Infektionsschutzgesetz

Merkels Drohung: Wie Berlin die Länder bei Corona entmachten könnte

Christian Rath29. März 2021
Dunkle Wolken über dem Bundeskanzleramt in Berlin: Angesichts dramatisch einbrechender Zustimmungswerte für ihre Corona-Politik und für ihre Partei, scheint Angela Merkel zu versuchen, den Schwarzen Peter in der Pandemie-Bekämpfung den Bundesländern zuzuschieben.
Dunkle Wolken über dem Bundeskanzleramt in Berlin: Angesichts dramatisch einbrechender Zustimmungswerte für ihre Corona-Politik und für ihre Partei, scheint Angela Merkel zu versuchen, den Schwarzen Peter in der Pandemie-Bekämpfung den Bundesländern zuzuschieben.
Der Bund kann den Ländern vorschreiben, wie sie die Corona-Pandemie bekämpfen sollen. Er könnte im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung einfügen. Dann könnte Berlin Lockdown-Regelungen mit bundesweiter Verbindlichkeit erlassen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei Anne Will (ARD) den Ländern gedroht. Wenn diese weiterhin die notwendigen Maßnahme gegen die dritte Welle verweigern, könne der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern. Die Drohung ist ernst zu nehmen.

Bisher sind die Länder für die Lockdown-Politik weitgehend allein verantwortlich. Das Infektionsschutzgesetz zählt zwar 17 zulässige Maßnahmen auf (§ 28a), ob diese zum Einsatz kommen, entscheiden aber die Landesregierungen jeweils per Verordnung.

Bundestag könnte Infektionsschutzgesetz ändern

Um eine einigermaßen einheitliche Linie zu verfolgen, versuchen sich die Länder in regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen abzusprechen. Deren Beschlüsse sind aber reine Empfehlungen. Die Kanzlerin ist bei diesen Konferenzen zwar dabei und bereitet diese oft auch vor. Sie kann den Ländern aber keine Vorgaben machen.

Um dies zu ändern, wäre es naheliegend, dass der Bundestag im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung einfügt. Dann könnte die Bundesregierung Lockdown-Regelungen mit bundesweiter Verbindlichkeit beschließen.

Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung?

Für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre aber die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Diese Zustimmung ist wohl kaum zu erhalten, denn dann würden die Länder ihre Steuerungsmöglichkeiten ganz aus der Hand geben. Auch Merkel und Innenminister Horst Seehofer (CSU) streben wohl keine Verordnungs-Ermächtigung für die Bundesregierung an.

Vielmehr wollen Merkel und Seehofer, dass der Bundestag die erforderlichen Lockdown-Regeln direkt im Infektionsschutzgesetz regelt. Die bisher eher vagen Vorgaben in Paragraph 28a könnten dann durch ein präzises Programm ersetzt werden. Dort würde dann stehen, welche Maßnahme bei welchem Inzidenzwert zu ergreifen ist und welche Voraussetzungen für welche Öffnungsmaßnahme erforderlich sind.

Die Rolle des Bundesrates

Auch für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dies klingt aufwendig, doch wenn der politische Wille da ist, können Bundestag und Bundesrat binnen einer Woche ein neues Gesetz beschließen. Merkel ging im Gespräch mit Anne Will auch davon aus, dass eine Beteiligung des Bundesrats notwendig ist. Allerdings genügt im Bundesrat eine Mehrheit der Länder. Das heißt, nicht jedes einzelne Land muss zustimmen. Die Regelungen würden dennoch in ganz Deutschland gelten. Jede Änderung (zum Beispiel wegen neuer Mutanten oder besserer Impfstoffe) müsste dann aber wieder vom Bundestag beschlossen werden.

Bundesinnenminister Seehofer hat nun noch eine dritte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Statt das Infektionsschutzgesetz zu ändern, könnte der Bundestag auch ein eigenes Gesetz beschließen, eine Art Corona-Gesetz. Hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich.

Die ultimative Drohkulisse

Diese Variante könnte zumindest als ultimative Drohkulisse genutzt werden. Aber eigentlich kann die Bundesregierung kein Interesse daran haben, ihre Politik gegen eine Mehrheit der Länder durchzusetzen. Denn die härtesten Verbote nützen wenig, wenn Landesbehörden und Landespolizei vor Ort nicht richtig kontrollieren.

