Corona-Pandemie

Impfpflicht im Bundestag: Worum es in der Orientierungsdebatte geht

Benedikt Dittrich25. Januar 2022
Am Mittwoch wird eine erste Orientierungsdebatte zur Impfpflicht im Bundestag stattfinden.
Am Mittwoch wird eine erste Orientierungsdebatte zur Impfpflicht im Bundestag stattfinden.
Der Bundestag setzt sich am Mittwoch erstmals in einer Orientierungsdebatte mit der Impfpflicht auseinander. Erste Gruppenanträge sind in Arbeit, vieles ist noch unklar. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Mittwoch, 26. Januar 2022, in einer Vereinbarten Debatte mit der möglichen Einführung einer SARS-CoV-2-Impfpflicht. Für die Beratung ist eine Dauer von drei Stunden vorgesehen.“ So wird auf der Seite des Bundestags die Orientierungsdebatte zur Corona-Impfpflicht eingeleitet. Drei Stunden für einen Tagesordnungspunkt, das ist auch für Bundestagssitzungen ungewöhnlich lang – zumal mit der Orientierungsdebatte noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Es geht vielmehr um den Auftakt einer Debatte, an deren Ende über einen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht abgestimmt werden könnte. Doch der Reihe nach.

Worüber wird am Mittwoch diskutiert?

Es ist die erste Debatte im Bundestag zu einer möglichen, allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Der Begriff „Orientierung“ ist Programm: Ein Gesetzgebungsprozess mit erster, zweiter und dritter Lesung wird damit noch nicht angestoßen. Es wird auch noch nichts abgestimmt. Im Hintergrund wird aber schon an sogenannten Gruppenanträgen gearbeitet.

Was steckt hinter den Gruppenanträgen?

Als Gruppenantrag werden in diesem Zusammenhang Vorschläge für oder gegen eine Impfpflicht bezeichnet. „Gruppe“ deswegen, weil sich Abgeordnete über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden haben, um die ihnen wichtigen Inhalte zu vertreten. Wie viele Anträge es am Ende geben wird, ist noch genauso unklar wie die konkreten Inhalte. Am Ende kann so ein Antrag einen Gesetzesentwurf enthalten, das ist aber kein Muss. Denkbar ist auch ein Arbeitsauftrag für die Bundesregierung, ein solches Gesetz auszuarbeiten – oder die komplette Ablehnung einer Impfpflicht.

Wie viele Gruppenanträge sind schon in Arbeit?

Öffentlich diskutiert wird zurzeit über drei verschiedene Anträge – ob noch mehr hinzukommen, ist unklar.

Der erste Antrag, der öffentlich wurde, dürfte gleichzeitig der kürzeste sein: Eine Gruppe um den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki lehnt eine Impfpflicht rundweg ab.

Die zweite Gruppe, die sich Ende vergangener Woche äußerte, spricht sich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Daran beteiligt sind unter anderem die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Dagmar Schmidt und Heike Baehrens sowie Grünen-Politiker wie Janosch Dahmen oder die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

„Um zu gewährleisten, dass wir nächsten Herbst und Winter endlich wieder eine Normalisierung schaffen, brauchen wir eine deutlich breitere Grundimmunität in der Bevölkerung“, begründet Schmidt den Gruppenantrag, an dem die Sozialdemokratin mitarbeitet. Nach aktuellem Stand wäre aus ihrer Sicht eine Grundimmunisierung nach einer Serie von drei Impfungen erreicht – und eine Impfpflicht damit erfüllt. „Wenn Menschen dann angepasste Impfstoffe zur Auffrischung in Zukunft in Anspruch nehmen wollen, so soll das natürlich weiterhin niedrigschwellig und kostenlos möglich sein“, so Schmidt auf Nachfrage des „vorwärts“. Mit einer Impfpflicht habe das dann aber nichts mehr zu tun. Auch soll die Impfpflicht zeitlich begrenzt sein, „das halten wir schon aus rechtlichen Gründen für geboten“.

Eine dritte Variante wäre eine Impfpflicht mit einer höheren Altersgrenze – beispielsweise ab 50 oder 60 Jahren. Eine solche Impfpflicht gibt es beispielsweise in Ländern wie Griechenland oder Italien. Nach eigenen Angaben arbeitet der FDP-Abgeordnete Andrew Ullman an so einem Vorschlag, verknüpft mit einer allgemeinen Informationspflicht zur Impfung.

