichsten Beschränkungen der Frauenrechte.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Es waren nicht die weiblichen Mitglieder des Bundestags, die diese Diskriminierungen aufgriffen, es waren Klagen von Frauen, die vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben wurden, das einige der deutlichsten Diskriminierungen aufhob: das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes; den Stichentscheid des Ehemannes in der Kindererziehung; die Entscheidung des Ehemannes über die Berufstätigkeit der Ehefrau.

Auch die SPD-Juristen der 1966 beginnenden Großen Koalition wurden aktiv. Gustav Heinemann und Horst Ehmke setzten weitere Korrekturen in Gang: z.B. gleiche Rechte für Nichteheliche.

ASF für aktive Frauenpolitik

Mit der 68er-Bewegung, die mühsam auch den Kampf um Frauenrechte aufgriff, wurden weitere Akzente gesetzt. In der SPD forderte eine neue Frauengeneration eine aktive Frauenpolitik. Zunächst belächelt, wenig unterstützt. Nur die Jusos, aus deren Reihen viele der jungen Aktivistinnen stammten, halfen mit Organisation und Geld. Nach heftigen Kontroversen auf Bundesfrauenkonferenzen in Saarbrücken und Nürnberg gab es 1972 die Gründung einer demokratisch organisierten Arbeitsgemeinschaft: der ASF. Die erste Bundeskonferenz fand 1973 statt.

Unter den zahlreichen Punkten, die die ASF für eine neue Frauenpolitik aufgriff, gehörte die organisatorische Verankerung der Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung: in den Kommunen, in den Ministerien und auch in der Bundesregierung.

Die ersten Schritte dazu erfolgten zaghaft: Immerhin berief Bundeskanzler Helmut Schmidt eine Gewerkschaftsfrau auf eine Stabstelle im Bundeskanzleramt. Mehr ließ sich mit der FDP nicht durchsetzen. Zwar gab es eine Anhörung zu einem Antidiskriminierungsgesetz, doch der linksliberale Innenminister Gerhart Baum bekam keine Vollmacht für einen Gesetzentwurf. Der Wirtschaftsflügel der FDP war dagegen.

Staatssekretärin für Frauenfragen in NRW

Auf Länderebene sandte Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD) ein Signal: In die NRW-Staatskanzlei zog eine Staatssekretärin für Frauenfragen ein. Diese ersten Schritte reichten den SPD-Frauen nicht aus, sie forderten Gleichstellungsbeauftragte für alle Verwaltungs- und Regierungsebenen. Gleichstellungsbeauftragte mit definierten Rechten in der Verwaltung und mit dem Recht des öffentlichen Auftritts. In den Regierungen sollte es Frauenministerinnen geben.

1979 war es dann soweit, als mit dem Datum des 1. Januar in Hamburg Eva Rühmkorf als Gleichstellungsbeauftragte begann. Eva Rühmkorf hatte eine Verwaltungskarriere hinter sich und sie war dem Thema Gleichstellung eng verbunden. Sie setzte deutliche öffentliche Signale und Schritt für Schritt richteten Städte und Gemeinden, Landkreise Stellen für Frauenbeauftragte ein. Es gab keine SPD-geführte Landesregierung ohne eine Frauenministerin. Ein bisheriges Randthema rückte gegen beachtliche Widerstände ins politische Zentrum vor.

Elan der Gleichstellungspolitik erlahmte

In gut zwei Jahrzehnten Gleichstellungspolitik wurde viel erreicht. Was mit der Pionierin Eva Rühmkorf begann, schaffte ein beachtliches Maß an Gleichstellung. Nicht nebensächlich war, dass auf diesen neuen Stellen tausende von Frauen eine Qualifikationschance erhielten, die ihnen im traditionellen Politiksystem verwehrt war. Viele haben sie genutzt. In den 1990er Jahren erlahmte jedoch der Anfangsschwung: Gleichstellungsbeauftragte verschwanden, Frauenministerien wurden anderen Häusern zugeschlagen.

40 Jahre danach bleibt die Frage zu beantworten: Haben wir die gewollte Gleichstellung erreicht? Was hat Bestand in der Bilanz? Was ist noch zu tun?

0 Kommentare
Noch keine Kommentare