Geschichte

Die Vorarbeit hat sich gelohnt

von Die Redaktion · 14. November 2005
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Schulen: Für die Schulen bleiben die Länder allein verantwortlich. Die seit langem nicht mehr funktionierende Bildungsplanung von Bund und Ländern sollen "Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen" ersetzen. "Die zwischen allen Ländern und dem Bund erst 2004 beschlossene Bildungsberichterstattung bleibt damit gewährleistet," so Volker Kröning, Mitglied der SPD-Verhandlungskommission für die Große Koalition. Hier werde das Zusammenwirken von Bund und Ländern zukünftig ansetzen müssen. Für Berufs- und Weiterbildung bleibt der Bundesgesetzgeber zuständig.

Hochschulen: Veränderungen soll es beim Hochschulbau geben, für den die Länder in Zukunft allein zuständig sein sollen. Dafür erhalten sie bis 2019 (bis 2013 zweckgebunden) finanzielle Unterstützung vom Bund. Für Hochschulbauten und -geräte, die überregional bedeutsam sind, bleibe der Bund zuständig, so Kröning. Das gilt auch für die Regelungen zu Hochschulzulassung und -abschlüssen, allerdings mit der Möglichkeit für die Länder, von diesen Regelungen abzuweichen. Umweltgesetzgebung: Alle Regelungskompetenzen im Umweltrecht werden beim Bund zusammengefasst. Nur in einzelnen, klar definierten Fällen werden die Länder abweichen können. Ein bundeseinheitliches Umweltgesetzbuch wird damit, so Kröning, ermöglicht. "Dies dürfte nicht nur ökologisch ein Gewinn sein, sondern soll auch zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung auf diesem Schlüsselfeld für den Standort Deutschland beitragen."

Finanzbeziehungen: Mischfinanzierungen werden reduziert. Kröning: "Dies gilt nicht nur für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, sondern auch für die Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, soweit sie Landesprogramme umfassen, und zur Förderung des Wohnungsbaus." Die Bundesmittel für diese Aufgaben bleiben ebenfalls bis 2013 bzw. 2019 gewährleistet, Finanzhilfen werden in Zukunft nur noch

befristet und degressiv gewährt und ihre Verwendung vom Bundestag kontrolliert.

Zeitplan: Kröning ist optimistisch: "Die Verfassungsänderungen und die Änderung der diesbezüglichen einfachen Gesetze sollen Ende 2005/Anfang 2006 eingeleitet werden; die Föderalismusreform kann dann im Laufe des kommenden Jahres beschlossen werden," sagte er. Er geht zudem davon aus, dass die FDP, wo sie in den Bundesländern mitregiert, die Reform mitträgt. Die grundsätzliche Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen steht noch aus. Kröning ist optimistisch, dass sie 2007/2008 in Angriff genommen werden kann.

Susanne Dohrn

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