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Wer vom neuen Heizkostenzuschuss der Bundesregierung profitiert

Wegen der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bauministerin Klara Geywitz einen einmaligen Heizkostenzuschuss beschlossen. Wir erklären, wer in welcher Höhe davon profitiert und wie man den Zuschuss bekommt.
von Lars Haferkamp · 2. Februar 2022
Die Heizkosten steigen rasant: Die Bundesregierung steuert jetzt gegen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für über zwei Millionen Berechtigte.
Die Heizkosten steigen rasant: Die Bundesregierung steuert jetzt gegen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für über zwei Millionen Berechtigte.

Im Koalitionsvertrag war er vereinbart worden. Nun hat ihn die Bundeseregierung auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Heizkostenzuschuss  beantworten wir hier.

Was ist der einmalige Heizkostenzuschuss?
Bei dem Heizkostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Sozialleistung zur finanziellen Unterstützung derjenigen, die von den steigenden Energiepreisen aus den Wintermonaten besonders betroffen sind.

Wer soll davon profitieren?
Profitieren sollen Empfänger*innen von Wohngeld ebenso wie von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Das Ziel der Bundesregierung ist, Wohnen und Heizen für alle bezahlbar zu halten und steigende Energiepreise sozialverträglich abzufedern.

Wieviele Menschen erhalten den einmaligen Heizkostenzuschuss?
Rund 2,1 Millionen Menschen werden ab Juni dieses Jahres einen Heizkostenzuschuss durch den Bund erhalten. Die Bundesregierung schätzt, dass 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten den Zuschuss erhalten, die zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem ersten Quartal 2022 (Heizperiode) in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben. Darüber hinaus profitieren rund 370.000 BAföG-Empfänger*innen, rund 50.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Wie hoch genau ist der Zuschuss?
Der einmalige Heizkostenzuschuss ist für die Wohngeldempfänger*innen nach der jeweiligen Haushaltsgröße gestaffelt: Wer allein wohnt, erhält 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 175 Euro. Für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt gibt es zusätzlich 35 Euro. Die 370.000 BAföG Empfänger*innen, rund 50.000 Empfänger*innen von Aufstiegs-BAföG und rund 65.000 Empfänger*innen von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erhalten einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro pro Person.

Warum kommt der einmalige Heizkostenzuschuss jetzt?
Die Heizkosten für Privathaushalte sind in Deutschland in diesem Winter stark gestiegen. Diese Zusatzbelastung trifft die Menschen je nach Einkommen unterschiedlich stark. Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit geringeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen deutlich höher. Steigende Heizkosten belasten daher diese Haushalte erheblich mehr. Hier soll der Heizkostenzuschuss entlasten.

Wann erhalten die Berechtigten den Heizkostenzuschuss?
Damit die Entlastung durch die zuständigen Stellen in den Ländern und Kommunen möglichst rasch ausgezahlt werden kann, ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juni 2022 geplant. Die Bundesregierung will, dass Klarheit über die Entlastung besteht, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter 2021/2022 verschickt werden.

Was müssen die Berechtigten tun, um den Zuschuss zu erhalten?
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an Wohngeldempfänger*innen und an Empfänger*innen von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld soll in einem automatisierten Verfahren erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist also nicht nötig. Das gilt inzwischen auch für Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG.

Wie wurde die Summe des Heizkostenzuschusses festgelegt?
Der Heizkostenzuschuss ist eine Maßnahme, um kurzfristig finanzielle Belastungen von Haushalten mit geringeren Einkommen abzufedern. Die Höhe des Zuschusses für Wohngeldbeziehende ist pauschal festgesetzt in Abhängigkeit des durchschnittlichen Verbrauchs der Wohngeldhaushalte (gestaffelt nach Haushaltsgröße), und in Abhängigkeit der allgemeinen Preisentwicklung bei Heizenergie.

Wird es künftig immer einen jährlichen Heizkostenzuschuss geben?
Der Heizkostenzuschuss in 2022 wurde durch die Koalitionsparteien auf Grund der stark gestiegenen Energiepreise als einmaliger Zuschuss im Koalitionsvertrag vereinbart. Die soziale Abfederung dieses starken Anstiegs wird neben dem Heizkostenzuschuss durch weitere Maßnahmen flankiert. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die getroffenen und noch anstehenden Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, auch mit Blick auf die kommenden Heizperioden.

Autor*in
Lars Haferkamp
Lars Haferkamp

ist Chef vom Dienst und Textchef des vorwärts.

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