Merkels Drohung: Wie Berlin die Länder bei Corona entmachten könnte
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Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei Anne Will (ARD) den Ländern gedroht. Wenn diese weiterhin die notwendigen Maßnahme gegen die dritte Welle verweigern, könne der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern. Die Drohung ist ernst zu nehmen.
Bisher sind die Länder für die Lockdown-Politik weitgehend allein verantwortlich. Das Infektionsschutzgesetz zählt zwar 17 zulässige Maßnahmen auf (§ 28a), ob diese zum Einsatz kommen, entscheiden aber die Landesregierungen jeweils per Verordnung.
Bundestag könnte Infektionsschutzgesetz ändern
Um eine einigermaßen einheitliche Linie zu verfolgen, versuchen sich die Länder in regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen abzusprechen. Deren Beschlüsse sind aber reine Empfehlungen. Die Kanzlerin ist bei diesen Konferenzen zwar dabei und bereitet diese oft auch vor. Sie kann den Ländern aber keine Vorgaben machen.
Um dies zu ändern, wäre es naheliegend, dass der Bundestag im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung einfügt. Dann könnte die Bundesregierung Lockdown-Regelungen mit bundesweiter Verbindlichkeit beschließen.
Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung?
Für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre aber die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Diese Zustimmung ist wohl kaum zu erhalten, denn dann würden die Länder ihre Steuerungsmöglichkeiten ganz aus der Hand geben. Auch Merkel und Innenminister Horst Seehofer (CSU) streben wohl keine Verordnungs-Ermächtigung für die Bundesregierung an.
Vielmehr wollen Merkel und Seehofer, dass der Bundestag die erforderlichen Lockdown-Regeln direkt im Infektionsschutzgesetz regelt. Die bisher eher vagen Vorgaben in Paragraph 28a könnten dann durch ein präzises Programm ersetzt werden. Dort würde dann stehen, welche Maßnahme bei welchem Inzidenzwert zu ergreifen ist und welche Voraussetzungen für welche Öffnungsmaßnahme erforderlich sind.
Die Rolle des Bundesrates
Auch für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dies klingt aufwendig, doch wenn der politische Wille da ist, können Bundestag und Bundesrat binnen einer Woche ein neues Gesetz beschließen. Merkel ging im Gespräch mit Anne Will auch davon aus, dass eine Beteiligung des Bundesrats notwendig ist. Allerdings genügt im Bundesrat eine Mehrheit der Länder. Das heißt, nicht jedes einzelne Land muss zustimmen. Die Regelungen würden dennoch in ganz Deutschland gelten. Jede Änderung (zum Beispiel wegen neuer Mutanten oder besserer Impfstoffe) müsste dann aber wieder vom Bundestag beschlossen werden.
Bundesinnenminister Seehofer hat nun noch eine dritte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Statt das Infektionsschutzgesetz zu ändern, könnte der Bundestag auch ein eigenes Gesetz beschließen, eine Art Corona-Gesetz. Hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich.
Die ultimative Drohkulisse
Diese Variante könnte zumindest als ultimative Drohkulisse genutzt werden. Aber eigentlich kann die Bundesregierung kein Interesse daran haben, ihre Politik gegen eine Mehrheit der Länder durchzusetzen. Denn die härtesten Verbote nützen wenig, wenn Landesbehörden und Landespolizei vor Ort nicht richtig kontrollieren.