AfD-Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Drei mögliche Szenarien
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Seit mehr als zwei Jahren prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ob es die gesamte AfD als Beobachtungsobjekt einstufen soll. Mitte Januar schien die Einstufung zumindest als Verdachtsfall unmittelbar bevorzustehen, berichteten mehrere Medien. Doch die Kölner Anwaltskanzlei Höcker nahm die Indiskretionen zum Anlass, um vorbeugend einen Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen. Das BfV solle die AfD nicht als Verdachtsfall einstufen.
Am vergangenen Mittwoch lehnte das Verwaltungsgericht Köln (VG) zwar eine Zwischenentscheidung zugunsten der AfD ab – aber nur deshalb, weil der Verfassungsschutz weitreichende Stillhaltezusagen gemacht hatte. Diese Zusagen sind ein erster Erfolg des vorbeugenden AfD-Eilantrags.
AfD-Abgeordnete bis auf weiteres geschützt
Zunächst hatte der Verfassungsschutz am 22. Januar zugesagt, er werde eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall nicht öffentlich bekanntmachen, solange das Gericht über den Eilantrag der Partei berät. Das ist im VG-Beschluss nachzulesen, der dem „vorwärts“ vorliegt.
Damit war die AfD aber offensichtlich noch nicht zufrieden. Denn der Verfassungsschutz besserte seine Stillhaltezusage am 27. Januar nach. Das Amt werde eine etwaige Einstufung auch nicht nutzen, um AfD-Mandatsträger*innen und AfD-Wahlbewerber*innen nachrichtendienstlich zu überwachen. Das genügte nun dem VG, um noch am selben Tag den AfD-Antrag als nicht mehr notwendig abzulehnen.
Vorstandsmitglieder können überwacht werden
Damit sind AfD-Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordnete sowie entsprechende Kandidat*innen bis auf weiteres vor Telefonüberwachung und V-Leuten des Bundesamts geschützt. Für AfD-Vorstandsmitglieder ohne Mandat und Kandidatur gilt die Stillhaltezusage des BfV aber nicht. Auch Funktionär*innen der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative" sowie des angeblich aufgelösten Rechtsaußen-„Flügels", die schon länger überwacht werden dürfen, sind hier nicht mitgemeint.
Die Stillhaltezusage des Bundesamts gilt bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Eilverfahrens. Wann dies sein wird, kann das VG noch nicht sagen. Doch soviel ist klar, es geht hier um Monate, nicht um Wochen oder gar Tage. Immerhin müssen die Richter*innen zum Beispiel das rund 1000-seitige Gutachten durcharbeiten, auf das das Bundesamt laut Medienberichten die Einstufung der AfD als Verdachtsfall stützen will.
Zeitlicher Aufschub nutzt der AfD
Zwar muss das Bundesamt im Eilverfahren die Sach- und Rechtslage nur „summarisch", also überschlägig, prüfen. Bei einer komplexen Lage und schwerwiegenden Eingriffen kann dies freilich geraume Zeit dauern. Der zeitliche Aufschub nutzt zunächst der AfD. Selbst wenn der Verfassungsschutz die Partei in der vorigen Woche, wie wohl geplant, als bundesweiten Verdachtsfall eingestuft hat, darf das Amt nicht darüber reden. Die ersten Landtagswahlkämpfe im März beginnen für die AfD also ohne entsprechende Belastung. Für den weiteren Fortgang sind dann aber drei Szenarien zu unterscheiden.
Im ersten Szenario hätte die AfD mit ihrer vorbeugenden Klage ein Eigentor geschossen. Wenn das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall erst kurz vor der Bundestagswahl bestätigt, wäre dies ein Paukenschlag, der die Partei in diesem heiklen Moment stark verunsichern würde. Auch das Werben um konservative CDU/CSU-Anhänger wäre dann ausgerechnet in der entscheidenden Phase des Bundestagswahlkampfs massiv erschwert.
Drei mögliche Szenarien
Das haben die Anwält*innen der Partei vermutlich bedacht. Sie scheinen also auf das zweite Szenario zu hoffen. Danach würde das VG kurz vor der Bundestagswahl feststellen, dass die Einstufung der AfD rechtswidrig war. Die Partei wäre damit nicht nur entlastet, sondern könnte sich zugleich auch in der heißen Phase des Wahlkampfs als unschuldiges Opfer der Altparteien darstellen.
Denkbar ist allerdings auch, dass sich die VerwaltungsrichterInnen ganz aus dem Bundestagswahlkampf heraushalten wollen und die summarische Prüfung bis in den Oktober oder gar ins nächste Jahr hinein ziehen. Völlig ungewöhnlich wäre eine derartige Dauer nicht. Immerhin 7,5 Prozent aller VG-Eilverfahren dauern in NRW länger als sechs Monate. Auch eine Entscheidung außerhalb des Wahlkampfs würde unter dem Strich aber der AfD nützen.