Und wie verhält sich die Bundesregierung?

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich für eine Impfpflicht aus, die Bundesregierung wird aber wohl keinen eigenen Antrag einbringen.

Und was macht die CDU?

Ein Gruppenantrag, an dem CDU-Abgeordnete mitwirken, ist bisher nicht bekannt.

Wie geht es weiter nach der Orientierungsdebatte?

Die Debatte steht wie gesagt noch am Anfang. Nach dem Auftakt am Mittwoch könnten noch weitere Gruppenanträge hinzukommen, diskutiert wird auch darüber, welche Voraussetzung für eine Impfpflicht geschaffen werden müssten, wie sie kontrolliert wird und welche Konsequenzen bei Verstößen folgen. Wann und wie schlussendlich darüber im Bundestag abgestimmt wird, steht noch nicht fest. Es könnte im März soweit sein.

Zwei Dinge sind aber klar: Die Abstimmung über eine Impfpflicht wurde zur Gewissensentscheidung erklärt. Die Abgeordneten können also unabhängig von Fraktion oder Koalition für oder gegen eine Impfpflicht stimmen – wie auch immer ein Gesetzesentwurf am Ende aussehen wird. Damit eine Impfpflicht in Kraft treten kann, müsste dann auch noch der Bundesrat zustimmen.

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Kommentare

Die SPD kann dabei nur verlieren!

Die Impfpflicht wäre ein Eigentor epischen Ausmaßes.
Die Fakten aus Ländern mit den höchsten Impfquoten zeigen, dass die Pandemie sich unabhängig davon entwickelt und unabhängig von der Impfung endemisch wird, oder eben nicht.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Immunschutz nach durchgemachter Infektion dem Impfschutz in Nachhaltigkeit und Wirksamkeit überlegen ist.
Die neuartigen mRNA-Impfstoffe sind nach wie vor nur bedingt zugelassen, heftige Nebenwirkungen sind beim PEI zuhauf dokumentiert und langfristige Wirkungen kann noch niemand absehen.
Eine Impfung zum Schutz vor einer bloßen "Belastung" des Gesundheitssystems wäre eine dramatische und unumkehrbare Aushöhlung von Grundrechten. Das Tor wäre weit aufgestoßen zu unerwünschten Folgedebatten:
Künftige weitere Impfpflichten machen bessere Beschäftigungsqualität im Gesundheitswesen entbehrlich und sind lukrativer. Eine dauerhafte Impfkontrolle zur Teilnahme am öffentlichen Leben macht die Überwachung permanent und stellt Grundrechte unter Passierscheinvorbehalt. Sanktionen z.B. für Raucher und Fettleibige ist der Boden bereitet, sie belasten ja das Gesundheitssystem genauso unnötig.
Soll das sozial sein?

wissenschaftliche Untersuchungen

aus Deutschland sind bedeutungslos. Ihnen liegen keine belastbaren Daten zugrunde, also verdienen sie auch nicht gewürdigt zu werden. Schon gar nicht taugen sie als Grundlage einer derart weitgehenden Grundrechtsbeschneidung, wie sie hier geplant ist. Wir haben den besten Datenschutz der Welt, denn wir sammeln gar nicht erst Daten, die wir dann schützen müssten. Wozu sollen wir noch Daten sammeln, wo doch im nahen Ausland ausreichend Daten bereitstehen. DK beispielsweise ist bestens informiert. Nun braucht man sich nur noch herabzulassen und muss anerkennen, dass die in Deutschland lebenden Menschen keine solchen Unterschiede zu den in DK lebenden Menschen aufweisen, die eine Übernahme der in DK erzielten Erkenntnisse (die haben wirklich Wissen dort, sind nicht auf den Glauben angewiesen und beschränkt) nicht zulassen würden. Einmal mehr machen andere für uns die "Drecksarbeit" (hier die Dänen, die sich mit ihren Daten nicht so anstellen wie wir dies hierzulande tun, und Dinge zulassen, die wir für unzumutbar halten- Lieber Tod als Daten hergeben) und wir ziehen dann den Nutzen. Sehr gut, schließlich sind wir ja Deutsche.
Wir haben zig Millionen mehr Impfzertifikate als Impfungen!

Sind Kommentare zu diesem Thema jetzt nicht mehr erwünscht?

Oder warum wird mein Kommentar von heute morgen zurückgehalten? Sonst wurde doch zumindest auf die Netiquette verwiesen...