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Was die Förderung der AfD-nahen Erasmus-Stiftung verhindern soll

Die Ampelkoalition hat gemeinsam mit der CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Finanzierung parteinaher Stiftungen vorgelegt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung auch künftig keine staatlichen Mittel erhält.
von Christian Rath · 11. Oktober 2023
Erhielt bislang keine Fördermittel: die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung
Erhielt bislang keine Fördermittel: die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund 700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte. Der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wurden bisher Fördermittel verweigert. Anfangs hieß es zur Begründung, dass die AfD erst noch zeigen müsse, dass sie eine dauerhafte Kraft ist. Nach dem zweiten Einzug in den Bundestag 2021 beschlossen die anderen Fraktionen dann einen Vermerk zum Bundeshaushalt 2022, wonach parteinahe Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn keine Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wieder ging die DES leer aus.

Hürden für dauerhafte Förderung hoch

Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März 2023, dass die Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz geregelt werden muss. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz genüge nicht. Der Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung sei zwar grundsätzlich möglich, erforderlich wären dann aber schwerwiegende Gründe wie der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, so die Verfassungsrichter.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben SPD, Grüne und FDP nun gemeinsam mit der CDU/CSU vorgelegt. Die Linke durfte an der Formulierung zwar mitarbeiten. Die Union verhinderte jedoch, dass die Linke den Antrag mit einbringen darf. Die AfD war gar nicht beteiligt.

Zunächst fällt auf, dass die Altparteien die Hürden erhöht haben, ab wann eine „dauerhafte Grundströmung“ vorliegt. Bisher genügte, dass eine Partei zum zweiten Mal in Folge in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt wurde. Künftig sind drei Wahlerfolge hintereinander erforderlich. Für Parteien, die (wie die FDP 2013) einmal den Einzug in den Bundestag verpassen, soll eine Ausnahme gelten, wenn sie früher schon zwei Mal hintereinander die Fünf-Prozent-Hürde übersprangen.

AfD ist extremistischer „Verdachtsfall“

Entscheidend sind aber die inhaltlichen Kriterien, die es für die AfD-nahe Stiftung auch nach der nächsten Bundestagswahl 2025 schwer machen werden, Zuschüsse zu erhalten. So soll es für die Verweigerung tendenziell genügen, wenn der Verfassungsschutz eine Stiftung als extremistischen „Verdachtsfall“ einstuft. Im Fall der AfD-Bundespartei hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Einstufung bereits 2021 vorgenommen, das von der AfD angestrengte Gerichtsverfahren läuft aber noch.

Die Entscheidung, ob eine Stiftung die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll jeweils das Bundesinnenministerium treffen. Derzeit wäre also Ministerin Nancy Faeser (SPD) zuständig. Wenn die betroffene Stiftung eine Entscheidung für rechtswidrig hält, kann sie dagegen klagen. Zuständig wäre wohl das Verwaltungsgericht Berlin. Die AfD könnte jedoch auch beim Bundesverfassungsgericht direkt gegen das Gesetz klagen, soweit Anforderungen dort abschließend geregelt sind.

Der Gesetzentwurf, der dem vorwärts vorliegt, soll am Mittwoch in Berlin offiziell vorgeschlagen und bereits am Freitag im Bundestag erstmals diskutiert werden. „Wir werden mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“, sagt der Emmendinger SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, der maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt war.

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