Debatte

Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt, warum er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung für falsch hält
von Lars Klingbeil · 17. Juni 2015
Festplatte mit Grundgesetz: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar?
Festplatte mit Grundgesetz: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar?

Mit #digitalLEBEN hat Sigmar Gabriel einen Prozess in der SPD angestoßen, den es in keiner anderen Partei gibt: Wir wollen die gesellschaftlichen Umbrüche durch die Digitalisierung erfassen, diskutieren und unsere programmatischen Leitlinien festlegen. Es ist gut, dass wir diese Debatte intensiv, sachlich aber auch leidenschaftlich führen. Ich möchte dass die SPD sich für eine Politik einsetzt, die das Recht auf Privatsphäre gegenüber dem Staat als auch gegenüber großen Datenkonzernen wie Facebook, Google und Amazon durchsetzt. Genau aus diesem Grund lehne ich die Vorratsdatenspeicherung ab.

Ja, Heiko Maas hat mit dem Gesetz einen beachtlichen Verhandlungserfolg erzielt. Er hat der CDU Veränderungen an der Vorratsdatenspeicherung abgerungen, die im Hinblick auf Speicherfristen und Rechtsschutz weitgehend sind. Ja, dieses Gesetz entspricht an vielen Stellen den Anforderungen die der SPD-Bundesparteitagsbeschluss 2011 aufgestellt hat.

Nicht mehr schließbare Tür wird geöffnet

Trotzdem lehne ich die VDS ab. Seit dem Parteitag 2011 hat die Welt sich weitergedreht: Der EUGH hat 2014 die VDS-Richtlinie für nichtig erklärt, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Auch der NSA/BND-Skandal, hat für ein verändertes Bewusstsein der Menschen im Umgang mit ihren Daten gesorgt. Wenn wir als SPD nun mit dafür sorgen, dass im Auftrag des Staates von allen Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend und ohne Verdacht Daten gespeichert werden öffnen wir eine Tür, die wir nie wieder zubekommen. Ich halte das für falsch.

Telekommunikationsunternehmen sollen verpflichtet werden, zu speichern wer, wann, wo, mit wem, wie lange kommuniziert hat. Es ist ein enormer Berg an Daten, der hier angehäuft wird. Dabei ist bis heute nicht nachgewiesen dass dies einen erheblichen Nutzen für die Gefahrenabwehr hat.

Die Vorratsdatenspeicherung hatte sich in Deutschland nach dem Urteil des EUGH eigentlich erledigt. Fahrt aufgenommen hat die Diskussion wieder nach den furchtbaren Attentaten in Paris. Hier lohnt sich aber der Blick ins Detail: In Frankreich gibt es eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung. Die Attentäter waren den Behörden bekannt und eingestuft. Ihre Kommunikation hätte ohnehin komplett überwacht werden können. Die entscheidende Frage ist, ob dafür die personellen und technischen Kapazitäten bei den Sicherheitsbehörden vorhanden waren. Hier zu einer besseren Ausstattung zu kommen, wäre effektiver als die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen.

Zum Pro von Rainer Wendt

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