Reform von § 219a: So sieht der Kompromiss von CDU/CSU und SPD aus
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Der Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der großen Koalition scheint beigelegt. Nach mehrstündigen Beratungen haben sich deren Vertreter am Mittwoch auf eine Reform des umstrittenen Paragrafen 219a geeinigt.
Das Werbeverbot bleibt
Der von den Bundesministerinnen Katarina Barley und Franziska Giffey (beide SPD) gemeinsam mit den Bundesministern Horst Seehofer (CSU), Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun vorgelegte Kompromissvorschlag sieht u.a. einen gesetzlich verankerten Informationsauftrag vor. Da die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin verboten bleibt, sollen künftig „neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen“ zur Verfügung gestellt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier. Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen die Aufgabe übernehmen, Kontaktinformationen bereitzuhalten. Neu geregelt werden soll damit, wie Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ohne sich strafbar zu machen.
Der Vorschlag der Bundesregierung zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen" steht am Ende einer seit vielen Monaten anhaltenden Debatte, ausgelöst durch die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017. Obwohl Hänel auf ihrer Internetseite lediglich allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Durchführung in ihrer Praxis angeboten hatte, wurde ihr die Regelung in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), die eigentlich nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, zur Last gelegt.
Jusos wollen Paragraf 219a abschaffen
Daraufhin hatte die SPD-Bundestagsfraktion im Dezember vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Aufhebung des Paragrafen 219a vorsieht. Mit Rücksicht auf den späteren Koalitionspartner CDU/CSU wurde der Entwurf jedoch nicht in den Bundestag eingebracht. Stattdessen wurde eine Kompromisslösung angestrebt. Paragraf 219a StGB sollte nicht gestrichen, aber die Rechtsunsicherheit für Ärzte beseitigt werden. Zudem sollte für betroffene Frauen das Recht auf sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche gewährleistet sein.
Aber auch innerhalb der SPD ist diese Entscheidung umstritten. Noch im November hatten die Jusos in einem offenen Brief an den Parteivorstand und die Bundestagsabgeordneten der SPD die Abschaffung des Paragrafen 219a gefordert. Ihr Aufruf beinhaltete u.a. auch eine Freigabe der Abstimmung im Bundestag.
Im Januar entscheidet die Fraktion
SPD-Chefin und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag der Bundesregierung: „Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden", sagte sie.
„Wenn Ärzte straffrei über Abtreibung informieren dürfen, wird eine Selbstverständlichkeit endlich Gesetz", schrieb SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach im Anschluss an die Verhandlungen via Twitter. Kein Arzt habe Werbung für Abtreibungen machen wollen, erklärte er. Für ihn sei diese Debatte ein „Angriff auf das Recht der Frauen". Den habe die SPD verhindert.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.