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Lübcke-Prozess: Das Schweigen eines Insiders

Zum ersten – und wahrscheinlich einzigen – Mal trat im Prozess um den Mord an Walter Lübcke ein Mann in den Zeugenstand, der wie die beiden Angeklagten jahrelang in der rechtsextremen Szene aktiv war. Eigentlich hätte er viel zu erzählen haben müssen. Doch er gab sich so harmlos wie ahnungslos.
von Joachim F. Tornau · 22. Oktober 2020
Der Angeklagte Stephan E. wurde am Donnerstag vom Psychiater Norbert Leygraf begutachtet.
Der Angeklagte Stephan E. wurde am Donnerstag vom Psychiater Norbert Leygraf begutachtet.

Alexander S. ist ein Mann in der Blüte seiner Jahre. 30 Jahre alt, schlank, angestellt als Softwareentwickler und, das darf man unterstellen, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Doch als er am Donnerstag auf dem Zeugenstuhl in Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts Platz nahm, befiel ihn eine Amnesie, wie sie Angehörige der rechtsextremen Szene vor Gericht gerne zur Schau stellen. Mit der mehr oder minder pampigen Berufung auf Erinnerungslücken hatte schon im Münchner NSU-Prozess Neonazi um Neonazi die Aufklärung torpediert. Im Frankfurter Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke schien nun Alexander S. diesem Beispiel folgen zu wollen.

Ein Insider, der keiner mehr sein will

Dabei hätte der junge Mann mit dem dünnen Haar und der erstaunlich sanften, fast weinerlichen Stimme wohl durchaus eine Menge beitragen können. Der spätere NPD-Aktivist war eines der führenden Mitglieder der braunen Kameradschaft „Freie Kräfte Schwalm-Eder“, die vor gut zehn Jahren mit einer Serie von Gewalttaten den südlich von Kassel gelegenen Schwalm-Eder-Kreis terrorisiert hatte. Seit damals, so viel erzählte S. dann doch, sei er mit dem Mitangeklagten Markus H. befreundet. Und über ihn habe er dann irgendwann auch den mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. kennengelernt. Ein echter Insider also. Aber einer, der jetzt lieber keiner mehr sein wollte.

Nur bis 2014 sei er „politisch sehr aktiv“ gewesen, sagte er. „Danach gar nicht mehr.“ Er habe sich von der Szene gelöst, „wegen privater Veränderungen“, sei „erwachsener“ geworden. Warum er dann 2017 zusammen mit den beiden Angeklagten zu einer Kundgebung des völkischen AfD-Rechtsaußen Björn Höcke nach Erfurt reiste, erklärte er ebenso wenig wie seinen Besuch in Chemnitz ein Jahr später, als AfD, rechtsextreme Hooligans und Neonazis nach einer tödlichen Messerattacke auf dem Stadtfest zum gemeinsamen Aufmarsch gerufen hatten. Mit wem er in Chemnitz gewesen war, wollte er am liebsten gar nicht verraten. Aber er musste: Es war ein Mann, der sich wie er einen Namen als neonazistischer Aktivist gemacht hat.

Politische Gesinnung: „Geschichtlich interessiert.“

„Es ist eindeutig“, befand Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann nach der Vernehmung. „Dieser Zeuge hat nicht mitgeteilt, was er mitzuteilen gehabt hätte.“ Nach NS-Devotionalien in der Wohnung von Markus H. gefragt, fiel Alexander S. eine DDR-Fahne ein. Nach der politischen Gesinnung des Freundes gefragt, antwortete er: „Geschichtlich interessiert.“ Und über welche politischen Themen er in all den Jahren mit ihm diskutiert habe, daran könne er sich überhaupt nicht mehr erinnern. Nur das: Niemals über Walter Lübcke, jedenfalls nicht vor dem Mord. Danach allerdings schon. Da, so beteuerte der Zeuge, seien sie beide „schockiert“ gewesen vom Tatverdacht gegen Stephan E.

Ob es um das Verhältnis der beiden Angeklagten zueinander ging oder um Bombenbauanleitungen, die einst bei ihm selbst gefunden worden waren, immer wieder gab sich Alexander S. ahnungslos. „Das weiß ich nicht“, „Das kann ich nicht mehr sagen“, „Ich habe keine Erinnerung“, in Endlosschleife. Genau wusste er indes noch, dass es in seinem Telefonat mit Markus H. am Nachmittag des Tattags lediglich um die Verabredung eines Flohmarktbesuchs am Folgetag gegangen sei. Und dass er die Chats, die er mit beiden Angeklagten verschlüsselt über den Messengerdienst „Threema“ geführt hatte, keineswegs aus Angst vor den Mordermittlungen gelöscht habe: Den Chat mit einem mutmaßlichen Mörder zu besitzen, sagte er, sei ihm „emotional sehr merkwürdig“ vorgekommen. Mehr nicht.

Mit Alexander S. hatte das Gericht zum ersten Mal einen Zeugen aus dem unmittelbaren politischen Umfeld der beiden Angeklagten geladen. Voraussichtlich wird er auch der einzige bleiben – und das nicht allein, weil sein Auftritt nachhaltig abschreckend gewirkt haben dürfte. Für andere Gesinnungsgenossen oder alte Wegbegleiter von Stephan E. und Markus H. hat man sich bei den Ermittlungen schlicht nicht allzu sehr interessiert.

Autor*in
Joachim F. Tornau

arbeitet als freier Journalist in Kassel und Hamburg. Einer seiner Schwerpunkte ist dabei die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten.

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