Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen brauchen gerechte Bezahlung
Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist mehr als 100 Jahre alt. Eine Lohndifferenz von 21 Prozent ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts schlicht ein Skandal. Für 94 Prozent der Menschen in Deutschland ist die Gleichstellung von Frauen und Männern erst dann erreicht, wenn Frauen und Männer bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit denselben Stundenlohn erhalten. 82 Prozent finden den Lohnunterschied empörend und ungerecht.
Union blockiert bei Lohngerechtigkeit
Rein rechtlich dürfte es die Lohnlücke gar nicht mehr geben. Denn seit 1957 ist das Gebot „Gleiches Entgelt von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit“ als einer der Grundsätze der Europäischen Union geltendes Recht. Vor 30 Jahren stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein Verstoß gegen das Prinzip der Lohngleichheit für Frauen und Männer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Mit 21 Prozent ist die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland besonders groß: Im EU-Vergleich sind wir bei den Schlusslichtern. Das ist eine Schande für Deutschland und deshalb brauchen wir ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Seit Anfang Dezember 2015 liegt der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig im Bundeskanzleramt und wird dort blockiert – trotz klarer Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Auskunftsanspruch beim Gehalt
Wie immer wenn es um Gleichstellungspolitik geht, wird mit Bürokratie argumentiert oder das Problem wird schlicht geleugnet. Deshalb formiert sich der Widerstand gegen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Insbesondere der Auskunftsanspruch wird bis aufs Messer bekämpft. Wenn Frauen wissen, dass sie schlechter bezahlt werden, können Sie auch etwas dagegen tun. Und deshalb muss der Auskunftsanspruch kommen. Für Unternehmen ab 500 Beschäftigte sind eine Berichtspflicht und verbindliche betriebliche Prüfverfahren zur Entlohnungspraxis vorgesehen. Was daran so schlimm sein soll, erschließt sich mir nicht. Und wenn es gar keine Entgeltdiskriminierung gibt, braucht sich ja auch niemand vor dem Gesetz zu fürchten.
Lohnlücke lässt sich nicht wegreden
Die Union und allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel blockieren nun seit sieben Monaten den Gesetzentwurf. Die Wirtschaft versucht jetzt, die Lohnlücke klein zu rechnen oder wegzureden. Ja, die Lohnlücke hat verschiedene Ursachen. Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen, sie gehen in Elternzeit, sie arbeiten häufiger in Teilzeit und weniger in Führungspositionen. Das ist aber nicht ihre Schuld. Das erklärt zwar Zweidrittel der Lohnlücke – es kann sie aber nicht rechtfertigen. Die restlichen sieben Prozent lassen sich noch nicht mal erklären. Aber auch das sind sieben Prozent zu viel!
Die Bundeskanzlerin und die Union müssen ihre Blockade nun aufgeben, denn Artikel 3 Grundgesetz gilt immer und für alle. Es ist nicht glaubwürdig, von Migranten zu fordern, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu achten, und selbst die Beseitigung der größten Ungerechtigkeit zu verhindern.
ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrates. Von 2013 bis 2017 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner war Mitglied im SPD-Parteivorstand sowie ASF Bundesvorsitzende.