Inland

Wie es jetzt mit dem Heizungsgesetz weitergeht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag das Heizungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause beschließen darf. Welche Konsequenzen hat das und wie geht es nun weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 7. Juli 2023
In Wartestellung: Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause das Heizungsgesetz beschließen.
In Wartestellung: Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause das Heizungsgesetz beschließen.

Warum hat sich das Bundesverfassungsgesetz mit dem Heizungsgesetz beschäftigt?

Genau genommen hat es das gar nicht. Es hat vielmehr darüber entschieden, ob durch das beschleunigte Verfahren die Rechte der Abgeordneten auf angemessen Beratung verletzt werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte so argumentiert und die Karlsruher Richter*innen deshalb per einstweiliger Anordnung angerufen, um eine Abstimmung vor der Sommerpause zu verhindern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun stattgegeben. Den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, Gesetze zu beschließen, sondern sie zuvor auch in angemessener Zeit zu beraten, argumentierte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Gerichts?

Der Bundestag darf nicht mehr – wie ursprünglich geplant – in dieser Sitzungswoche über das Heizungsgesetz beraten und abstimmen.

Ist das Heizungsgesetz damit vom Tisch?

Nein, denn über die Inhalte des Gesetzes hat das Verfassungsgericht weder beraten, noch entschieden. In der Entscheidung geht es ausschließlich um das parlamentarische Beratungsverfahren.

Warum haben die Ampel-Fraktionen überhaupt so aufs Tempo gedrückt?

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“ genannt) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da Unternehmen und Verbraucher*innen ausreichend Zeit haben sollen, sich auf die Änderungen einzustellen, wollten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen.

Wann soll das Heizungsgesetz nun beschlossen werden?

Die Ampel-Fraktionen haben sich am Donnerstag darauf verständigt, zu beantragen, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause (das ist die erste September-Woche) auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wird. Es war auch über eine mögliche Sondersitzung des Parlaments in der Sommerpause spekuliert worden. Diese Idee haben die Regierungsfraktionen aber verworfen.

Wird es noch Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf geben?

Das ist sehr unwahrscheinlich. Bis Ende vergangener Woche haben die Verhandler*innen von SPD, Grünen und FDP noch um die Details des Heizungsgesetzes gerungen. Den mühsam gefundenen Kompromiss werden sie nun nicht nochmal aufmachen. Die Fraktionsvorsitzenden haben am Donnerstag zudem mitteilt, dass die Fraktionen „dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden“.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare