Landgericht Dresden prüft Breivik-Aussage von AfD-Richter
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Hat Jens Maier den Bogen überspannt? Nachdem der von der Sachsen-AfD als Bundestagskandidat aufgestellte Richter bereits aufgrund seiner „Schuldkult-Rede“ im Dresdener Ballhaus Watzke in die Kritik geraten war, sorgen nun auch Maiers Äußerungen in Richtung Anders Breivik für Empörung. Maier hatte am vergangenen Mittwoch auf einer Veranstaltung des neurechten „Compact“-Magazins behauptet, der wegen 77-fachen Mordes verurteilte Rechtsterrorist hätte aus „Verzweiflung“ gehandelt. Die äußeren Umstände, vor allem der Zuzug „Kulturfremder“, hätten Breivik zum „Massenmörder“ werden lassen, so Maier weiter.
Droht dem AfD-Richter der Parteiausschluss?
Nachdem vorwärts.de über dessen Auftritt berichtet hatte, mehren sich nun die kritischen Äußerungen in Richtung Maier. Gegenüber Spiegel-Online erklärte Carsten Hütter, Mitglied im AfD-Landesvorstand Sachsens: „Sollten diese Zitate stimmen, müssen wir Konsequenzen ziehen. Dann wäre der Parteiausschluss die einzig richtige Reaktion.“ Mario Assmann, der ebenfalls Mitglied im Landesvorstand der Sachsen-AfD ist, äußerte sich laut dem Nachrichtenportal ähnlich.
Eine Prüfung der Aussagen Maiers will auch das Landgericht Dresden vornehmen. „Der neue Vorfall wird dabei sicher eine Rolle spielen“, erklärte die stellvertretende Gerichtssprecherin Corinna Michaelis gegenüber vorwärts.de. Sie verwies auf eine bereits im Januar angelaufene Prüfung der Aussagen Maiers im Rahmen der Dienstaufsicht. Diese war durch Maiers Auftritt im Ballhaus Watzke ausgelöst worden. Es werde geprüft, ob der Richter mit seinen Äußerungen das auch im privaten Bereich geltende Mäßigungsgebot verletzt hat, erklärte Gerichtspräsident Gilbert Häfner damals.
Maier warnt seine Kritiker
„Uns ist durchaus bewusst, dass wir uns dabei auf einem schmalen Grat bewegen“, sagte Michaelis weiter. Das öffentliche Interesse am Vorgehen des Gerichts im Fall Maier sei „berechtigt“, so die Sprecherin. Ob zur Überprüfung auch der in der Nacht auf Donnerstag gelöschte Videomitschnitt der Veranstaltung herangezogen werde, ließ Michaelis offen. Das sächsische Justizministerium betonte indes die Verantwortlichkeit des Landgerichts bei der Prüfung von Sanktionen im Fall Maier: „Für die dienstrechtliche Würdigung ist nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorrangig die unmittelbar dienstaufsichtsführende Stelle zuständig – hier der Präsident des Landgerichts Dresden“, so Sprecher Jörg Herold.
Maier selbst verteidigte sich gegenüber Spiegel-Online. Er habe die Taten von Breivik „weder entschuldigt, noch verharmlost“, sondern lediglich eine „Erklärung“ für dessen Taten gesucht. In Richtung seiner Kritiker aus den Reihen der AfD sagte er: „Wenn Äußerungen, ohne zu überprüfen, was wirklich gesagt und gemeint wurde, gegen mich verwendet werden, wird dieser Schuss nach hinten losgehen.“
Videomitschnitt bleibt verschollen
Auf seiner Facebook-Seite reagierte Maier zwei Tage nach seinen Äußerungen, die inzwischen bundesweit von den Medien aufgegriffen worden waren. Einen „Compact“-Bericht über die Veranstaltung teilte er mit dem Kommentar: „Ich sehe davon ab, mich inhaltlich zu den Vorwürfen und Verdrehungen der linken Presse zu äußern.“ Auf Nachfrage verschiedener Kommentatoren zu Maiers Breivik-Zitaten antwortete dieser: „Ich kann Ihr Misstrauen verstehen, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es manchmal klüger ist, noch einen Trumpf in der Hand zu haben.“
Welchen Trumpf Maier meint, bleibt weiter unklar. Zwar kündigte auch das „Compact“-Magazin per Facebook-Kommentar die Veröffentlichung des gelöschten Videomitschnitts der Veranstaltung vom Mittwochabend an, blieb diese bislang aber ebenfalls schuldig.
Dieser Beitrag wurde am 24. April um 11:35 aktualisiert