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NPD-Verbot: Eine Bilanz der mündlichen Verhandlung

Drei Tage wurde in Karlsruhe über ein Verbot der NPD verhandelt. Ein Ende des Prozesses ist noch nicht abzusehen. Eine Bilanz der Prozesstage – und ein Blick auf die maßgeblichen Akteure
von Thomas Witzgall · 4. März 2016
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden.

Die Aufgabe, vor der der Bundesrat und seine Bevollmächtigten standen, dürften sich schwieriger als erwartet dargestellt haben. Die Stimmung in der Bevölkerung für ein Verbot könnte in der Debatte so manche Warnung, gerade aus der Forschung, überlagert haben. Es darf nicht vergessen werden, dass es wegen der fehlenden Anwendung des Parteienverbots seit dem Urteil gegen die KPD 1956 keine Leitplanken für die beiden Wissenschaftler gab. Dort, wo das Verfassungsgericht aus dem gescheiterten Verfahren 2003 Vorgaben benannte, wurden diese solide erfüllt.

Problematischer war dagegen, dass die Antragssteller die Kriterien für ein Verbot vergleichsweise niedrig ansetzten; vielleicht zu niedrig für ein Verbot einer Partei im Jahr 2016. Eventuell gab auch die Beweislage nicht mehr her. Wenn die desolate NPD Bayern als Beleg dafür herhalten musste, dass die Partei auch außerhalb ihrer Hochburgen in den östlichen Bundesländern Einfluss ausübe, sagt das viel über die Dicke der Eisschicht aus, auf der eine Gefahrenlage erstellt werden musste. Auch das Bild der „Dominanzzonen“ wurde in den drei Tagen an einigen Ecken geschliffen.

Keine klare Grenzziehung möglich

Die Diskrepanz zwischen den Aussagen in den Verfassungsschutzberichten und der wahrscheinlich für ein Verbot benötigten Beeinträchtigung demokratischer Prozesse musste geradezu ins Auge springen. Das Kriterium der Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, auf dem im Vorfeld viele Hoffnungen lagen, verlor im Laufe der mündlichen Verhandlung hingegen an Gewicht. Christoph Möllers, einer der beiden Prozessbevollmächtigten, musste mehrfach benennen, wo er im ideologischen Bereich die Grenze ziehen würde und „verwandte“ Politikvorstellungen aufzeigen, die aus seiner Sicht nicht verbotswürdig seien.

Die Verfassungsrichter sendeten mehrfach die Hinweise aus, dass Parteienverbote absolute Ausnahmen bleiben müssen. Deshalb dürfte es der Antragstellerseite nicht geschadet haben, dass Kritiker eines solchen Eingriffs einbezogen wurden. Möllers wurde am zweiten Verhandlungstag auf eine Passage in einem seiner Bücher angesprochen. Der Wissenschaftler hatte dort konstatiert, Parteienverbote würden einer Demokratie nicht helfen, sie bestätigten vielmehr die Verdächtigungen der Extremisten und bedeuteten eine Aufgabe demokratischer Politik.

„Etappensieg“ der Innenminister

Gutachter Dierk Borstel hatte einen Tag vor Beginn der Verhandlung ebenso wie im Gericht seine eher kritische Haltung bekräftigt und eine ebenso große Leidenschaft für die Stärkung der Demokratie gefordert, wie in das Verbot gesteckt worden sei. Die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, Möllers und Waldhoff, machten sich sein Gutachten dennoch zu Eigen und vermieden den Eindruck, es sich zu leicht gemacht zu haben.

Konterkariert wurde dieser „Etappensieg“ durch manch oberflächliche Einbringungen der Innenminister und Verfassungsschützer. Die Verfassungsrichter waren erst mit Lorenz Caffier, Ressortchef in Mecklenburg-Vorpommern, und dem sächsischen Verfassungsschutzpräsidenten Gordian Meyer-Plath „zufrieden“, als sie zusagten, die Auswahl der Fraktionsmitarbeiter aus der Neonazi-Szene und die verdeckte Beteiligung von Kadern an Anti-Asyl-Demonstrationen zu belegen. „Warum nicht gleich so?“, schickte in einem Fall ein Verfassungsrichter trotzig hinterher.

NPD auf Augenhöhe mit der Gegenseite

Keinen Mehrwert hatte die Bestellung des Politologen Eckhard Jesse zum sachkundigen Dritten im Rahmen des Verfahrens. Er unterschied sehr strikt zwischen NPD und ihrem Umfeld. Seinen Ausführungen wurde deutlich widersprochen. Möllers wirkte nach Ende der mündlichen Verhandlung erleichtert. Es dürfte zunächst seine Aufgabe gewesen sein, den Bundesrat als alleinigen Antragsteller nicht zu beschädigen und das Verfahren am Leben zu erhalten. Dass es das noch ist und keine Tendenz des Gerichts in Richtung Ablehnung zu erkennen ist, kann deshalb auch als Erfolg der Bevollmächtigten gesehen werden.

Die rechtsextreme Partei und ihre Juristen agierten auf die drei Tage gesehen trotz aller Wehklagen auf Augenhöhe mit der Gegenseite. Michael Andrejewski war als NPD-Landtagsabgeordneter gelegentlich auch Beleg für das Agieren der Partei, trat gewohnt ruhig auf, wusste aber seine Provokationen gezielt zu setzen. Die Radikalität fiel nicht sofort auf. Er kann daher als beispielhaft für die der Partei vorgeworfene Strategie gelten, auf eine „Normalisierung“ ihrer Inhalte hinzuarbeiten. Auf der Seite der NPD dominierte Peter Richter das Auftreten der Antragsgegnerin. Sein Versuch, durch die Befangenheitsanträge zu Beginn das Gericht sogleich zu einer Pause zu zwingen, ging nicht auf. Auch die Strategie, möglichst viele Aspekte mit den strengen Vorschriften des Strafrechts zu bewerten, verfing nicht.

Die NPD-Taktik ging nicht auf

Das Prinzip „viel hilft viel“ bewirkte wenig. So konnte der saarländische Parteivize der NPD keinen Richter „rauskegeln“, noch Vorschriften des Parteienverbots als Redaktionsversehen von der Anwendung ausschließen lassen. Wie gehaltvoll seine vielen inhaltlichen Einlassungen waren, kann nur eine genaue Betrachtung ergeben. Sollte das Verbot scheitern, dann ist es nur zu geringen Teilen Peter Richters Verdienst. Die möglicherweise „wunden Punkte“ des Verbotsantrags hatten Voßkuhle und Kollegen von sich aus bei der Befragung der Antragssteller und der sachkundigen Dritten entdeckt und immer wieder einhaken lassen. So etwa bei der Prognose Borstels, es würde sich gerade in den „Angsträumen“ im Falle eines Verbotes zunächst wenig ändern.

Die vermutliche Taktik, Hardliner wie den Schweriner Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs nicht auftreten zu lassen und ebenso auf Kader der radikaleren „Jungen Nationaldemokraten“ zu verzichten, dürfte der Partei keinen Vorteil gebracht haben. Zum einen stehen die Aussagen in den Anträgen, zum anderen waren die, die das Bild der NPD „zurechtrücken“ sollten – Frank Franz, Jürgen Gansel und Udo Voigt – dermaßen eindeutig, dass sie die Sicht eher abrundeten als erschütterten.

Der Text erschien zuerst bei „Endstation Rechts“.

Autor*in
Thomas Witzgall

ist Autor bei „Endstation Rechts“.

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