Inland

Hubertus Heil: Lohnlücken bei Kurzarbeit niedrig halten

Kurzarbeit erleichtern, Lohnlücken abfedern und für berufstätige Eltern Lohnfortzahlung sichern – so sehen die Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte aus.
von Vera Rosigkeit · 19. März 2020

Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil steht Deutschland derzeit vor riesigen Herausforderungen. Sie seien größer als die in der Finanzkrise von 2008/09, sagt er am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann und dem Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Ingo Kramer.

Sozialpartnerschaft hilft in der Krise

Meistern ließen sich diese Herausforderungen mit den Kräften der Sozialpartnerschaft, die sich bereits in anderen Krisen bewährt hätten, so Heil weiter. Es gehe darum, Beschäftigung und auch die sozialen Rechte von Beschäftigten zu sichern. „Wir haben festgestellt, dass wir jetzt zügig die rückwirkend geltenden Regelungen zur Kurzarbeit brauchen“, betont Heil. Es gehe darüber hinaus aber auch darum, Lohnlücken in diesem Bereich abzufedern. Denn Beschäftigte erhalten während der Kurzarbeit lediglich 60 Prozent, bei Eltern mit Kindern sind es 67 Prozent, des vorherigen Nettogehaltes.

Auch deshalb wollen die Sozialpartner kurzfristig Gespräche führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung zusätzlich zum Kurzarbeitergeld ausgestaltet werden kann, heißt es dazu in einer gemeinsamen Erklärung „Zusammen stehen – Gemeinsam Verantwortung tragen in der Coronakrise“. Dem DGB-Chef ist es ein besonderes Anliegen, die Einkommenslücke bei Kurzarbeit möglichst klein zu halten. Es sei klar, dass Arbeitnehmer*innen mit mittlerem oder geringem Einkommen bei 60 Prozent Ersatzleistung „ganz schnell in die Kniee gehen“, betont Hoffmann.

Lohneinbußen bei Eltern vermeiden

Mit Lohneinbußen rechnen müssten jedoch auch berufstätige Eltern aufgrund der gesetzlich angeordneten Schließung von Kitas und Schulen. Heil möchte diesen Eltern ein Signal geben und „unverhältnismäßige Lohneinbrüche“ vermeiden. „Wir werden dazu Gesetze machen“, verspricht er.

Für den Fall, dass Kinderbetreuung nicht sichergestellt sei, gebe es bereits eine Regelung im BGB, erklärt Heil auf Nachfrage. Die Dauer dieser Maßnahme sei jedoch befristet. Da die Schul- und Kitaschließung zunächst bis zum 19. April angeordnet sei, will Heil gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, damit Arbeitgeber Lohnfortzahlungen für den gesamten Zeitraum leisten und sich einen „sehr großen Teil davon vom Staat zurückholen können“. Dies sei laut Heil „vereinfacht gesagt“ die Lösung, an der man im Bundeskabinett unter Hochdruck arbeite. In der kommenden Woche wolle man mit gesetzgeberischen Vorschlägen hierzu auf den Deutschen Bundestag zugehen.

Auch Selbstständige unterstützen

Zusätzlich seien Unterstützungen für „Kleinst“-Selbstständige mit besonders geringem Einkommen im Gespräch. Sollten deren Existenzen gefährdet sein, will der Arbeitsminister ihnen mit den sozialen Netzen unter die Arme greifen. Heil nennt hier als Beispiel Taxifahrer*innen oder „Händler*innen auf Märkten. Es gehe darum, dass auch die kleinen Selbstständigen, die nicht die Chance hätten, „die großen Programme anzuzapfen, eine Chance erhalten, um über die Runden zu kommen".

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat am Mittwoch Unternehmen Unterstützung zugesichert, die wegen der Coronakrise in Schieflage geraten sind oder es noch werden. Sie will die Pflicht, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 aussetzen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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