Wie die SPD-Qualifizierungsoffensive Beschäftigte auf den digitalen Wandel vorbereitet
Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wurde?
Das Gesetz richtet sich an alle, die im Erwerbsleben stehen. Für sie wird es künftig ein Recht auf Weiterbildungsberatung geben. Und für Arbeitgeber wird es eine Bezuschussung der Weiterbildungskosten geben. Neu ist, dass künftig auch die Arbeitskosten bezuschusst werden.
Sollten Unternehmen nicht ein Eigeninteresse daran haben, Weiterbildung für ihre Mitarbeiter zu fördern?
Da selbst bei großen Unternehmen die Weiterbildungsrate so schlecht ist, sehen wir uns als Gesetzgeber in der Pflicht, handeln zu müssen. Wir wollen im digitalen Wandel niemanden abhängen und Beschäftigte dabei unterstützen, sich auf Veränderungen in ihrem eigenen Betrieb vorbereiten zu können.
Das heißt, die Initiative kann auch von den Beschäftigten ausgehen?
Drei Wege sind denkbar: Als Beschäftigte kann ich zur Bundesagentur für Arbeit (BA) gehen und in einer Beratung klären lassen, wie ich mich mit meinen bisherigen Fähigkeiten gut weiterbilden kann. Als Arbeitgeber kann ich gemeinsam mit meinen Beschäftigten in die Zukunft schauen, mir die BA dazu holen und klären, was kann ich selbst tun und wo brauche ich Unterstützung. Beim dritten Weg geht die BA auf die Unternehmen zu und berät sie über Fortbildungsmaßnahmen. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen lässt sich Fort- und Weiterbildungsbedarf zusammenfassen. Denn kleinen Betrieben fehlt es oft schon an personellen Ressourcen, um sich mit anderen in Verbindung zu setzen.
Wie werden die Erfahrungen von Betriebsräten einbezogen?
Für große Betriebe haben wir vereinbart, dass sich die Fördersumme erhöht, wenn die Sozialpartner ein Bildungskonzept gemeinsam verabreden. Denn je mehr Augen draufschauen, desto mehr können wir sicherstellen, dass wir Mitnahmeeffekte vermeiden.
Einerseits wird in Weiterbildung investiert, andererseits der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt. Klingt wie ein Widerspruch?
Die BA wird mit einem neuen, einem erweiterten Auftrag ausgestattet. Diesen Schritt hat die SPD über den Koalitionsvertrag hinaus verabredet. Im Gegenzug senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte von drei auf 2,5 Prozentpunkte des Bruttolohns ab und kommen damit den Forderungen des Koalitionspartners entgegen. Die Senkung des Beitrags bei gleichzeitiger Investition ist möglich, weil die BA erhebliche Rücklagen gebildet hat. Zudem haben wir derzeit eine hohe Beschäftigungsquote und damit eine hohe Anzahl von Beitragszahlern.
Sind Erwerbslose und Hartz IV-Empfänger von diesem Programm ausgeschlossen?
Nein. Das Recht auf Weiterbildungsberatung bei der BA gilt für alle Erwerbslosen.
Auf die BA kommt eine neue Rolle zu. Wie kann sie die Herausforderung meistern, in die Zukunft zu schauen?
Die BA hat in den vergangenen Jahren an mehreren Standorten Modellprojekte durchgeführt. Sie hat aufsuchende Beratungen in Betrieben durchgeführt und Erfahrungen darüber gesammelt, wie Beschäftigte künftig ausgebildet werden müssen. So gesehen ist die BA vorbereitet.
Der zentrale Schritt ist jedoch, dass die BA künftig den Beschäftigten in einer Zeit der Unsicherheit anders und neu unter die Arme greifen kann. Damit wird sie ein verlässlicher Verbündeter als Versicherungspartner. Sie kann im Vorfeld mit dem Beitragszahler schauen, wie Arbeitslosigkeit verhindert werden kann und muss nicht erst warten, bis es zu spät ist. Mit der Qualifizierungsoffensive bauen wir die Arbeitslosenversicherung um zu einer Arbeitsversicherung. Das ist ein Meilenstein.
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hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.