Vor 126 Jahren: Deutschland bekommt ein Bürgerliches Gesetzbuch
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Als 1813 mit der Niederlage Napoleons das Königreich Westfalen unterging, verschwand der Code civil und das alte Recht kehrte zurück. Freilich nicht überall, denn Preußen akzeptierte, dass in den hinzugewonnenen linkrheinischen Gebieten der Code civil weiterhin galt. Unter französischer Besetzung hatte er dort länger gegolten und viel Zustimmung geerntet. Die nicht sehr populäre preußische Einvernahme dieser Gebiete hätte auf Ablehnung stoßen können, sodass Rücksichtnahme nahelag.
Die Klugheit der Preußen blieb eine Ausnahme, sodass im 1815 gebildeten föderativen Deutschen Bund ein zersplittertes Zivilrecht fort galt, das dem gesellschaftlichen Wandel und der wirtschaftlichen Dynamik nicht gerecht wurde. Fortgeltende Landesrechte und Stadtrechte erschwerten das Wirtschaftsleben, das zunehmend über die Staatenvielfalt hinauswuchs.
Wachsende Probleme durch deutsche Kleinstaaterei
Die Friedensphase, die nach den Lasten und Kriegen der napoleonischen Zeit begann, ließ Handel und Industrie schnell wachsen, zwar noch abhängig von englischer Technologie, doch die Selbstständigkeit wuchs. Eine Grenze fand sie jedoch an den Grenzen der deutschen Teilstaaterei, die der Deutsche Bund mit Gesetzgebung nicht durchbrechen konnte, zu unterschiedlich waren die monarchischen Interessen.
Immerhin gelang unter preußischem Druck 1834 der Zollverein, der als Wirtschaftsverband die Zersplitterung im Zollrecht beseitigte. Bis dahin musste bei jedem Grenzübertritt Zoll gezahlt werden, was Preußen im Wirtschaftsleben mit seinen Provinzen Westfalen und Rheinland störte. Stets lag das Königreich Hannover dazwischen. Der Zollverein schuf die erste Kodifikation gemeindeutschen Rechts.
Im Wirtschaftsleben dieser Zeit war der Wechsel das zentrale Zahlungsmittel. Da es 56 deutsche Wechselordnungen gab, musste ein gemeinsames Recht kommen. 1848 setzten die Liberalen in der Nationalversammlung eine gemeinsame Wechselordnung durch. Danach war für Jahrzehnte Schluss für ein gemeinsames Zivilrecht.
Konflikt: Freiheit oder Monarchie?
Die Juristischen Fakultäten bewegte schon länger die Frage nach einem gemeinsamen Zivilrecht. Bis zur Französischen Revolution hatte man sich in der Praxis beholfen mit begrenzter Gesetzgebung, die den gesellschaftlich-wirtschaftlichen Wandel nur unvollkommen aufnahm. Am umfassendsten hatte das 1794 von Friedrich Wilhelm II. in Preußen erlassene Allgemeine Landrecht darauf reagiert, doch mit dem Code civil konnte es sich nicht messen. Die dem Code civil zugrunde liegende Gleichheit vor dem Gesetz, die Adelsrechte, Leibeigenschaften, Zunftrechte, Judendiskriminierung beseitigte, wirkte ansteckend.
In der wissenschaftlichen Diskussion schälten sich zwei Positionen heraus, die nicht zu einer Einigung fanden. In dieser Debatte stoßen mit Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840) und Friedrich Carl von Savigny (1779-1861) zwei Kontrahenten aufeinander, die in der Nachfolge der Französischen Revolution klare Unterschiede vertraten. Während Thibaut eine gemeindeutsche Gesetzgebung als Ausdruck freiheitlichen Staatsbürgersinns sah, verwarf Savigny diesen Ansatz in seiner Streitschrift Vom Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft schon 1814. Im Kern setzte Savigny auf eine aristokratische Kultur, die einer Rechtsetzung als Ergebnis demokratischer Politik entgegensteht. Dem Preußischen Staatsrat Savigny, der Friedrich Wilhelm IV. verbunden war, gelang damit das Ausbremsen der Zivilgesetzgebung.
