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Verfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz: SPD sieht sich bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, die Reduktionsziele für Treibhausgase ab 2030 zu benennen. In den Verhandlungen über das Klimaschutzgesetz war das an CDU und CSU gescheitert. Die SPD sieht sich durch das Urteil bestätigt – und appelliert an die Union.
von Kai Doering · 29. April 2021
Braunkohle-Kraftwerk Neurath: Um nicht die Freiheitsrechte künfiger Generationen einzuschränken, müssen die CO2-Minderungsziele auch ab 2030 klar benannt werden, fordert das Bundesverfassungsgericht.
Braunkohle-Kraftwerk Neurath: Um nicht die Freiheitsrechte künfiger Generationen einzuschränken, müssen die CO2-Minderungsziele auch ab 2030 klar benannt werden, fordert das Bundesverfassungsgericht.

Die Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes sind teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Kritik üben die Karlsruher Richter*innen daran, dass zwar Ziele und Maßgaben für die Reduzierung klimaschädlicher Gase bis 2030 in dem Gesetzespaket enthalten sind, sie ab dem Jahr 2031 aber fehlen.

Einschränkung von Freiheitsrechten für künftige Generationen

„Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, kritisiert das Gericht. Um das Ziel zu erreichen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, müssten nach Meinung der Richter*innen die ab 2030 „noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden“. Das würde eine Einschränkung von Freiheitsrechten für künftige Generationen bedeuten und sei daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Bundestag daher auf, die Minderungszeile der Treibhausgasemissionen auch über das Jahr 2030 hinaus festzuschreiben. Die Richter*innen geben hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2022.

Schulze: CDU duckt sich vor Zukunft weg

„Das Urteil aus Karlsruhe gibt uns Rückenwind“, bewertet Matthias Miersch die Entscheidung. „Verfassungsrechtlich steht ab heute fest, dass jede künftige Bundesregierung gesetzlich verpflichtet ist, jährliche CO2-Minderungsziele einzuhalten“, freut sich der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. „Der von uns durchgesetzte Mechanismus ist durch das höchste deutsche Gericht bestätigt worden.“

Und was ist mit der Kritik der Verfassungsrichter*innen an den fehlenden CO2-Minderungszielen ab 2030? „CDU/CSU haben verhindert, dass wir ein Ziel für 2040 festlegen und damit den Pfad Richtung Treibhausgasneutralität genauer beschreiben. Dieses Wegducken vor der Zukunft hat das Bundesverfassungsgericht jetzt kritisiert“, findet Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf Twitter deutliche Worte.

Olaf Scholz appelliert an CDU und CSU

Und tatsächlich: Schulzes erster Entwurf des Klimaschutzgesetzes, das CDU und CSU ohnehin lange blockiert hatten, sah nicht nur vor, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, sondern benannte auch konkrete Zwischenziele. Ein Umstand, den auch Umweltstaatssekretär Jochen Flassbarth auf Twitter anspricht: „Bei den Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz – ich war zufällig dabei – ist die Aufnahme des Zielpfades nach 2030 am Wirtschaftsminister und der Union gescheitert“, schreibt Flassbarth.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz appelliert deshalb an CDU und CSU, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts schnell zu erfüllen. Auf einen Tweet von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der die Gerichtsentscheidung als „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“ bezeichnet hatte, schrieb Scholz:

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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