Debatte

Polizeipräsident a.D. fordert Abkehr vom Cannabis-Verbot

Nicht die Drogen sind das Problem, die Drogenpolitik ist es. Mit dieser These geht Hubert Wimber auf Konfrontationskurs zur Gewerkschaft der Polizei, die eine Fortsetzung des Verbots fordert. Ein leidenschaftlicher Appell aus der Praxis an die Politik.
von Hubert Wimber · 30. September 2015
Hanf Legalisierung?
Hanf Legalisierung?

„Es muss endlich Schluss damit sein, den Joint schön zu reden.“ Mit dieser markanten Formulierung wartet Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei auf, in dem er den Prohibitionskritikern eine Verharmlosung von Cannabis unterstellt. Zwar spricht er damit nicht für die Polizei als Ganzes, wie anderslautende Äußerungen der Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft  sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zeigen, dennoch verkennt er eine zentrale These: Wir haben es weniger mit einem Drogenproblem sondern vielmehr mit einem Drogenpolitikproblem zu tun. Hierfür nur drei Beispiele:

Freigabe führt nicht zu Anstieg des Konsums

Die Mutmaßung, dass ohne Strafbewehrung alle Dämme brechen würden und alles noch viel schlimmer wäre, ist durch internationale Studien längst widerlegt. In mehreren EU-Staaten sind Cannabiserwerb und -besitz zum Eigenbedarf in den letzten Jahren entkriminalisiert worden. Der jährliche Drogenbericht der Europäischen Stelle für Drogen und Drogensucht stellt seit vielen Jahren fest, dass die Abkehr von der Strafbarkeit nicht zu einer Steigerung des Cannabiskonsums geführt hat. Dies entspricht der einheitlichen wissenschaftlichen Erkenntnis, dass die Entscheidung für den Drogenkonsum von drei in Wechselwirkung zueinander stehenden dynamischen Faktoren abhängt:

  1. der biochemischen Substanz mit ihrem spezifischen Wirkungsspektrum
  2. der individuellen Disposition
  3. dem Kontext, also der konkreten Situation des Konsums unter bestimmten sozialen und normativen Bedingungen.

Verbotspolitik trifft Konsumenten, nicht die Händler

Die prohibitive Drogenpolitik hat ihre selbst postulierten Ziele eklatant verfehlt. Unter dem Gesichtspunkt der Schadensminimierung und der Generalprävention sind diese Ziele eine Reduzierung der Nachfrage sowie der verfügbaren Drogenmenge und die Konzentration auf die Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes weist für das Jahr 2014 insgesamt 276 734 von der Polizei ermittelte Straftaten der Betäubungsmittelkriminalität aus und damit den höchsten Wert der letzten zehn Jahre. 209 514 dieser Straftaten, also circa 75 Prozent, richteten sich gegen Drogenkonsumenten, die niemanden schädigen außer in einigen Fällen sich selbst, was nach unserer Rechtsordnung nicht strafbar ist. Demgegenüber sind die Straftaten, die den Handel und Schmuggel sowie die Einfuhr nicht geringer Mengen zum Gegenstand haben, in diesem Zeitraum um zweistellige Prozentzahlen zurückgegangen. Angesichts der enormen Kosten von geschätzt vier Milliarden Euro, die die öffentlichen Haushalte jährlich für den repressiven Zweig der Drogenpolitik belasten, fürwahr kein Argument für ein „weiter so“.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Schließlich sollte verantwortungsvolle Politik auch zur Kenntnis nehmen, dass nach Auffassung der Mehrheit der deutschen Strafrechtsprofessoren, die die Resolution des Schildower Kreises an den Deutschen Bundestag unterschrieben haben, nach heutigem Kenntnisstand erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes bestehen. Das Strafrecht als schärfste Reaktion des Staates auf menschliches Verhalten entspricht nur dann der Verfassung, wenn es zur Erreichung seiner Ziele geeignet und erforderlich ist und nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. Schon die obigen Befunde reichen aus, um die strafrechtlichen Normen des Betäubungsmittelgesetzes als ungeeignet und mithin als unverhältnismäßig und verfassungswidrig einzustufen. Dass dieses Argument unter anderem vom Innenminister Baden-Württembergs, der nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung auch Verfassungsminister ist, einfach nicht zur Kenntnis genommen wird, ist eine weitere Merkwürdigkeit der drogenpolitischen Debatte.

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Hubert Wimber

war bis zum Mai 2015 Polizeipräsident von Münster. Er sprach sich bereits im Jahr 2010 erstmals öffentlich für die regulierte Abgabe von Cannabis aus.
 

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