Ein neuer Anlauf startete mit der Reichseinheit 1871, die die Nationalliberalen zur dominierenden Fraktion im neuen Reichstag machte. Sie drängten auf ein gemeindeutsches Recht. Nachdem mit dem Strafgesetzbuch und dem Gerichtsverfassungsgesetz erste Schritte erfolgten, sollte nun die Arbeit an einem Zivilgesetzbuch beginnen. Hier begann der Auftritt von Gottlieb Planck, der sich schon bei den ersten Gesetzesarbeiten ausgezeichnet hatte.
SPD gegen Arbeits- und Vereinsrecht
Gottlieb Planck wurde 1824 in Göttingen geboren. Sein Studium in Göttingen schloss er 1846 als Jahrgangsbester ab, sodass er in den Justizdienst des Königreichs Hannover eintreten konnte. Seine frühen politischen Aktivitäten, zu denen die Beteiligung an einem Arbeiterverein gehörte, brachten ihn in Gegensatz mit der hochkonservativen Regierung des Königreichs, sodass er mehrfach strafversetzt wurde. Auch die Mitgliedschaft im Landtag, wo er der liberalen Opposition angehörte, schützte ihn nicht. Seine Stunde kam erst mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866. Als nationalliberaler Reichstagsabgeordneter wurde er Mitgestalter der neuen Reichsgesetze, was 1874 zu seiner Berufung in die erste BGB-Kommission führen sollte.
Der 1887 vorgelegte erste Entwurf für das Zivilgesetzbuch erfuhr eine vielfache Kritik: Eine Flut von 600 Stellungnahmen rügte die hölzerne Sprache, die abschreckenden Gesetzesverweisungen und die Lebensfremdheit. Es fehle dem Entwurf ein Tropfen sozialen Öls. Die neue Kommission, deren Generalreferent Gottlieb Planck wurde, erarbeitete einen Zweiten Entwurf, der 1896 über den Bundesrat im Reichstag vorgelegt wurde.
Auch in den Reichstagsberatungen verstummte die Kritik nicht. Den Konservativen war der Entwurf im Wirtschaftsdenken zu liberal, kirchlich-konservatives Denken wandte sich gegen das Eherecht und die kleine SPD-Fraktion bekämpfte die arbeits- und vereinsrechtlichen Regeln. Heftig stritt der einzige Jurist der Fraktion, Arthur Stadthagen (1857-1917), gegen das Vereinsrecht, das Gewerkschaften und Parteien diskriminierte, im Kern gegen die junge Arbeiterbewegung gerichtet war.
Bundesrepublik erfüllt Forderungen der Kritiker
Stadthagen profilierte sich in den folgenden Jahren als Arbeitsrechtler, er gilt als der Vater des Arbeitsrechts. Wegen seines andauernden Kampfes erfuhr er durch den Preußischen Staat zahlreiche Diskriminierungen, unter anderem wurde ihm die Anwaltslizenz entzogen. Die Föderalisten wandten sich gegen die beabsichtigte Reichseinheit. Am 1. Juli 1896 fand das BGB im Reichstag schließlich eine Mehrheit, seit dem 1. Januar 1900 gilt es in den deutschen Staaten.
Die Kritik am geltenden BGB ließ jedoch nicht nach. Anton Menger formulierte sie in seiner Kampfschrift Das Bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen und die Frauenverbände kritisierten das patriarchalische Familienrecht. Erste Veränderungen im Arbeitsrecht ergänzten in der Weimarer Republik das BGB. Rückschritte bewirkte die NS-Zeit, um die Diskriminierung und Ausbeutung der jüdischen Mitbürger zu ermöglichen. In der DDR wurde das BGB durch eigene Gesetzgebung ersetzt.
Erst die Rechtsetzung in der Bundesrepublik erfüllte die Forderungen der frühen Kritiker durch ein soziales Arbeitsrecht und ein vom Gleichheitsgedanken ausgehendes Familienrecht. Erste Anstöße gaben Urteile des Bundesverfassungsgerichts, bis die sozialliberale Koalition in den 1970er Jahren die Gleichstellung der Frauen durchsetzte.
war von 1975 bis 1976 Politikberater für die sozialistische Partei im revolutionären Portugal. Als Mitglied des Europäischen Parlamentes war er Vorsitzender des Ausschusses für den Beitritt Portugals zur Europäischen Gemeinschaft.