Investitionen in Bildung: Warum die Unterstützung finanzschwacher Kommunen nicht reicht
Anfang Juni hat der Bundestag die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt. Auf Druck der SPD wurde das seit 2006 geltende Kooperationsverbot bei der Bildung aufgebrochen. Unter welchen Bedingungen darf der Bund nun Bildungseinrichtungen finanziell unterstützen?
Der Bund darf nach der Grundgesetzänderung jetzt Bildungseinrichtungen fördern, wenn diese in finanzschwachen Kommunen liegen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit. Konkret: Ab dem 1. Juli können jetzt 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen genutzt werden. Dazu zählen auch Gebäude wie Schulsporthallen oder Mensen. Außerdem können die Mittel für Ersatzneubauten genutzt werden, wenn diese wirtschaftlicher sind als eine Sanierung.
Zudem haben wir als SPD durchgesetzt, dass Investitionen in Barrierefreiheit und für Inklusion förderfähig sind. Auch eine Verbesserung der digitalen Ausstattung ist möglich. Die Investitionen müssen ein Mindestvolumen von 40.000 Euro haben. Die Kommunen sind aufgefordert, sich mit zehn Prozent an den Gesamtkosten zu beteiligen, wobei dieser Anteil von den Ländern übernommen werden kann. Bis zu 90 Prozent liegen aber beim Bund. Und das ist nun wirklich ein sehr starkes Förderprogramm für die finanzschwachen Kommunen.
Sind die 3,5 Milliarden Zuschuss eine einmalige Summe oder soll nun jährlich ein Investitionsfonds zur Verfügung stehen?
Die 3,5 Milliarden Euro sind eine einmalige Summe. Sie können bis 2022 abgerufen und bis 2024 abfinanziert werden, damit auch zeitaufwendige Sanierungsvorhaben nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Dieses Schulsanierungsprogramm nutzt erstmalig den neuen Grundgesetzartikel 104c, womit seit der verunglückten Föderalismusreform 2006 jetzt endlich wieder eine bessere finanzielle Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Schulbereich möglich wird. Als SPD beabsichtigen wir natürlich, noch mehr Zusammenarbeit und Schulförderung zu verwirklichen, von den Ganztagsschulen über die Schulsozialarbeit bis zur Digitalisierung. Martin Schulz macht hier klare Ansagen. An erster Stelle steht der weitere Ausbau der Ganztagsschulen, der uns seit jeher ein besonderes Anliegen ist.
In ihrem Programmentwurf zur Bundestagswahl fordert die SPD mehr Investitionen in Bildung. Damit müsste das Kooperationsverbot vollständig fallen. Kritiker behaupten, der Bund würde damit die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder aufheben. Trifft das zu?
Nein, das trifft nicht zu. Mit dem vollständigen Abschaffen des Kooperationsverbotes soll die Bildung nicht zentralistisch geregelt werden, sondern weiterhin in der Gestaltungsverantwortung der einzelnen Bundesländer bleiben. Der Bund soll aber dort helfen können, wo in der Bildungspolitik Investitionen und Hilfen notwendig sind, die Länder und Kommunen alleine nicht schultern können.
Wir haben eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Damit der Bund das effizient, überprüfbar und überall im Bundesgebiet in vergleichbarer Weise tun kann, muss das Kooperationsverbot endlich vollständig aufgehoben werden. Dazu ist die Union leider nicht bereit. Das müssen wir ändern. Die Bundeskanzlerin wirbt zwar in ihren Video-Podcasts indirekt dafür und spricht sich für mehr Bundesförderung für Ganztagsschulen aus. Aber in ihren Reihen führen leider in Wirklichkeit die Betonköpfe das Wort, die nun einmal gegen echte Bildungskooperation sind. Und Merkel selbst redet ja auch lieber, als wirklich für eine Sache zu kämpfen.
Warum ist die Finanzierung durch den Bund auch in nicht finanzschwachen Kommunen notwendig?
Ginge es nach der SPD, wäre die Einschränkung auf finanzschwache Kommunen überhaupt nicht vorgenommen worden. Wir wollen gute Bildung für alle und damit in allen Kommunen fördern. Wir wollen eine Nationale Bildungsallianz, damit wir die großen bildungspolitischen Herausforderungen von der Ganztagsschule über Digitalisierung bis zur Inklusion bewältigen können und hierzu dauerhaft mehr Geld in die Bildung in allen Kommunen investieren. Für die Bildungsgesellschaft von morgen brauchen wir ein Bündnis, in dem alle Kräfte zusammenwirken, d.h. Bund, Länder und Kommunen. Sonst kann das nichts werden mit dem „Bildungsweltmeister Deutschland“, den Martin Schulz ja nicht ohne Grund als unser Ziel ausgerufen hat.
*Ernst Dieter Rossmann ist bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
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hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.