Warum wir die Renten in Ost und West angleichen müssen
Thomas Koehler/photothek.net
„Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013. Ebenso haben sich die drei Koalitionspartner darauf verständigt: „Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben“.
Angleichung aus Steuermitteln finanzieren
Andrea Nahles hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll die Angleichung des Rentenwertes in zwei Schritten bis 2020 erfolgen. Zum 1. Januar 2020 gäbe es dann in Deutschland fast drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ein einheitliches Rentenrecht. Die Arbeitsministerin sieht in der Rentenangleichung – zu Recht – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und plädiert daher für eine Finanzierung aus Steuermitteln des Bundes. Zum Vorschlag gehört auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Ost auf das höhere West-Niveau. Dadurch würden mehr Beiträge aus dem Osten in die Rentenkasse fließen.
Auch wenn Ost und West immer weiter zusammenwachsen, sich die Menschen eher als Brandenburger oder Bayern, denn als Ossis oder Wessis begreifen, so bleibt die Situation im Osten eine besondere – zumindest im Hinblick auf die Altersvorsorge. Wenn nicht gehandelt wird, wird sich Altersarmut, allen Prognosen zufolge, von einem gesamtdeutschen zu einem ostdeutschen Problem verstärken.
Altersarmut als ostdeutsches Problem
Die Ursachen dafür sind vielfältig. Während im Westen die gesetzliche Rente oft durch eine Betriebsrente ergänzt wird, fehlt dieses Element im Osten oftmals.
Weitere Gründe sind den Umbrüchen nach der Widervereinigung geschuldet: gebrochene Erwerbsbiographien, lange Zeiten von Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne. Die Folgen sind eine sinkende Höhe der Renten und ein steigendes Risiko von Altersarmut. Durch die niedrigere Kinderquote in Ostdeutschland steigt die Belastung für Einzelkinder, falls ein oder beide Elternteile pflegebedürftig werden. Aufgrund all dieser Entwicklungen ist die gesetzliche Altersrente für den Osten der beste Weg, um Altersarmut in den „neuen“ Bundesländern entgegenzuwirken. Eine weitere Voraussetzung zur Vermeidung von Altersarmut ist jedoch eine kontinuierliche Angleichung der Löhne an das Westniveau.
Mindestlohn als Vorbild
Der Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnis ist dann zwar noch nicht zu Ende, aber eine große Etappe wäre geschafft. Die Einführung des Mindestlohns hat gezeigt, was möglich ist, wenn ein gemeinsamer politischer Wille besteht. Die Skeptiker der Rentenangleichung, insbesondere in der Union müssen sich fragen lassen: Wenn nicht jetzt, wann dann?! Eine Große Koalition muss im Stande sein, Großes zu leisten.