SPD-Wahlprogramm: Drei Punkte, die Soloselbstständige unterstützen
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Selbstständigkeit ist für viele Menschen eine attraktive Form der Erwerbstätigkeit, heißt es im Wahlprogramm der SPD. Doch die „Corona-Krise hat uns deutlicher denn je vor Augen geführt, wie schnell man ohne eigenes Zutun in Not gerät und wie schnell Rücklagen aufgebraucht sind“.
Schutzlücken schließen
Die SPD plant Soloselbstständige, darunter beispielsweise viele Künstler*innen, Autor*innen, Maler*innen, Übersetzer*innen, Entwickler*innen, sozial besser abzusichern. Verbessert werden soll der Schutz in der Künstlersozialversicherung ebenso wie in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ein Wechsel zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Selbstständigkeit soll keine Ausnahme mehr sein.
1. Arbeitslosenversicherung verbessern
„Wer Neues wagt, braucht Sicherheit“, heißt es im Wahlprogramm. Die bestehende freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung kann ein solches Netz bieten. „Wir werden den Zugang verbessern und mehr Sicherheit im Bedarfsfall schaffen“, heißt es weiter. Deutlich vereinfachen will die SPD die Regelungen für die ständigen und nicht ständig Beschäftigten zum Beispiel im Bereich des Films und der Theater, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung will sie stärken und ausbauen.
2. In die Rentenversicherung integrieren
Die SPD will eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbstständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. „Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige haben wir bereits um mehr als die Hälfte gesenkt. Unser Ziel sind einkommensabhängige Beiträge wie bei abhängig Beschäftigten“, ist das im Wahlprogramm formuliert.
3. Sicherungsgeld für Notlagen
Auch Soloselbstständige, deren Geschäftsmodell sie grundsätzlich trägt, wo jedoch unvorhersehbare erhebliche Einnahmeausfälle, etwa durch den kurzfristigen Wegfall von Aufträgen zu Notlagen führen, will die SPD besser absichern. Gelingen soll das mit einem „Sicherungsgeld“, angelegt bei der Bundesagentur für Arbeit: „Mit einem Sicherungsgeld schaffen wir einen neuen Weg der solidarischen Absicherung für Selbstständige in Notlagen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgeht durch die Bundesagentur für Arbeit.“ Das Sicherungsgeld solle mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung vergleichbar sein. Das durch Beiträge der Selbstständigen finanzierte Sicherungsgeld hat dabei Vorrang vor Leistungen der Grundsicherung.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.