NSU-Ausschuss: Blinde Flecken der Verfassungsschützer
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Dass sich die Ämter für Verfassungsschutz bei der Aufklärung des NSU-Terrors nicht eben mit Ruhm bekleckern, ist keine ganz neue Erkenntnis. Zu lang ist die Liste der Versäumnisse und Blockaden, die jüngste Diskussion über die Schredder-Aktion des Verfassungsschützers Lothar Lingen nur ein Beispiel von vielen. Der Auftritt leitender Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (LfV-NRW) bei der jüngsten Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag setzt diese Reihe nun fort.
Lange Karriere in extrem rechten Kreisen
Thema waren die Sprengstoffanschläge des NSU in der Kölner Probsteigasse und der Keupstraße. Im ersten Fall war der Kölner Rechtsextremist Johann H. durch ein vom Tatopfer gefertigtes Phantombild in den Verdacht geraten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Mehrere Verfassungsschützer meinten damals, ihn auf dem Phantombild erkannt zu haben. Besonders pikant: H. war mehr als 20 Jahre lang V-Mann des LfV-NRW, den geladenen Zeugen demnach bestens bekannt. Darüber hinaus war H. bereits im Jahr 1985 wegen eines Sprengstoffdeliktes verurteilt worden.
Mit Kopfschütteln bis Entsetzen reagierten Abgeordnete wie Zuschauer auf einzelne Aussagen des ehemaliger Gruppenleiters beim LfV-NRW, Burghard Schnieder. Dieser bezeichnete H., der eigenen Angaben zufolge Mitglied der Nationalistischen Front, der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP), der Kameradschaft Köln und der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ war und damit auf eine beachtliche Karriere im militanten Rechtsextremismus zurückblicken kann, als „abenteuerlustig“, nicht aber extremistisch. Eine „extremistische Grundeinstellung“ hätte Schnieder nicht erkennen können, vielmehr sei H. eine „bürgerliche Person“ gewesen. Schnieder verwies darauf, dass H. ausländische Freunde gehabt, im Ausland Urlaub gemacht habe und versicherte: „Niemand hatte den Eindruck, dass man dieser Person das (Beteiligung am Anschlag Probsteigasse) zutrauen könnte.“
Ab - an - ab: Der V-Mann Johann H.
Bestätigt wurde die Aussage Schnieders durch Mathilde Koller, pensionierte Leiterin des LfV-NRW. Sie bestätigte zwar, dass H. eine maßgebliche Figur der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ gewesen sei und dort Umgang mit Szenegrößen wie Axel Reitz oder Christian Worch gehabt habe. Seine Beteiligung an Planung oder Umsetzung des Anschlags in der Kölner Probsteigasse hielt aber auch sie für unwahrscheinlich. Zum Entsetzen zahlreicher Beobachter erklärte Koller: „Wer als V-Mann mit den Behörden kooperiert, kann seine Gesinnung nicht zu 100 Prozent vertreten.“ Als hätte der NSU und die im unmittelbaren Umfeld der Gruppe installierten V-Leute nicht längst das Gegenteil bewiesen, siehe Tino Brandt.
Das Ergebnis des Tages? Ob der Rechtsextremist Johann H. tatsächlich am Bombenanschlag des NSU in der Kölner Probsteigasse beteiligt war, ist weiter unklar. Frei von Erkenntnis war die Befragung der Zeugen des LfV-NRW aber dennoch nicht. Auf Nachfrage räumten sie ein, dass die Zusammenarbeit der Behörde mit H. nicht, wie bislang behauptet, im März 2012 endete. Vielmehr „schaltete“ das LfV-NRW H., nachdem seine Nicht-Beteiligung am Anschlag in der Probsteigasse für die Behörden erwiesen schien, wieder an. Von 2013 bis 2015 führte das LfV-NRW H. erneut als V-Mann. Die Erklärung des ehemaligen Verfassungsschützers Burghard Schnieder vor dem Ausschuss: „Wir waren nach der Abschaltung blind.“