Ließ der Verfassungsschutz den NSU fahrlässig ziehen?
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Frühjahr 1998 die Chance verpasst, den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) noch vor Begehung seiner ersten Straftat festzusetzen? Die jüngste Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag am vergangenen Donnerstag war zumindest nicht dazu angetan, jeden Verdacht in diese Richtung zu zerstreuen. Vielmehr steht weiterhin der Vorwurf im Raum, Verfassungsschützer hätten Informationen zum Aufenthaltsort der drei Rechtsterroristen nicht nur versanden lassen, sondern später willentlich vernichtet.
Wie glaubwürdig ist der Ex-V-Mann „Tarif“?
Allerdings: Der Vorwurf stützt sich einzig und allein auf die Aussage Michael von Dolspergs, der zwischen 1995 und 2001 V-Mann des BfV war und später laut eigener Aussage der Neonazi-Szene den Rücken kehrte. In nicht-öffentlicher Sitzung wiederholte von Dolsperg alias „Tarif“ am Donnerstag seine bereits in der Vergangenheit geäußerte Aussage, wonach er im Frühjahr 1998 per Telefonanruf um Unterstützung bei der Wohnungssuche für die drei Untergetauchten gebeten worden sein. Seine laut eigener Aussage unmittelbar danach an den V-Mann-Führer weitergereichte Information sei jedoch im BfV versandet. Es würden sich andere darum kümmern, sei ihm damals gesagt worden. Vertreter des BfV bestreiten, dass es den Anruf und die Information darüber je gegeben habe.
Tatsächlich attestierten von Dolsperg im Anschluss an dessen Befragung zahlreiche Abgeordnete einen „authentischen“ und „glaubhaften“ Auftritt. „Tarif hat eine konstruktive, objektive und abgewogene Haltung gehabt“, erklärte der CDU-Abgeordnete Armin Schuster. Irene Mihalic von den Grünen fügte hinzu: „Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Version vom Anruf sehr sehr glaubhaft war.“ Einzig der SPD-Obmann Uli Grötsch hatte in der mehr als dreistündigen Vernehmung einen anderen Eindruck gewonnen. Im Gespräch mit vorwärts.de sagte Grötsch: „Von Dolsberg hat zwar mit dem Brustton der Überzeugung gesprochen, dennoch glaube ich ihm nicht.“ Darüber hinaus äußerte Grötsch Zweifel daran, dass sich von Dolsberg ernsthaft von der rechtsextremen Ideologie losgesagt habe.
Die Schredderaktion von Lothar Lingen
Tatsächlich gibt es im Kontext der vermeintlichen Information des Ex-V-Manns „Tarif“ über den Aufenthaltsort der untergetauchten Rechtsterroristen einige Ungereimtheiten. Sie gehen zurück auf Lothar LIngen, einen unter seinem Tarnnamen bekannten ehemaligen Verfassungsschützer des BfV. Lingen war es, der am 11. November 2011 – eine Woche nach der Selbstenttarnung des NSU - die Vernichtung zahlreicher Akten des BfV über sieben V-Leute aus der Neonazi-Szene anordnete. Einer von ihnen war Michael von Dolsperg alias Tarif. Dessen vermeintlicher Hinweis auf den Anruf ging damals – so es ihn denn gab - durch den Schredder. Zwar konnte im Nachhinein „ein Großteil“ der vernichteten Akten rekonstruiert werden, ausgerechnet die Deckblattberichte des Zeitraums zwischen Dezember 1997 und September 1998 blieben jedoch verschollen.
Infolgedessen ließ sich auch am Donnerstag der Vorwurf von Dolspergs weder entkräften noch bestätigen. Stattdessen blieb es bei der Patt-Situation „Aussage gegen Aussage“ oder „Erinnerung gegen Erinnerung“, wie der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) in einem Statement erklärte.