Inland

Kabinett gibt grünes Licht für bessere Löhne in der Pflege

Tarifvertrag oder Mindestlöhne? Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zwei Pläne, die zu höheren Löhnen in der Pflege führen. Beide stehen im "Pflegelöhneverbesserungsgesetz", das am Mittwoch ins Kabinett eingebracht wurde.
von Vera Rosigkeit · 19. Juni 2019

Die Kritik des ehemaligen FDP-Wirtschaftsministers und derzeitigen Präsidenten des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Rainer Brüderle am Gesetz für bessere Löhne in der Pflege kann Hubertus Heil nicht verstehen. „So kann man mit Menschen nicht umgehen“, sagt er auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Plan A: Tarifvertrag auf dem Weg

Da hatte er gerade verkündet, dass der Entwurf des Gesetzes im Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Herbst in Kraft treten soll. „Jetzt sind die Sozialpartner gefragt, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen“, erklärt Heil. Seine bevorzugte Lösung sei ein von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelter Tarifvertrag, der vom Ministerium für die gesamte Branche als allgemeinverbindlich erklärt werden könne. Tatsächlich fand in der vergangenen Woche die Gründungsversammlung des neuen Arbeitgeberverbandes Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) statt. Das Ziel von Pflegeanbietern und Wohlfahrtsverbänden u.a. des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen, des Paritätischen Gesamtverbandes und der Volksolidarität ist ein mit der Gewerkschaft verdi auszuhandelnder repräsentativer Tarifvertrag in der Pflege. Doch vor allem private Pflege-Anbieter wehren sich gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag. Rainer Brüderle sprach in diesem Zusammenhang abwertend von einem „AWO-Verdi-Lobbygesetz“.

Plan B: SPD-Minister hat Alternative

Dabei sind bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne in der Pflegebranche dringend notwendig. Denn derzeit sind rund 40.000 Stellen unbesetzt und das bei einer wachsenden Anzahl von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Den Pflegeberuf deutlich attraktiver machen, sei deshalb auch Ziel des Gesetzes und ein weiterer Schritt, um den Personalmangel in der Branche einzudämmen, betont Heil. „Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird“. Außerdem vereinfache das Gesetz die Berufung und die Beschlussfassung der Pflegekommission, die zukünftig ein ständiges Gremium wird.

Sollte Plan A und damit das von Heil favorisierte Aushandeln eines Tarifvertrags scheitern, weil noch nicht alle „überzeugt sind“, wie der Minister mit Blick auf die Kritik Brüderles erklärt, käme Plan B zum Zuge. Der sieht vor, die Bezahlung in der Branche über das Anheben der Pflege-Mindestlöhne zu verbessern. Die sollen dann differenziert werden nach Hilfs- und Fachkräften und auch die Unterschiede im Gehalt zwischen  Ost- und West sollen aufgehoben werden.

Gesetz mit positivem Echo

Somit enthält das Gesetz zwei Möglichkeiten, „die in jedem Fall zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen führen“, so Heil. Für ihn ist klar, dass die Arbeit von Pflegekräften in Deutschland mehr Wertschätzung verdient hat. Angehörige sollen durch die vermehrten Kosten, die damit auf die Pflege zukommen, jedoch nicht „überfordert werden“. Hier plant der SPD-Minister ebenfalls noch in diesem Sommer ein Gesetz, dass Entlastungen vorsieht. Danach soll ein Unterhaltsrückgriff auf Verwandte erst greifen, wenn diese mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen.

Sozialverbände und Gewerkschaften begrüßen den Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege. Sobald die Gesetzesänderungen wirksam sind, könne der neu gegründete BVAP einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen, um einen Tarifvertrag auf die gesamte Branche zu übertragen, erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Auch Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand zieht eine positive Bilanz: „Das Gesetz ist ein konkretes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege und zeigt, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass man die gesellschaftlich so relevante Altenpflege nicht dem Markt überlassen darf“, sagte sie.

Und die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, betont: „Andere Menschen zu pflegen und zu unterstützen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – und sie ist oft physisch und psychisch extrem belastend. Daher gebührt jedem Menschen, der andere privat oder auch professionell pflegt, Respekt. Dieser sollte sich bei beruflich Pflegenden unbedingt in einer guten Bezahlung widerspiegeln.“

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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