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SPD und CDU klären letzte Details: Was sich bei der Grundrente noch ändert

Arbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn haben letzte Details bei der Grundrente geklärt. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten werden. Damit könnte die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 starten.
von Kai Doering · 7. Februar 2020
Im Zeitplan: Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden, 1,4 Millionen Renter*innen profitieren.
Im Zeitplan: Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden, 1,4 Millionen Renter*innen profitieren.

Die grundsätzliche Einigung gab es bereits im November, nun sind auch die letzten Details geklärt: Am Donnerstag haben Bundearbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die noch offenen Streitpunkte bei der Grundrente zwischen SPD und CDU/CSU ausgeräumt. Der Gesetzentwurf kann damit am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beraten und im Anschluss an den Bundestag übermittelt werden. Das ist notwendig, wenn die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 eingeführt werden soll.

Reduzierte Grundrente schon nach 33 Beitragsjahren

Zu klären hatten Heil und Spahn noch zwei Punkte: zum einen die nötigen Beitragszeiten um den geplanten Rentenzuschlag zu erhalten, zum anderen die Anrechnung von Einkommen auf diesen Zuschlag. Bei den Beitragszeiten wurde ein Einstiesgsbereich vereinbart: Auch wer nur 33 Beitragsjahre für die Rentenversicherung vorweisen kann, soll bereits einen reduzierten Grundrentenzuschlag erhalten. Den vollen Zuschlag soll es dann nach 35 Jahren geben. Neben Arbeitsjahren werden auch Erziehungszeiten und Pflichtbeitragsjahre für Pflege sowie Krankheitszeiten anerkannt.

Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente soll es bei dem im November vereinbarten Freibetrag von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare bleiben. Einkommen, die darüber liegen, sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Übersteigen sie bei Alleinstehenden 1600 bzw. bei Paaren 2300 Euro, sollen sie vollständig angerechnet werden. Das gilt auch für Kapitalerträge.

Griese: 1,4 Millionen Menschen profitieren

Mit der Grundrente sollen Menschen, die während ihres Arbeitslebens in die staatliche Altersvorsorge eingezahlt haben und trotzdem nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung erhalten, bessergestellt werden. Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung liegen und vor Altersarmut schützen. Nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium Kerstin Griese sollen 1,4 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren.

Die wichtigsten Fragen zur Grundrente beantworten wir hier.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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