Inland

Klimaschutzgesetz: Was schon ab Januar 2020 gilt

Seit Neujahr ist das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Kraft. Zum Jahresbeginn sinkt damit die Mehrwertsteuer auf Bahntickets. Es gibt aber noch weitere Änderungen, die in dem Gesetz festgeschrieben wurden und nach und nach in Kraft treten.
von Benedikt Dittrich · 20. Dezember 2019
placeholder

Wenige Tage vor Weihnachten gab es eine Einigung zum Klimaschutzgesetz: Das Gesetz wurde im Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet, ebenso im Bundesrat. Nach einem Vermittlungsausschuss hatten neben der großen Koalition von SPD und CDU im Bund auch die Grünen ihre Unterstützung zugesagt. Damit trat das Gesetz zum 1. Januar in Kraft. Die erste Klimaschutz-Maßnahme: Bahntickets werden günstiger.

Ab Januar: Günstigere Bahntickets

Seit dem 1. Januar ist die Mehrwertsteuer auf Bahntickets niedriger als bisher. Mit der Maßnahme will die große Koalition Bahnfahrten attraktiver machen, das Auto soll öfter stehen gelassen werden. Die Deutsche Bahn hatte schon vor der Einigung verkündet, dass in jedem Fall die Preise sinken sollen. Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets liegt nun bei 7 statt wie ursprünglich 19 Prozent – im Gegenzug sollen die Bahntickets rund zehn Prozent günstiger werden. Die Reduzierung gilt für Fahrten ab einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt ab Februar zusätzlich auf die Bahncard 25 und 50, wie das Finanzministerium dem Konzern inzwischen mitteilte.

Förderung für energetische Sanierung

Wer in 2020 eine energetische Sanierung seines Eigenheims plant, kann zusätzliche Fördergelder einplanen. Ab Januar können die Kosten für den Einbau beispielsweise neuer Fenster, Isolierungen für Dächer oder neue, umweltfreundlichere Heizungen und andere energetische Sanierungen besser von der Steuer abgesetzt werden. Wer die Sanierung mit einem Energieberater bespricht, kann auch diese Kosten absetzen – das wurde im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vor Weihnachten noch ergänzt.

Ab April: Teurere Flüge

Der Zug wird günstiger, das Flugzeug teurer: Ab April steigt die Luftverkehrsabgabe. Dadurch werden Flüge innerhalb Deutschlands, aber auch in andere EU- und angrenzende Länder teurer. Die Steuer steigt je nach Entfernung und Flugziel um mehrere Euro – wie auch bei der Bahn ist es aber den Unternehmen überlassen, ob und wie sie die höhere Steuer an ihre Kunden weitergeben oder anderweitig ausgleichen.

Ab 2021: Sprit, Strom und Pendlerpauschale

Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte vor allem 2021 im Blick haben – denn dann tritt die nächste Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft. Dann soll erstmals der CO2-Preis greifen, der sich auch auf den Spritpreis auswirken wird: Rund sieben Cent dürfte der Liter Benzin nach jetzigem Stand dann teurer werden. Da in den Folgejahren der CO2-Preis weiter steigen wird, wird auch Sprit Jahr für Jahr teurer werden. 

Gleichzeitig greift ab 2021 die erhöhte Pendlerpauschale: Wer mindestens 21 Kilometer zur Arbeit pendelt, kann eine höhere Pauschale von der Steuer absetzen. Wer also lange Strecken mit dem Auto zur Arbeit fährt, zahlt an der Zapfsäule zwar mehr, wird über die Pendlerpauschale aber wieder entlastet. Wichtig: Die Pendlerpauschale gilt für jedes Verkehrsmittel – wer also mit Bus oder Bahn zur Arbeit pendelt, profitiert ebenfalls von der Neuregelung.

Eine weitere Entlastung gibt es ab 2021 über die Stromkosten: Die Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – EEG-Umlage – sinkt dann für alle Verbraucher um rund zwei Cent pro Kilowattstunde. In den Folgejahren sinkt die Umlage weiter, sodass über die Jahre auch die Ersparnis steigt – je nach Verbrauch und Haushaltsgröße können das über 100 Euro pro Jahr werden. Da der CO2-Preis sich aber auch auf die Kosten für Öl und Gas auswirkt, ist ab 2021 mit steigenden Heizkosten zu rechnen.

Weitere Gesetze in Planung

Das beschlossene Klimaschutzgesetz ist nur ein Teil des Pakets, auf das sich die Spitzen von SPD und Union in den vergangenen Monaten geeinigt haben.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch forderte auch vor den Feiertagen CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier erneut auf, ein Gesetz zum Kohleausstieg vorzulegen. Eine Einigung mit Unternehmen und Gewerkschaften gibt es seit dem Abschluss der Kohlekommission Anfang 2019. Ein Gesetzesentwurf liegt allerdings noch nicht vor, im Hintergrund laufen Berichten zufolge noch Verhandlungen über Laufzeiten sowie finanzielle Unterstützungen für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen wie die Lausitz. „Wirtschaftsminister Altmaier muss schleunigst liefern", sagte Miersch dem „vorwärts". Außerdem müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

Unklar sind ebenfalls Details zur Reform der Kfz-Steuer: Es gibt eine Einigung darüber, dass sich ab 2021 die Steuer stärker am Kohlendioxid-Ausstoß der Fahrzeuge orientieren soll, Besonders klimaschädliche Autos sollen also höher besteuert werden – wie hoch, ist noch unklar.

SPD betont sozialen Ausgleich

Unabhängig von konkreten Maßnahmen haben die SPD-Politiker, die das Klimapaket mitverhandelt haben, immer wieder den sozialen Ausgleich bei den Maßnahmen betont. Also einerseits klimafreundliches Verhalten fördern, andererseits aber diejenigen entlasten, die kaum Möglichkeiten haben, ihr Verhalten schnell zu ändern. Dazu gehören Menschen, die mit dem Auto zur Arbeit pendeln müssen oder die trotz Prämien nicht genug Geld für eine neue Heizung oder ein E-Auto haben.

„Wir brauchen die langfristige Überzeugung der Bevölkerung für diese Veränderungen“, erklärte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider am bei der Abschlussdebatte im Bundestag, ergänzt von Fraktionsvize Miersch: „Vor uns liegen 30 Jahre Transformationsprozess." Klimaschutz nur über den Preis zu erzwingen, würde nur dafür sorgen, dass die Reichen sich jede Umweltverschmutzung weiterhin leisten könnten, während weite Teile der Bevölkerung darunter leiden würden.

node:vw-infobox

Autor*in
Benedikt Dittrich

war von 2019 bis Oktober 2022 Redakteur des „vorwärts“.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare