Der Schandparagraph bekam endlich Risse
In dieser nicht endenden Geschichte gibt es dennoch Jahrestage. Vor 40 Jahren im April 1974 beschlossen die Vertreter der SPD und FDP mit einigen CDU-Stimmen im Deutschen Bundestag eine Fristenregelung zur Reform des § 218 des Strafgesetzbuches. CDU/CSU gingen jedoch von einer grundsätzlichen Rechtspflicht der Frau zur Austragung einer Schwangerschaft aus und beantragten die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes.
Das Ergebnis ist bekannt: Während in vielen westlichen Demokratien Fristenregelungen galten, trat die Bundesrepublik den Rückzug an. Ein Schwangerschaftsabbruch konnte nur akzeptiert werden, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine über das zumutbare Maß hinausgehende Aufopferung eigener Lebenswerte bedeutete. Darüber mussten „objektive“ Dritte – also Ärzte – entscheiden und nicht die Frau.
Es folgte die unselige Indikationsregelung
SPD und FDP beschlossen schließlich eine Indikationsregelung mit vier Rechtsgründen, d. h. ein Abbruch war möglich aus medizinischen Gründen, aus sozialen Gründen, bei Vergewaltigung und bei Schädigung des Fötus. Ob eine Indikation vorlag, entschieden Dritte. Das wurde sehr unterschiedlich gehandhabt, immer wieder kam es zu Gerichtsverfahren, insbesondere in Bayern. Diese unbefriedigende Regelung führte in den 70er und 80er Jahren zu immer neuen Aktionen und Forderungen der Frauen. Erst die Vereinigung der beiden deutschen Staaten bot die Chance, das Thema erneut zur Diskussion zu stellen, denn die DDR hatte eine klare Fristenregelung und unterschiedliches Recht war weder praktikabel noch wünschenswert.
Also musste das Problem im Vereinigungsprozess geregelt werden. Die neue Republik, d. h. CDU und CSU, versuchte denselben Ablauf wie 1974: Sie wollten mit der Indikationsregelung die Fristenregelung vom Tisch wischen.
Aber das Bundesverfassungsgericht lieferte bessere Vorlagen für die Reformer, akzeptierte eine selbstständigere Rolle der Frau. SPD, FDP, Grüne und PDS ließen nicht locker, und schließlich wurde selbst Helmut Kohl des Streits überdrüssig. Nach mehreren Anläufen gab es 1995 einen parteiübergreifenden und Regierung und Opposition übergreifenden Kompromiss mit einer praktikablen Fristenregelung. Im nächsten Jahr haben wir ein Erinnerungsjahr an einen fast vollständig abgeschlossenen Kompromiss in dieser leidigen, Millionen von Frauen demütigenden und verletzenden Strafrechtsfrage.
SPD kämpfte schon in Weimar gegen § 218
Die Weimarer Republik hatte den § 218 immer wieder diskutiert, immer wieder beantragte die SPD Änderungen und Begnadigungen für die zu Tausenden einsitzenden Frauen, damit die Mütter – statt im Zuchthaus oder Gefängnis zu sitzen – sich um ihre Kinder kümmern konnten. Schließlich wurde wenigstens die strenge Zuchthausstrafe abgeschafft. Dass Hitler den § 218 zu erwarteten Unmenschlichkeiten nutzte, sei nur erwähnt.
1995 endlich wurde der Schandparagraph 218, der seit dem Strafgesetzbuch des norddeutschen Bundes von 1870 – später unverändert im Reichsstrafgesetzbuch übernommen – sein Unwesen trieb, so reformiert, dass Frauen damit leben können. Und: Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche geht Jahr um Jahr zurück!
Michael Gottschalk/photothek.net
war von 1991 bis 2007 Bundesschatzmeisterin der SPD.