Hubertus Heil: „Grundrente ist solide finanziert und trägt für die Zukunft“
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Die Finanzierung der Grundrente steht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für mehr Anerkennung von Lebensleistung und Vermeidung von Altersarmut mit Finanzminister Olaf Scholz abgestimmt und in die Ressortabstimmung gegeben, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. „Nun ist die Kanzlerin am Zug“, sagte Heil am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin.
„Mövenpick-Steuer“ muss fallen
Der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf weise eine solide Finanzierung auf, die nicht zu Lasten der Beitragszahler gehe oder Leistungseinschränkungen zur Folge habe. Das Gesetz sei kein Griff in die Rentenkasse und nicht auf Pump finanziert, betonte Heil.
„Olaf Scholz will dafür eine überflüssige, ungerechte Steuersubvention abschaffen“, so Heil. Gemeint ist die ehemals unter Schwarz-Gelb eingeführte „Mövenpick-Steuer“, ein Mehrwertsteuer-Privileg für Übernachtungen, die abgeschafft werden soll und mit einem Plus von 700 Mio. Euro pro Jahr zu Buche schlägt. Des Weiteren soll zur Finanzierung ein Teil der ab 2021 in Europa erhobenen Finanztransaktionssteuer von rund 500 Mio. Euro herangezogen werden. Weitere 400 Mio. sollen aus dem Budget des Bundearbeitsministeriums zur Verfügung gestellt werden. Um die Rentenreserven nicht anzufassen, werden im Jahr 2025 zusätzliche 3,4 Mrd. Euro als Bundeszuschuss gezahlt.
Ausgleich zwischen Sozialversicherungen
Dieser Zuschuss wird auch aus Mehr- oder Mindereinnahmen gedeckt, die sich durch die Einführung der Grundrente selbst ergeben. Dazu zählen Mehreinnahmen z.B. in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese profitiere seit Jahren von jeder Rentenanhebung, heißt es in einem Papier des Ministeriums. In diesem Zusammenhang ist von einer Anpassung zwischen den Sozialversicherungen die Rede, die die Rentenversicherung stärken soll.
Eine weitere Säule der Finanzierung bringt eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Da sie keine Krankengeldleistungen beziehen, soll ihr Beitrag von derzeit 14,6 auf 14 Prozent sinken. Dadurch wird gleichzeitig die Rentenkasse entlastet, die den Arbeitgeberanteil ersetzt und somit 0,3 Prozent an Beitragssatz weniger zahlen muss. Auch diese Einsparung soll der Grundrente zugutekommen.
35 Jahre Arbeit sind Bedingung
Und auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kurzarbeit und Rehabilitationsarbeit sollen künftig nicht mehr nur noch mit 80, sondern 100 Prozent rentenrechtlich gleichgestellt werden. „Damit stellen wir etwas her, was es schon mal gab“, sagte Heil. Die gute Lage in der Arbeitslosenversicherung mache das möglich.
Schon Andrea Nahles, seine Vorgängerin im Arbeitsministerium, hätte eine Solidarrente verwirklichen und damit ein Kernversprechen des Sozialstaates einlösen wollen. Die Grundrente sei eine Sozialreform, die rund drei Millionen Menschen – davon mehrheitlich Frauen – erreiche, die ihr Lebtag gearbeitet aber aufgrund zu niedrigen Lohns auf Grundsicherung angewiesen seien, so Heil. Sie sei nicht bedingungslos, erklärte er im Hinblick auf die Kritik des Koalitionspartners, der im Gegensatz zur SPD eine Bedürftigkeitsprüfung für verpflichtend hält.
Grundrente ab 1. Januar 2021
Denn einen Zuschlag zur Rente erhalten Menschen mit geringem Einkommen nur, wenn sie 35 Jahre Arbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen nachweisen können. Und die Höhe dieses Zuschlags bemesse sich nach den in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkten. Sie sei somit leistungsgerecht und entspreche dem Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung.
Geht es nach dem Willen des Arbeitsministers soll das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Unterstützung erhält der Arbeitsminister von Sozialverbänden und den Gewerkschaften. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits im März eine Online-Petition ins Leben gerufen: „Grundrente jetzt! Lebensleistung verdient Respekt.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.