Impfpflicht: Über diese vier Vorschläge entscheidet der Bundestag
IMAGO/Christian Spicker
Allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahren
Der Antrag ist der einzige ausformulierte Gesetzentwurf für eine Impfpflicht. Er ist ein Kompromiss der Anträge zweier Gruppen – für eine Impfpflicht ab 18 Jahren sowie ab 50 Jahren. Im Mittelpunkt des gemeinsamen Antrags steht die Beratung bisher Ungeimpfter. Gleichzeitig gelte es jedoch, „praktische Vorsorge für den Herbst“ zu treffen. Deshalb sollen Menschen ab 60 Jahren, die als besonders gefährdet gelten, bei einer Infektion mit dem Corona-Virus einen schweren Verlauf zu erleiden, zu einer Impfung verpflichtet werden. Die Impfung gilt mit drei Impfungen als vollständig. Die Impfung muss ab 1. Oktober erfüllt sein und nachgewiesen werden, kann jedoch mit einem Beschluss des Bundestags im Juni ausgesetzt werden, „falls die Beratungsgespräche die Impfrate ausreichend steigern“.
Zur ausführlichen Erklärung des Entwurfs.
Impfpflicht auf Vorrat
Der Gesetzesentwurf von CDU/CSU sieht die Einführung eines Impfregisters vor, in dem vermerkt ist, wer geimpft ist und wer nicht. Eine Impfpflicht soll dagegen erst dann greifen, wenn es die Lage erfordert – gestaffelt nach Alter beziehungsweise Gefährdungslage. Dafür wäre ein weiterer Bundestagsbeschluss nötig.
Aufklärung statt Impfpflicht
Die Eckpunkte für den Antrag aus Reihen der FDP-Bundestagsfraktion lagen bereits kurz vor Weihnachten vor. Die Unterstützer sehen zwar auch die Notwendigkeit, die Impfquote gegen das Corona-Virus zu erhöhen, schließen eine Impfpflicht jedoch aus. Stattdessen setzen sie ausschließlich auf Aufklärung und eine Intensivierung der Impfkampagne.
Ausschluss einer Impfpflicht
Die AfD-Fraktion lehnt eine Impfpflicht grundsätzlich ab. Sie fordert zudem die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die seit Anfang März gilt.