Für wen sich die Riester-Rente wirklich lohnt
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Die Riester-Förderung zu nutzen, ist für die meisten Sparer sinnvoll – besonders für Menschen mit Kindern, aber nicht nur. Voraussetzung ist, dass man förderberechtigt ist. Das sind zunächst einmal alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darüber hinaus können auch etwa Beamte ‚riestern‘ sowie Ehepartner von direkt Förderberechtigten.
Wenn man Kinder hat, macht Riester durch die Kinderzulagen Sinn. Ein Verbraucher mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro und zwei kleineren Kindern zum Beispiel zahlt in einen Riestervertrag einen Eigenbeitrag von 246 Euro ein und erhält darauf 754 Euro Zulagen. Mit einem Kind zahlt er selbst 546 Euro und erhält 454 Euro Zulage.
Dem steht gegenüber, dass die Rente aus dem Riestervertrag im Alter steuerpflichtig ist. Das wiegt den Vorteil der Zulagen aber weitaus nicht auf.
Alternative Betriebliche Altersvorsorge
Aber auch für Verbraucher, die keine Kinder haben, oder wo der Partner die Riester-Kinderzulagen bekommt, ist ein Riester-Vertrag oft sinnvoll. Ohne Kinder kann man mit Riester-Anlagen durchaus ein um 15 Prozent höheres Nettoergebnis erzielen, als wenn man in die gleichen Anlagen ohne Riester angespart hätte. Konkret hängt das Plus vor allem davon ab, um wieviel der Steuersatz im Alter niedriger ist als jetzt.
Für Verbraucher ohne Kinder kann aber eine betriebliche Altersvorsorge attraktiver sein als Riester. Das gilt in der Regel dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Betriebsrente gibt und das angebotene Produkt gut ist. Die Betriebsrente ist allerdings deutlich unflexibler als ein guter Riestervertrag.
Die Förderung zu nutzen, macht gerade im Niedrigzinsumfeld Sinn, da sicherheitsorientierte Anlagen selbst kaum mehr Rendite erwirtschaften.
Keinen Sinn macht Riester allerdings für Verbraucher, die schon konkret absehen können, dass das eigene Alterseinkommen plus Riester-Rente nicht das Niveau der Grundsicherung übersteigen wird. Die Riester-Rente wird nämlich, sofern der Gesetzgeber hier keine Änderungen vornimmt, voll auf die Grundsicherung angerechnet.
Auch wer nicht langfristig verlässlich planen kann, kann sich durchaus auf einen Riester-Vertrag einlassen. Ein Riestervertrag ist zwar keine flexible und beliebig einsetzbare Geldanlage, ganz unflexibel ist er aber auch nicht: So kann man ihn durchaus kündigen. Tut man das, muss man die erhaltene Förderung zurückzahlen, darf aber die darauf erzielten Zinsen oder Erträge behalten. Auch bei Kündigung kann ein guter Riestervertrag also besser sein, als wenn man das Geld entsprechend außerhalb von Riester angespart hätte.
Beratung schützt vor überteuerten Riester-Verträgen
Viele Riester-Produkte sind unattraktiv und zu teuer. Es ist daher wichtig, einen guten, kostengünstigen Vertrag zu wählen. Solche Verträge gibt es.
Produkte mit tolerablen Kosten, die auch im Niedrigzinsumfeld Sinn machen, sind z.B. viele Riester-Banksparpläne oder für junge Verbraucher gute Riester-Fondssparpläne. Für Bauwillige gibt es gute Riester-Bausparverträge, mit denen man das jetzige Zinsniveau für die Zukunft nutzen kann. Für Immobilienkäufer gibt es Riester-Darlehen. Bei der Produktauswahl helfen die Veröffentlichungen der Stiftung Warentest und eine unabhängige Beratung, beispielweise bei der Verbraucherzentrale.
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ist Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Berlin e.V.