Geschichte

Hugo Sinzheimer: der „Vater des Arbeitsrechts“

Als Anwalt vertrat er Sozialdemokrat*innen und Gewerkschafter*innen. In der Nationalversammlung wurde er zum einflussreichen Mitgestalter der Weimarer Reichsverfassung. Nach Verfolgung und Haft unter den Nazis starb Hugo Sinzheimer kurz nach dem Zweiten Weltkrieg.
von Klaus Wettig · 21. September 2020
Vater des Arbeitsrechts: Hugo Sinzheimer anlässlich der Weimarer Nationalversammlung in Weimar 1919
Vater des Arbeitsrechts: Hugo Sinzheimer anlässlich der Weimarer Nationalversammlung in Weimar 1919

Hugo Sinzheimer trägt den Ehrentitel Vater des Arbeitsrechts. Diese Würdigung konnte Sinzheimer nicht erwarten, als er 1895 das Studium der Rechtswissenschaften und Nationalökonomie begann. Im Stil des Jurastudiums dieser Zeit waren es zahlreiche Universitäten: München, Berlin, Freiburg, Marburg und Halle. Seine Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte in Heidelberg.

Dass er über das Studium der Rechtswissenschaften hinausblickte, zeigt seine Mitgliedschaft im Staatswissenschaftlichen Verein Berlin, erst mit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit in Frankfurt a. M. lassen sich seine politischen Neigungen erkennen. Er engagierte sich in zahlreichen Prozessen, die die preußischen Staatsanwälte auch im liberalen Frankfurt gegen Sozialdemokraten anstrengten, und er hatte gewerkschaftliche Mandanten.

Nur kleine Verbesserungen für die abhängig Beschäftigten

Seine Bindung an die Gewerkschaften führte ihn zum Arbeitsrecht, sodass er 1914 Mitherausgeber der Zeitschrift „Arbeitsrecht“ wird. Das juristische Gebiet des Arbeitsrechts entwickelte sich unter den Mehrheiten im Reichstag nur langsam. Trotz der anwachsenden Stärke der Gewerkschaften gelangen im Kaiserreich nur kleine Schritte zur rechtlichen Besserstellung der abhängig Beschäftigten. Im Arbeitsvertragsrecht dominierte der Herr-im-Haus-Standpunkt und in den großen Streikbewegungen erzwangen die Gewerkschaften nur minimale kollektive Rechte.

Bei den Beratungen über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das 1900 in Kraft trat, stritten die sozialdemokratischen Abgeordneten Arthur Stadthagen und Wolfgang Heine für Verbesserungen, doch nur mit geringem Erfolg. Das BGB benachteiligte die arbeitenden Klassen, wie nach seiner Verabschiedung ein prominenter bürgerlicher Kritiker schrieb.

Einflussreicher Mitgestalter der Weimarer Reichsverfassung

Hugo Sinzheimer, der zunächst bei den Linksliberalen Anschluss gesucht hatte, schloss sich 1914 der SPD, die ihm nach der Revolution 1918 wichtige Aufgaben übertrug. Er wurde Polizeipräsident in Frankfurt und 1919 zog er als Abgeordneter in die Nationalversammlung ein. Für die Reichstagsfraktion wurde er zum einflussreichen Mitgestalter der Weimarer Reichsverfassung. Unter den schwierigen Mehrheitsbedingungen gewann er Einfluss auf die wirtschafts- und sozialpolitischen Teile der Verfassung. Auch das spätere Betriebsrätegesetz, das versuchte, Errungenschaften der Revolution zu bewahren, trägt seine Handschrift. Die rechtliche Neuordnung der Beziehungen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften, zwischen Arbeitsgebern und Arbeitnehmern bestimmten seine Arbeit.

Die revolutionären Veränderungen erlaubten 1920 Sinzheimers Ruf auf eine Professur für Arbeitsrecht und Rechtssoziologie an der Universität Frankfurt. Er initiierte schließlich die Gründung der Akademie der Arbeit als gewerkschaftsnahe Ausbildungsstätte. Neben seiner Lehrtätigkeit entfaltete er eine umfangreiche publizistische Tätigkeit, in deren Mittelpunkt das Arbeitsrecht stand. Mit anderen gewerkschaftsnahen Theoretikern entwickelte er den Gedanken der Wirtschaftsdemokratie, der in der Bundesrepublik Grundlage der Mitbestimmung von Arbeitnehmern wird.

Tod kurz nach Kriegsende

Hugo Sinzheimer, der als Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Justiz“ für die Weimarer Republik kämpfte, geriet 1933 ins Visier der Nazis. Schon im Februar wurde er in „Schutzhaft“ genommen. Nach seiner Freilassung konnte er im April in die Niederlande fliehen, wo er sehr bald als Hochschullehrer arbeiten kann. Die Nazis entzogen ihm schon 1933 die Lehrbefugnis; 1934 wurde er ausgebürgert. 1937 entzog ihm die Universität Heidelberg die Doktorwürde.

1940 begann sein weiterer Leidensweg. Da Sinzheimer nicht rechtzeitig nach England fliehen konnte, folgten Entlassung, mehrfache Haft, schließlich die Bedrohung des Transports in ein Vernichtungslager. Seine Freilassung konnte noch erreicht werden, doch als Nichtarier war Überleben nur im Untergrund möglich. Hugo Sinzheimer hat das Kriegsende noch erlebt, doch entkräftet und unterernährt starb er am 16. September 1945.

Postum wird an den Vater des Arbeitsrechts in Amsterdam und Frankfurt erinnert. Am 29. April 2010 wurde das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) in Frankfurt am Main eröffnet, zunächst als Teil der Otto Brenner Stiftung. Seit dem 1. Januar 2018 bietet es unter dem Dach der Hans-Böckler-Stiftung Raum für nationale wie internationale arbeits- und sozialrechtliche Forschung.

Autor*in
Klaus Wettig

war von 1975 bis 1976 Politikberater für die sozialistische Partei im revolutionären Portugal. Als Mitglied des Europäischen Parlamentes war er Vorsitzender des Ausschusses für den Beitritt Portugals zur Europäischen Gemeinschaft.

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