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Stephan E.: Risse in der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Lübcke-Mörders

Sein Ex-Verteidiger Frank Hannig schweigt, die Arbeitskollegen, denen Stephan E. Waffen verkauft hat, reden. Dem Hauptangeklagten im Prozess um den rechtsextremen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten hilft beides nicht. Der Mitangeklagte Markus H. dagegen könnte bald frei sein.
von Joachim F. Tornau · 22. September 2020
Die Aussagen seiner Ex-Kollegen haben ihn nicht entlastet: Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke Stephan E. wird es eng.
Die Aussagen seiner Ex-Kollegen haben ihn nicht entlastet: Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke Stephan E. wird es eng.

Der Mann auf dem Zeugenstuhl, breitschultrig und kurz geschoren, ist 49 Jahre alt und Schlosser, doch sobald er den Mund aufmacht, denkt man eher an einen Grundschüler, der beim Schummeln erwischt wurde. Kurzatmig vor lauter Aufregung, mit einer Stimme, die immerzu nach gerade aufsteigenden Tränen klingt, antwortet Jens L. auf die Fragen, die ihm am Dienstag in Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts gestellt werden. Beflissen bemüht er sich, einen guten Eindruck zu machen. Ja, gibt er zu, er habe Waffen gekauft. Viele Waffen. Für insgesamt 4000 Euro vielleicht. Etliche davon habe ihm sein früherer Arbeitskollege Stephan E. verkauft, der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke. Aber, beteuert er: „Ich habe die Waffen nur gesammelt, ich wollte nie was Böses tun!“

Keine gute Nachricht für Stephan E.

Auch die zahlreichen NS-Devotionalien, die bei ihm gefunden wurden, die SA-Dolche und Hitler-Bilder, seien keineswegs Ausdruck einer rechtsextremen Gesinnung: „Ich sammele das nur als Wertanlage.“ Wieso Stephan E. in ihm dann einen Gesinnungsgenossen gesehen habe? Einen Mann, der wie er der Meinung gewesen sei, man müsse sich wegen der Flüchtlingsmigration bewaffnen und auf einen Bürgerkrieg vorbereiten? Solchen Sätzen des Kollegen, sagt der bekennende AfD-Wähler, habe er nur deshalb nicht widersprochen, weil Stephan E. ihm sonst die Schusswaffen nebst Munition nicht verkauft hätte. Aber warum überhaupt Patronen, wenn er nie habe schießen wollen? „Reine Dummheit“, behauptet Jens L.

Stephan E. hat erzählt, dass Jens L. Schmiere gestanden habe, als er nach dem Mord die Tatwaffe und alle seine anderen Schusswaffen auf dem Firmengelände vergrub. Doch auch das bestreitet der Zeuge vehement: „Nee“, sagt er, „ich hab davon überhaupt nichts gewusst. Ich hab in der Nachtschicht ganz normal meine Arbeit gemacht.“ Für Stephan E., der nach seinem Geständniswirrwarr im Ermittlungsverfahren vor Gericht angeblich endlich die ganze Wahrheit sagen wollte, ist das keine gute Nachricht – zumal auch noch ein zweiter Arbeitskollege, ihm hat er einen Revolver verkauft, seine Glaubwürdigkeit ankratzt.

Der Ex-Verteidiger schweigt

Der 48 Jahre alte Industriemechaniker Timo A., den Stephan E. ebenfalls zum Gleichgesinnten erklärt hat, will mit dem Angeklagten über Politik „weniger, bis gar nicht“ gesprochen haben. Von dessen rechtsextremen Ansichten, die er nicht teile, habe er erst später aus den Medien erfahren. Und die Schusswaffe habe er keineswegs zur Vorbereitung auf einen Bürgerkrieg gekauft. Sondern weil er sich damals mit Suizidgedanken getragen habe.

Gegen Timo A. ist wegen des illegalen Waffenbesitzes bereits im Frühjahr eine Geldstrafe verhängt worden, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Gegen Jens L. hat die Staatsanwaltschaft Kassel erst vor wenigen Tagen Anklage erhoben. Beide Männer hätten damit vor Gericht schweigen dürfen – niemand muss sich selbst belasten. Dennoch geben sie bereitwillig Auskunft. Dafür besteht ein anderer, prominenterer Zeuge auf seinem Auskunftsverweigerungsrecht: Frank Hannig, bis zu seiner Entpflichtung im August der maßgebliche Verteidiger von Stephan E.

Der Tipp kam von einem Vollzugsbeamten

Der Dresdner Anwalt sollte eigentlich befragt werden zu den Vorwürfen, die sein einstiger Mandant gegen ihn erhoben und sein früherer Co-Verteidiger Mustafa Kaplan vor Gericht bekräftigt hat: dass die Lügengeschichte, die Stephan E. zu Jahresbeginn in seinem zweiten Geständnis überraschend aufgetischt hatte, von ihm gestrickt worden sei. Aus dem Mord wurde darin eine Art Unfall, geschossen haben sollte der Mitangeklagte Markus H. Sollte diese Erzählung tatsächlich von Hannig vorgegeben worden sein, könnte das als Anstiftung zur falschen Verdächtigung strafbar sein.

Ein förmliches Ermittlungsverfahren ist bislang noch nicht eingeleitet worden. Dennoch zieht es der sonst so beredte Anwalt vor, den Mund zu halten. Nur eine einzige Frage muss er beantworten, darauf besteht das Gericht: wie es eigentlich dazu kam, dass ein Anwalt aus dem fernen Dresden ein Mandat in Kassel übernahm. Die Antwort fällt bemerkenswert aus: Ein Beamter der Kasseler Justizvollzugsanstalt habe ihn angerufen, erzählt Hannig, und ihm gesagt, dass der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten einen Verteidiger brauche. „Und zwar einen wie mich.“

Markus H. darf auf baldige Freiheit hoffen

Der Rechtsanwalt mit Pegida-Kontakten hat im vergangenen Jahr den Dresdner Gefängnisschließer vertreten, der nach der Messerstecherei auf dem Chemnitzer Stadtfest den Haftbefehl eines, wie sich herausstellte: zu Unrecht, tatverdächtigen Flüchtlings publik gemacht hatte. Mit vollem Namen und Adresse. Wegen dieses Verfahrens, sagt Hannig, sei er unter JVA-Beamten bekannt. Und offenbar beliebt.

Für Stephan E., der gerade im Gefängnis seinen 47. Geburtstag erlebt hat, sieht es nach 20 Verhandlungstagen vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts nicht gut aus. Sein ehemaliger Freund und Neonazi-Kamerad Markus H. dagegen darf sogar auf baldige Freiheit hoffen. Weil der Prozess bislang wenig erbracht hat, was den Anklagevorwurf der Beihilfe zum Mord stützen kann, will das Gericht über ein Ende der Untersuchungshaft für den 44-Jährigen nachdenken, wie Senatsvorsitzender Thomas Sagebiel mitteilte. Bis Montag sollen die Verfahrensbeteiligten dazu Stellung nehmen.

Autor*in
Joachim F. Tornau

arbeitet als freier Journalist in Kassel und Hamburg. Einer seiner Schwerpunkte ist dabei die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten.

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