Wir brauchen einen echten Durchbruch für die Pflege
„Die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“, das ist das etwas sperrig gesetzlich formulierte Ziel der Pflegeversicherung. Auf die Frage, ob die Pflegeversicherung diesem Kernauftrag heute noch gerecht wird, gibt es mindestens zwei Wahrheiten. Die eine lautet: Der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die ergänzend Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung benötigen, ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben ist. Die andere: In absoluten Zahlen ausgedrückt gibt es deutlich mehr pflegebedürftige Menschen mit Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Inhaltlich bringt uns die Debatte über diese zwei Wahrheiten jedoch nicht wirklich weiter. Interessanter ist, was das Begrenzen der Pflegeversicherungsleistungen auf Festbeträge, also die Ausgestaltung als Teilleistungssystem, in der Praxis bedeutet.
Die Höhe der Beitragssätze sollte begrenzt werden
Bund und Länder haben sich bei den Beratungen über das Pflege-Versicherungsgesetz in den neunziger Jahren ganz bewusst für den Teilleistungscharakter entschieden. Das nachvollziehbare Motiv war, die Höhe der Beitragssätze zu begrenzen. Heute stellen wir jedoch fest, dass sich diese Entscheidung nicht nur auf Beitragssätze, sondern auf das gesamte System der Langzeitpflege ausgewirkt hat. Dies wird besonders greifbar, wenn Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Leistungsanbieter über die Vergütung verhandeln.
So berücksichtigen Einrichtungsträger bei ihrer Kalkulation, welchen Preis sie „am Pflegemarkt“ durchsetzen können. Zudem schätzen sie ab, wie der Bewohnerbeirat, die Bewohnerinnen und Bewohner und Angehörige auf eine deutlich spürbare Entgeltsteigerung reagieren. Für Pflegekassen sind die Auswirkungen von Entgeltverhandlungen zunächst überschaubar, da Mehrkosten wegen der gedeckelten Leistungsbeträge nicht zu ihren Lasten gehen. Gleichzeitig versteht der Gesetzgeber die Pflegekassen jedoch als Sachwalter der Interessen ihrer Versicherten. Und schließlich kommt der Sozialhilfeträger ins Spiel, der die Zahl der Leistungsberechtigten begrenzen und Ausgabensteigerungen dämpfen will.
Wir brauchen mehr qualifizierte Pflegekräfte
Am Ende der Vergütungsverhandlung steht also ein Kompromiss zwischen dem, was wünschenswert wäre und dem, was machbar ist. Das klingt zunächst akzeptabel. Problematisch wird es aber, wenn am Ende ein Kompromiss zwischen dem steht, was für attraktive Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte eigentlich notwendig wäre und eben dem, was finanzierbar ist. Denn in dem Fall fehlt uns bei allen guten Initiativen zur Fachkräftesicherung, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, der echte Durchbruch für die Pflege.
Doch wir brauchen diesen Durchbruch. Wir brauchen insbesondere mehr qualifizierte Fachkräfte in der Pflege. Das Vorhaben des Bundes, ab dem kommenden Jahr 13.000 zusätzliche Stellen in der stationären Pflege voll zu finanzieren, begrüße ich deshalb grundsätzlich sehr. Die notwendigen Mittel dafür bringt ausnahmsweise die Krankenversicherung auf, als Beteiligung an der medizinischen Behandlungspflege. Eine Lösung, die aufgrund der aktuellen Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gut machbar ist und Ausgabensteigerungen in der Pflegeversicherung vermeidet. Gleichzeitig macht diese Lösung deutlich, warum die Akteure in den Ländern nicht so einfach über den üblichen Weg, die Verhandlung von Personalschlüsseln, die notwendigen Verbesserungen beim Personal erzielen. Denn die damit zwangsläufig verbundenen Mehrkosten schlagen voll auf die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen durch. Dies kann nicht gewollt sein, da die Schmerzgrenze bei den Pflegebedürftigen bezüglich des Eigenanteils schon erreicht ist. Eine weitere Erhöhung der Eigenanteile ist nicht akzeptabel.
Gehälter der Pfleger an Krankenpflege angleichen
Ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit eines echten Durchbruchs ist die unterschiedliche Höhe der Gehälter in der Krankenpflege und in der Langzeitpflege. Ziel muss es sein, die Löhne in der Altenpflege an die der Krankenpflege anzugleichen. Das sollte spätestens 2023 passieren, wenn der erste Jahrgang der neuen Pflegeberufe auf den Arbeitsmarkt kommt. Und auch hier stellt sich die Frage, wie diese notwendige Angleichung finanziert wird.
Ganz entscheidend ist daher, dass Kostensteigerungen wegen besserer Bezahlung und mehr Personal auch zu höheren Leistungen der Pflegeversicherung führen. Und dass mit einer verlässlichen Regelung, die den beteiligten Akteuren echte Handlungssicherheit bietet. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch: Von einer Veränderung der jetzigen Dynamisierungsregelung bis hin zu einer Deckelung der Eigenanteile anstelle der Deckelung der Leistungen. Diese Vorschläge bilden den Rahmen für den weiteren pflegepolitischen Diskurs.
Finanzierung aus Steuermitteln unvermeidlich
Wir brauchen dringend eine Antwort auf die Frage, wie wir die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine breitere Basis stellen können. Die zunehmende Pflegebedürftigkeit in einer älter werdenden Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und Lösung bedarf. An einem Beitrag aus Steuermitteln führt dabei aus meiner Sicht kein Weg vorbei, um die notwendigen Mittel für eine gute Pflege auch in der Zukunft bereitzustellen.
ist Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.