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Kommentare

Zwang und Erpressung statt Logik

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Wegzensieren ändert nichts

Durch ihre bisherige Verhaltensweise und nun die Erpressung der Länder sowie den Auftritt in einer Selbstdarstellungsplattform klar sichtbar hat Frau Merkel keinerlei nachvollziehbare Konzepte, kann argumentativ ihren sichtbaren Wunsch nach permanentem Lockdown nicht sachlich begründen und muß daher in weiteren Bemühungen, effektive Lösungen zu verhindern gestoppt werden.

Dies ist alles klar sichtbar und belegbar, Sie dürfen aber gerne aufzeigen wo die Bundestagspolitik in den letzten Monaten wirksame Konzepte ohne Lockdownauswüchse und indirekte Zwangsimpfungen (Aufhebung des Dauerlockdowns wenn überhaupt nur nach "Durchimpfung" ist gängige Aussage quer durch fast alle Parteien) erarbeitet und vorgetragen hat.

Wer behauptet, diese Aussagen wären Unterstellungen und nicht belegbar statt den Beobachtungen realer Sachstände die sie sind hat offenbar keinerlei Kontakt zu den gängigen Nachrichtenportalen bzw. hat die Bundestagssitzungen sowie die Zustände hier im Land seit Anfang des politisch gewollten Ausnahmezustands nicht mitbekommen.

Fakt ist: Die lokalen Ideen sind weit wirksamer und greifen weit geringer in essentielle GRUNDRECHTE (!!!) ein.

das alles ist richtig, nützt

aber nichts, weil es sich um Ideen handelt, die nicht von den richtigen Personen entwickelt wurden. Der Däne in Rostock?! Parteilos- wo kommen wir denn hin, wenn solche Leute ans Ruder kommen

oder Palmer in Tübingen- das geht doch gar nicht, also bitte

muss ich Ihnen das erklären? Sie sind doch sonst immer uptodate

Kanzlerin Merkel lenkt wieder einmal vom eigenen Versagen ab

Denn es liegt nicht am Infektionsschutzgesetz und den Landesregierungen, dass die Pandemie in Deutschland nicht wirksam bekämpft wurde und wird. Schon ab 1.2.2020 hätte es, wie in Japan, eine Einreisebeschränkung für aus China kommende Personen und entsprechende Gesundheitskontrollen bei der Einreise geben müssen. Doch Bundeskanzlerin Merkel und Bundesgesundheitsminister Spahn warteten noch geschlagene 6 Wochen tatenlos zu, bevor sie etwas unternahmen, und dann unternahmen sie auch noch das Falsche. So erst konnte das HCoV-19 (Humancoronavirus 2019 oder nach Herrn Drosten SARS-CoV-2) sich in Deutschland epidemisch verbreiten. Mittlerweile ist das Virus hier heimisch (endemisch) und weder ist das vorher schon kaputtgesparte Gesundheitswesen zusammengebrochen noch hat es eine deutliche Übersterblichkeit gegeben. Würde das HCoV-19 so gefährlich sein, wie es immer noch wieder und wieder behauptet wird, hätte Bundeskanzlerin Merkel übrigens jederzeit wegen einer Naturkatastrophe [eben die HCoV-19 Epidemie] gemäss GG den nationalen Notstand ausrufen und dann eben die HCoV-19 Epidemie verantwortlich bekämpfen können. Hat sie aber nicht. Man fragt sich, warum nicht?

Kapern der Demokratie

Der Inhalt des Interviews von Frau Merkel bei Anne Will hat mich zutiefst erschüttert! Wenn Sie wirklich vorhat, Länder zu entmachten und damit den Föderalismus in Frage stellt, sind das Vorgänge, die wir vor knapp 90 Jahren in anderer Form schon erlebt haben: Entmachtung von Instrumenten der Demokratie! Das dürfen die Länder nicht mitmachen. Wer sagt uns denn, wie lange dieses Gesetz gelten soll? Muss nach Ablauf einer Frist neu darüber entschieden werden? Ich bin in ernster, tiefer Sorge um die Freiheit und die Grundrechte, für die unsere Großeltern millionenfach ihr Leben lassen mussten!

Merkel und Seehofer wollen ..

Merkel und Seehofer wollen ...... Was will aber die SPD? Eine Mehrheit im Bundestag hat die CDU/CSU nicht.