Debatte

Albig: Flüchtlingshilfe des Bundes ist „Tropfen auf den heißen Stein“

Nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt kritisiert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig die Hilfen des Bundes für Länder und Kommunen als unzureichend. Der Bund müsse seinen Worten auch Taten folgen lassen. Bisher werde Berlin „einer Verantwortungsgemeinschaft wahrlich nicht gerecht“.
von Lars Haferkamp · 24. Juni 2015

Herr Ministerpräsident, nach langem Hin und Her hat der Bund seine Mittel für die Flüchtlingshilfe für 2015 auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Das klingt gewaltig. Ist es das?

Nein, das ist es nicht. Im Gegenteil, das entspricht eher dem berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Wir rechnen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr mit Flüchtlingskosten in Höhe von 287 Millionen Euro, zum Vergleich: 2014 waren es noch 80 Millionen Euro. Die bisherige Hilfe des Bundes ist im Vergleich zu den Ausgaben, vor denen wir hier stehen, viel zu gering. Nach Schleswig-Holstein fließen aus den Bundesmitteln nur 34 Millionen Euro und die Hälfte, also 17 Millionen Euro, müssen wir selbst tragen, da der Bund uns dieses Geld nur als Kredit gibt, den wir wieder zurückzahlen müssen.
 
An welchen Kosten und in welcher Höhe sollte sich der Bund langfristig beteiligen?

Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich der Bund an den Gesundheitskosten und den Wohnkosten beteiligen würde. Ebenfalls denkbar wäre eine Beteiligung bei den Kosten für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger. Aber die Form ist weniger entscheidend als die Summe, die der Bund letztendlich bereit ist, zu geben. Es muss eine hilfreiche und spürbare Entlastung sein, die dynamisch mit den Zahlen der Flüchtlinge steigt, die zu uns kommen.
 
Sie fordern eine „nationale Verantwortungsgemeinschaft“ in der Flüchtlingspolitik. Wie genau soll die aussehen?

Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben den Begriff der Verantwortungsgemeinschaft ins Spiel gebracht. Mir gefällt diese Formulierung sehr gut, wenn diesem Wort auch Taten folgen. Im Moment tragen die Länder 95 Prozent und der Bund fünf Prozent der Last - nach den neusten Ankündigungen des Bundes wäre das Verhältnis 90 Land und zehn Prozent der Bund -, das wird dem Sinn einer Verantwortungsgemeinschaft wahrlich nicht gerecht. Ich begrüße die Zusage des Bundes, sich ab 2016 strukturell an Aufgaben bei der Flüchtlingsbetreuung zu beteiligen. Über die Höhe der Unterstützung gibt es allerdings noch Diskussionsbedarf, denn der zugesagte Mindestbetrag von 500 Millionen Euro kann nur die absolute Untergrenze sein.
 
Viele Flüchtlinge leben bis zur Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus monatelang im Ungewissen. Sie fordern jetzt, nicht mehr bis zur Entscheidung zu warten, sondern vom ersten Tag mit der Integration zu beginnen. Was genau stellen Sie sich vor?

Sprache und Arbeit sind die zentralen Faktoren für eine schnelle Integration. Hier setzen wir in Schleswig-Holstein an: Wir investieren in diesem Jahr 5,7 Millionen Euro in die Finanzierung von 125 Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten können. Und dann ist da noch unser Profiling-Modell: Gemeinsam mit Sprachmittlern wollen wir die Kompetenzen, Abschlüsse und Berufserfahrung der Flüchtlinge ermitteln. Die Verteilung der Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden soll zukünftig stärker an den örtlichen Gegebenheiten ausrichtet werden.

Anfang Mai hat die Landesregierung auf einem großen Flüchtlingsgipfel in Kiel zusammen mit öffentlichen und privaten Partnern einen Flüchtlingspakt geschlossen, um den Flüchtlingen die Integration vom ersten Tag an zu erleichtern. 290 Millionen Euro investiert das Land alleine 2015 in diesen Prozess. Schleswig-Holstein hat bereits 1.350 Erstaufnahmeplätze für Flüchtlinge in Neumünster und Boostedt geschaffen, die ab Herbst 2015 zur Verfügung stehen. In den Universitätsstädten Flensburg, Lübeck und Kiel entstehen ab Herbst 2016 weitere 1800 Erstaufnahmeplätze, die später für studentisches Wohnen weitergenutzt werden können. Damit wird Schleswig-Holstein dann insgesamt über 3150 Erstaufnahmeplätze verfügen. Ab Juli 2015 unterstützen wir die Kommunen mit einer einmaligen Integrationspauschale von 900 Euro pro Flüchtling.
 
Und wenn der Flüchtling dann nach einer monatelangen Integration letztlich keine Aufenthaltsgenehmigung erhält?

Dann hat er sich doch trotzdem eingebracht und nicht nur sich selbst, sondern auch die Gesellschaft ein gutes Stück voran gebracht. Er geht mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder zusätzlichen Qualifikationen zurück in seine Heimat und hilft damit, sein Land wieder aufzubauen. Das ist auch ein Stück gelebte Entwicklungshilfe. Wir haben gerade beschlossen, dass junge Flüchtlinge in Ausbildung in Schleswig-Holstein ein Bleiberecht erhalten. Zunächst gilt dieses Bleiberecht für das erste Ausbildungsjahr. Wird dieses erfolgreich absolviert, gibt es für weitere Lehrjahre eine sogenannte Ermessensduldung. Damit geben wir den jungen Flüchtlingen, die arbeiten und lernen wollen, und deren Ausbildungsbetrieben, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Damit zeigen wir, dass wir Willkommenskultur nicht nur ankündigen, sondern auch leben.

Welche Rolle sollte die Frage der Qualifikation und der Integrierbarkeit der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt bei der Aufnahme spielen?

In allererster Linie sollte es bei der Aufnahme von Flüchtlingen darum gehen, Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Verfolgung und Hunger geflohen sind, die zum Teil alles verloren haben und einfach nur ums nackte Überleben gekämpft haben, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten. Wir sollten nicht nach dem Prinzip „die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen“ urteilen. Das ist auch gar nicht notwendig, denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist jeder fünfte Asylbewerber Akademiker, jeder dritte Facharbeiter. Diese gilt es, so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu müssen die Job-Center in die Lage versetzt werden, den Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsbedarf der Flüchtlinge tatsächlich abdecken zu können. Außerdem ist es wichtig, dass ausländische Bildungsabschlüsse so schnell wie möglich anerkannt werden.

Ist angesichts des wachsenden Bedarfs an Arbeitskräften in Deutschland und der zugleich steigenden Zahl an potentiellen Arbeitskräften durch die Aufnahme von Flüchtlingen die Vorrangprüfung noch zeitgemäß, nach der zuerst geprüft werden muss, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger einen Arbeitsplatz besetzen kann, ehe ein Flüchtling in Frage kommt?

Wir haben in Schleswig-Holstein dringenden Bedarf an Fachkräften. Unsere Handwerksbetriebe warten auf qualifizierte Flüchtlinge. In dieser Situation Systeme wie die Vorrangprüfung zu zelebrieren, die aus einer anderen Zeit kommen, ist anachronistisch. Manche Systeme brauchen ein bisschen, um sich anzupassen. Da müssen wir alle, sowohl der Bund, als auch die Gesellschaft, etwas Gas geben. Wir dürfen dieses „Bürokratie-Spielen“ nicht übertreiben.

 

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Lars Haferkamp
Lars Haferkamp

ist Chef vom Dienst und Textchef des vorwärts.

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