Inland

Neues Kita-Gesetz soll Qualität verbessern und Eltern entlasten

Mehr Qualität und weniger Gebühren: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ auf den Weg gebracht. Der Bund investiert damit zum ersten Mal selbst in die frühkindliche Bildung.
von Kai Doering · 19. September 2018
Mehr Qualität, weniger Gebühren: Das Gute-Kita-Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey soll Anfang 2019 in Kraft treten.
Mehr Qualität, weniger Gebühren: Das Gute-Kita-Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey soll Anfang 2019 in Kraft treten.

Es ist das erste Gesetzesvorhaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Am Mittwoch hat die große Koalition den Entwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ auf den Weg gebracht. Darin sagt der Bund den Ländern bis 2022 eine Unterstützung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu, um die Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Das Gesetz soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.

Länder können selbst über Schwerpunkte entscheiden

Mit dem Gute-Kita-Gesetz sollen auch bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden. Der Entwurf beinhaltet deshalb zehn sogenannte Qualitätsfelder – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderungen – anhand derer die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität unterstützt werden sollen.

Dabei können die Bundesländer selbst entscheiden, welche Maßnahmen gefördert werden sollen, da jedes Land eine andere Kitalandschaft hat. Der Bund schließt dazu mit jedem Land eine individuelle Vereinbarung ab. Für Franziska Giffey ist das allerdings nur ein „erster Schritt“, wie die Familienministerin am Mittwoch im Morgenmagazin betonte. „Langfristziel ist zu einheitlichen Standards zu kommen.“

Kostenfreie Kita-Plätze für 1,2 Millionen Kinder

Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, hätten künftig 1,2 Millionen Kinder bundesweit einen Anspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz. Eltern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssten künftig für ihre Kinder keine Kita-Gebühren mehr bezahlen – egal, in welchem Bundesland sie wohnen. Auch sollen bundesweit sozial gestaffelte Elternbeiträge eingeführt werden. „Wir wollen nicht für alle alles kostenlos, sondern dass die Leute, die ein geringes Einkommen haben, entlastet werden“, so Giffey im Morgenmagazin.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert“, lobt der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sei die „Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt“. Kritik kommt dagegen von der Arbeiterwohlfahrt. Zwar sei „jedes Gesetz, das auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, sagt der Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, doch leider werde es „diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern“.

AWO: Bund muss dauerhaft Geld investieren

Kritik übt Stadler vor allem daran, dass im Gesetz nur eine Zusage für die Finanzierung bis 2022 gegeben wird. Stadlers Forderung: Der Bund müsse „dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“. Auch müsse der Erzieherberuf deutlich attraktiver werden.

Bei Franziska Giffey rennt der AWO-Chef offene Türen ein. Im Gesetzentwurf sei klar formuliert, dass die Finanzierung auch über 2022 hinaus sichergestellt werden müsse, sagte die Familienministerin im Morgenmagazin. „Ich bin der festen Überzeugung, dass das eine nationale Aufgabe ist, die länger dauert.“

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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