AfD-Richter Jens Maier: Petry beantragt Ausschlussverfahren
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Nach dessen umstrittenen Äußerungen über den verurteilten norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik droht dem sächsischen AfD-Politiker Jens Maier ein erneutes Ausschlussverfahren wegen „parteischädigendem Verhalten“. Das berichtete Spiegel-Online am Donnerstag. Demnach habe die AfD-Chefin Frauke Petry gemeinsam mit dem sächsischen AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer ein Parteiausschlussverfahren gegen Maier beim Schiedsgericht der Partei eingereicht. Die Mitglieder des Landesverbands soll Petry darüber in der Nacht auf Mittwoch per Mail informiert haben.
Maier über Breivik: Massenmörder aus Verzweiflung
Anlass für den neuerlichen Vorstoß – ein erstes Ausschlussverfahren gegen Maier war auf einem Parteitag von einer Mehrheit des Landesverbands abgelehnt worden – sind dessen Äußerungen während einer Veranstaltung des Compact-Magazins Mitte April. Damals hatte Maier erklärt, der Rechtsterrorist Anders Breivik sei aus „Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden und nannte als mögliche Gründe unter anderem die Zuwanderung „Kulturfremder“ und den um sich greifenden Multikulturalismus. Der Vorfall hatte hohe Wellen geschlagen und die Vorbereitungen der AfD auf ihren Bundesparteitag in Köln empfindlich gestört.
Bezeichnend: Während Maier und das Compact-Magazin als Gastgeber der Veranstaltung via Facebook unmittelbar nach Einsetzen der Berichterstattung die (Wieder-) Veröffentlichung der Videoaufzeichnung des Abends ankündigten, bleibt der Mitschnitt weiter verschollen. Die Veranstaltung selbst war per Livestream übertragen worden – das dazugehörige Youtube-Video wurde jedoch umgehend gelöscht.
Prüfung des Landgerichts dauert an
Indes ist die Überprüfung der Aussagen Maiers durch das Landgericht Dresden, an dem der Richter für allgemeine Zivilsachen und Berufungen bei Verkehrsunfällen zuständig ist, ins Stocken geraten. Mehr als drei Wochen nach dessen Aussagen zu Breivik dauert die „disziplinarische Überprüfung“ an. Das erklärte mit Thomas Ziegler der Sprecher des Landgerichts Dresden auf Nachfrage von vorwärts.de. Mit einem Ergebnis sei voraussichtlich erst in mehreren Wochen zu rechnen, so Ziegler weiter. Ob für die Überprüfung auch die bislang verschollene Videoaufzeichnung des Abends herangezogen werde, ließ der Sprecher offen.