Lübcke-Mord: Mutmaßlicher Haupttäter will Verteidiger loswerden
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Stephan E. rückte so weit nach rechts wie nur irgend möglich. Der Kasseler Neonazi und mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke schob seinen Stuhl im Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts bis an die Plexiglasscheibe, die ihn von seinem zweiten Verteidiger Mustafa Kaplan trennt. Zu seinem ersten Verteidiger, dem Dresdner Frank Hannig, ging er damit auf größtmögliche Distanz. Selbst als der ihn noch einmal zu sich heranzuwinken versuchte, kam ihm Stephan E. nur zentimeterweise entgegen. Es war der symbolische Ausdruck dessen, was der 46-Jährige kurz zuvor über seinen Anwalt Kaplan dem Gericht mitgeteilt hatte: Er wolle sich von Hannig, der ihn seit über einem Jahr vertreten hat, nicht mehr verteidigen lassen. Das Vertrauen, ließ er erklären, sei dauerhaft zerstört.
Bis zum nächsten Verhandlungstag am Dienstag will der Staatsschutzsenat entscheiden, ob er den Verteidiger wie beantragt entpflichtet. Und erste Signale deuteten darauf hin, dass er sich das trotz der strengen rechtlichen Anforderungen durchaus vorstellen kann: Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel jedenfalls bat darum, einen von Kaplan vorgeschlagenen Nachfolger schon mal zu fragen, ob er das Mandat übernehmen würde. Rein vorsorglich, versteht sich.
Eklat am sechsten Verhandlungstag
Es wäre ein Paukenschlag: Nach nur sechs Verhandlungstagen im Prozess um den mutmaßlich rechtsextrem motivierten Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten stünde der Hauptangeklagte ohne den Anwalt da, der seine Verteidigungsstrategie bis dahin maßgeblich bestimmt hatte. Stephan E. sei mit dieser Strategie nicht mehr einverstanden, sagte Co-Verteidiger Kaplan. Und fügte in Anspielung auf die selbstgedrehten Online-Videos, in denen sich sein Kollege regelmäßig wortreich über das Verfahren ausgelassen hat, süffisant hinzu: wenn Hannig denn überhaupt eine Strategie gehabt habe, „außer Youtube-Videos hochzuladen“.
Vorangegangen waren fünf Anträge, mit denen Hannig am Montag den ersten Prozesstag nach einer dreiwöchigen Sommerpause eröffnete – und die offenbar weder mit Kaplan noch mit Stephan E. abgesprochen waren. Darin verlangte er etliche weitere Ermittlungen, unter anderem zu möglichen weiteren Personen am Tatort und zu einem Einbruch ins Kasseler Regierungspräsidium, bei dem vielleicht Dokumente über Geschäfte der Familie Lübcke mit Windkraft und Solarenergie verschwunden sein könnten. „Das Gericht muss doch fragen: Kommt ein anderes Tatmotiv in Betracht?“, sagte Hannig.
Richter nennt neue Anträge „Gequirlten Unsinn“
Das Gericht in Gestalt des ohnehin zu klaren Worten neigenden Senatsvorsitzenden reagierte darauf bemerkenswert harsch. „Gequirlter Unsinn“ seien die Anträge, es gebe für die darin aufgestellten Vermutungen „nicht den Hauch eines Hinweises“. „Wenn ich solche Anträge höre“, grollte Sagebiel, „muss ich mich fragen, ob ein Angeklagter hier gut verteidigt wird.“ Was Mustafa Kaplan, erst im Februar von Stephan E. zu seinem zweiten Verteidiger erkoren, gerne aufgriff: Sein Mandant, beteuerte er, habe kein Interesse daran, dass die Familie Lübcke „mit Dreck beworfen“ werde. Im Gegenteil: Es widerspreche seinen Interessen „fundamental“.
Der aus dem Umfeld der rassistischen Pegida-Bewegung stammende Strafverteidiger Frank Hannig hatte einst seinerseits den hessischen NPD-Aktivisten und Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt abgelöst, den Stephan E. nach seiner Festnahme im Juni 2019 zunächst zu seinem Verteidiger gemacht, von dem er sich aber nach wenigen Tagen – und einem auf Anraten Waldschmidts abgelegten Geständnis, das Attentat allein geplant und begangen zu haben – wieder getrennt hatte. Nun vertreten von Hannig, widerrief Stephan E. dieses Geständnis und präsentierte eine neue Version, laut der nicht er, sondern sein Mitangeklagter und Neonazi-Kamerad Markus H. den tödlichen Schuss abgegeben habe. Aus Versehen.
Prozess soll ohne Verzögerung fortgesetzt werden
Vor Gericht will sich Stephan E. möglicherweise noch in dieser Woche zu den Anklagevorwürfen äußern. Einiges spricht dafür, dass dann ein neues Verteidigergespann an seiner Seite sitzt. Sicher ist bislang aber nur: Sollte Hannig wirklich entpflichtet werden, soll es dadurch nicht zu einer Verfahrensverzögerung kommen. Das Gericht machte bereits deutlich, dass ein möglicher Nachfolger bereit sein muss, sich während des laufenden Verfahrens in den Fall einzuarbeiten.
Update (28.07.2020, 10.45 Uhr): Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat am Dienstagvormittag dem Antrag zugestimmt. Frank Hannig wurde als Verteidiger von Stephan E. abberufen. Dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet sei, sei nachvollziehbar, wird das Gericht in Medienberichten zitiert.
arbeitet als freier Journalist in Kassel und Hamburg. Einer seiner Schwerpunkte ist dabei die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten.