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NPD-Verbot: Droht ein erneutes Scheitern des Verfahrens?

Verbietet das Bundesverfassungsgericht die NPD? Am kommenden Dienstag wird das Urteil gefällt. Experten geben sich zurückhaltend und warnen vor einem erneuten Scheitern des Verfahrens durch die V-Mann-Praxis des Verfassungsschutzes.
von Robert Kiesel · 10. Januar 2017
vorwärts SPD Zeitung
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Wenige Tage vor der Urteilsverkündung im NPD-Verbotsverfahren warnen Experten vor zu hohen Erwartungen an die Verfassungsrichter in Karlsruhe. Im Gespräch mit vorwärts.de äußerte der Politikwissenschaftler Hajo Funke gar die Befürchtung, ein Verbot der Partei könne erneut an der „fehlenden Staatsferne“ ihrer Führungsebene scheitern. So seien mit Blick auf den vermeintlichen Abzug aller V-Leute aus der NPD-Spitze Zweifel angebracht. Funke hält es für möglich, dass V-Leute des Verfassungsschutzes noch immer in der Führungsebene der Partei aktiv sind. Zur Erinnerung: Genau daran war das erste Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2003 gescheitert.

Scheitert NPD-Verbot am Verfassungsschutz

„Angesichts der Unkontrollierbarkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten dürfte es das Bundesverfassungsgericht vermeiden, ein Verbot auszusprechen“, erklärte Funke mit Blick auf die für den kommenden Dienstag angesetzte Urteilsverkündung. „Niemand kann das Handeln der Verfassungsschützer kontrollieren“, so Funke weiter. Das hätten nicht zuletzt die während der Aufklärung der NSU-Terrorserie bekannt gewordenen Versäumnisse der Behörden sowie der Fall Anis Amri gezeigt. Er wies darauf hin: Ein nachträglich durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Platzierung von V-Leuten in der NPD-Führung aufgehobenes Verbot würde ein „politisches, rechtsstaatliches und strategisches Desaster“ bedeuten.

Mit seiner Skepsis ist Funke nicht allein. Bereits rund um den Jahreswechsel machten Medienberichte die Runde, wonach zunächst die Bundesregierung und wenig später auch die Bundesländer Zweifel am Erfolg des Verbotsantrags haben. Spätestens seit dem Ausscheiden der NPD aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern verweisen Beobachter zudem darauf, dass die Partei quasi handlungsunfähig sei. Grund dafür ist nicht zuletzt der Wegfall der Haupteinnahmequelle, von der die gesamten Strukturen zehrten.

NPD: „Rassistisch, verfassungsfeindlich, menschenverachtend“

Uli Grötsch, Rechtsextremismusexperte der SPD-Bundestagsfraktion, erteilt dieser Argumentation dennoch eine klare Absage: „Das Gedankengut, für das die NPD steht, darf nirgendwo vertreten sein“, fordert der SPD-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundes mit Blick auf die zahlreichen Kommunalmandate der Partei gerade in den östlichen Bundesländern. „Die NPD ist und bleibt eine rassistische, verfassungsfeindliche und menschenfeindliche Partei“, so Grötsch weiter. Eine Einschätzung dazu, wie das Gericht am Dienstag entscheiden könnte, lehnt er ab: „Das ist schwer vorherzusagen, ich will das auch gar nicht einschätzen.“

Tatsächlich befindet sich die NPD aktuell in einer desolaten Lage. Sie ist in keinem der 16 Landtage vertreten, was sich auch im Jahr 2017 nicht ändern dürfte. Ihr Einzug in den Bundestag scheint erst recht ausgeschlossen. Zudem droht die nach eigenen Angaben noch rund 5000 Mitglieder starke Partei zwischen AfD auf der einen und den rechtsextremen Splitterparteien „Die Rechte“ und „III. Weg“ auf der anderen Seite zerrieben zu werden.

NPD selbst gibt sich gelassen

Die Partei selbst gibt sich betont gelassen. Der NPD-Vorsitzende Frank Franz bezeichnet das laufende Verbotsverfahren in der jüngsten Ausgabe der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ als „politisch und nicht juristisch begründet“. Die „undemokratische Hexenjagd“ gegen seine Partei werden auch nach dem Urteilsspruch weitergehen, ist sich Franz sicher. Auf Facebook ließ die Partei ihre Anhänger bereits kurz nach dem Jahreswechsel wissen: „Nach der Bundesregierung rudert nun auch der Bundesrat in Sachen NPD-Verbotsverfahren zurück und richtet sich auf das wahrscheinliche Scheitern ein.“

Autor*in
Robert Kiesel

war bis März 2018 Redakteur des vorwärts.

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