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SPD setzt sich durch: Brückenteilzeit und Rückkehr zur Parität auf den Weg gebracht

Mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung und einem Rechtsanspruch auf eine Brückenteilzeit setzt die SPD im Bundestag Gesetze durch, für die sie lange gekämpft hat. Weitere werden folgen.
von Vera Rosigkeit · 18. Oktober 2018

„Schlag auf Schlag setzen wir unsere sozialdemokratischen Vorhaben im Bundestag um“. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles kann am Donnerstag zufrieden mit der Arbeit der SPD in der großen Koalition sein. Denn auf der Tagesordnung im Bundestag stehen gleich mehrere Gesetze, für die sich die SPD in der Vergangenheit stark gemacht hat. Allen voran: die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung und das Recht auf Rückkehr in Vollzeit. Um diese beiden Gesetze habe „die SPD lange gerungen“, sagt Nahles.

Brückenteilzeit kommt

In der Tat. Denn das Recht auf Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit war bereits Bestandteil der vorangegangenen Koalitionsvereinbarungen. Der Rechtsanspruch sollte verhindern, dass Frauen in der Teilzeitfalle stecken bleiben, scheiterte jedoch am Widerstand der Union. Die forderte damals, dass diese Regelung erst in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern gelten soll. Für die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ein inakzeptabler Vorschlag. Da die deutsche Wirtschaft zu großen Teilen aus Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten bestehe, wertete sie den Vorschlag der Union als Versuch, das Gesetz zu verhindern.

Die am Donnerstag beschlossene Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern nun in Betrieben ab 45 Beschäftigten eine befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt, in Anspruch zu nehmen. Im Anschluss daran können sie wieder auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Der Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden.

Rückkehr zur Parität

Ebenfalls lange gekämpft hat die SPD für die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig soll von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wurde, zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Nahles spricht von einer Entlastung der Arbeitnehmer von insgesamt zehn Milliarden Euro. „Auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren davon“, erklärt sie. Das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz trägt allerdings auch zur Entlastung kleiner Selbständiger bei, die sich künftig in der GKV versichern wollen.  Ab 2019 soll deren Mindestbeitrag halbiert werden.

„Heute ist der Bundestag wieder inhaltlich fest in SPD Hand“, twitterte so auch der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Karl Lauterbach. Denn neben der Rückkehr zur Parität und der Brückenteilzeit debattiert der Bundestag über weitere wichtige Vorhaben der SPD: über ein Mieterstärkungsgesetz, das Mieter künftig auch vor Luxusmodernisierungen schützen soll, ein Gesetz zur Stärkung der Weiterbildung in den Betrieben und über das „Gute-Kita-Gesetz“.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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