Urteil zur Schuldenbremse: Diese Spielräume hat die Bundesregierung
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Die Forderung nach Abschaffung oder Umgestaltung der Schuldenbremse bringt zur Lösung der aktuellen Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nichts und lenkt nur ab. Eine Verfassungsänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die ist bis auf weiteres nicht zu sehen. Punkt. Entscheidend ist, dass die Ampel-Koalition sich darauf verständigt, die Möglichkeiten zu nutzen, die das Karlsruher Urteil dem Bundestag belässt. Beschlüsse zur Anwendung der Notlagenklausel sind mit einfacher Mehrheit des Bundestags möglich. Diese einfache Mehrheit hat die Koalition, hier ist sie handlungsfähig.
Es gibt viele Gründe für die Aussetzung der Schuldenbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht verboten, mehrjährige Konjunkturprogramme als Reaktion auf unabsehbare Notlagen mit Zusatzkrediten jenseits der Schuldenbremse zu finanzieren. Das Gericht hat dafür aber „jährlich wiederholte Feststellungen der Notlagensituation“ gefordert. Das heißt: Die Schulden dürfen nicht einmalig 2021 verbucht werden, wenn das Geld erst 2024, 2025 und 2026 ausgegeben wird. Beim „Veranlassungszusammenhang“ zwischen Notlage und Geldausgeben hat das Gericht dem Bundestag sogar einen „Beurteilungsspielraum“ gegeben und die Karlsruher Richter*innen haben ihre eigene „Kontrolldichte“ zurückgenommen. Allerdings muss die Begründung des Bundestags um so präziser sein, je länger die Ausgaben zeitlich vom auslösenden Ereignis entfernt sind.
Nicht nur die Corona-Pandemie ist eine derart fortwirkende Großkrise. Auch der Ukraine-Krieg, der einen weitgehenden Umbau der Energieversorgung erforderte, rechtfertigt juristisch die „jährlich wiederholte“ Durchbrechung der Schuldenbremse. Es dürfte Finanzminister Christian Lindner leicht fallen, solche jährlichen Beschlüsse des Bundestags zu akzeptieren, wenn er sich daran erinnert, dass die FDP den Ausgaben ja bereits zugestimmt hat. Nach dem Karlsruher Urteil soll ja nicht mehr ausgegeben werden als geplant, die Ausgaben müssen nur präziser begründet und korrekt verbucht werden. Das sollte doch machbar sein.