Bundestag

Wie es jetzt mit dem Heizungsgesetz weitergeht

Kai Doering07. Juli 2023
In Wartestellung: Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause das Heizungsgesetz beschließen.
In Wartestellung: Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause das Heizungsgesetz beschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag das Heizungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause beschließen darf. Welche Konsequenzen hat das und wie geht es nun weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Warum hat sich das Bundesverfassungsgesetz mit dem Heizungsgesetz beschäftigt?

Genau genommen hat es das gar nicht. Es hat vielmehr darüber entschieden, ob durch das beschleunigte Verfahren die Rechte der Abgeordneten auf angemessen Beratung verletzt werden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte so argumentiert und die Karlsruher Richter*innen deshalb per einstweiliger Anordnung angerufen, um eine Abstimmung vor der Sommerpause zu verhindern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun stattgegeben. Den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, Gesetze zu beschließen, sondern sie zuvor auch in angemessener Zeit zu beraten, argumentierte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Gerichts?

Der Bundestag darf nicht mehr – wie ursprünglich geplant – in dieser Sitzungswoche über das Heizungsgesetz beraten und abstimmen.

Ist das Heizungsgesetz damit vom Tisch?

Nein, denn über die Inhalte des Gesetzes hat das Verfassungsgericht weder beraten, noch entschieden. In der Entscheidung geht es ausschließlich um das parlamentarische Beratungsverfahren.

Warum haben die Ampel-Fraktionen überhaupt so aufs Tempo gedrückt?

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“ genannt) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da Unternehmen und Verbraucher*innen ausreichend Zeit haben sollen, sich auf die Änderungen einzustellen, wollten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen.

Wann soll das Heizungsgesetz nun beschlossen werden?

Die Ampel-Fraktionen haben sich am Donnerstag darauf verständigt, zu beantragen, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause (das ist die erste September-Woche) auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wird. Es war auch über eine mögliche Sondersitzung des Parlaments in der Sommerpause spekuliert worden. Diese Idee haben die Regierungsfraktionen aber verworfen.

Wird es noch Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf geben?

Das ist sehr unwahrscheinlich. Bis Ende vergangener Woche haben die Verhandler*innen von SPD, Grünen und FDP noch um die Details des Heizungsgesetzes gerungen. Den mühsam gefundenen Kompromiss werden sie nun nicht nochmal aufmachen. Die Fraktionsvorsitzenden haben am Donnerstag zudem mitteilt, dass die Fraktionen „dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden“.

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Kommentare

sehr schlecht gelaufen, verd...mt, nun hgabe wir die Debatten

mitten im Landtagswahlkampf, dabei waren unsere Hoffnungen doch wenigstens in Hessen nicht so ganz unbegründet, Bayern können wir außen vor lassen- da geht ohnehin nur sehr sehr sehr wenig.

Der politische Gegner mag jubilieren- hätten wir auch, läge die Sache andersherum, aber das macht es ja auch nicht besser, Nun geht es zurück in die Ausschüsse, der Text des Gesetzesentsurfs liegt für Monate auf dem Tisch, da haben die ganz schlauen Zeit genug, Details herauszupulen und damit Stimmung zu machen.
Der eine oder andere sieht die Abgeordneten gestärkt , in ihrer Stellung im Politgetriebe. Das mag angehen, gilt aber nur für Oppositionsabgeordnete

GEG

Ich möchte die Politikverantwortlichen bitten in Zukunft Gesetze durch zu denken nd auch den technischen wie Personellen Bedarf zu berücksichtigen.
Neulich sprach ich mit unseren Schrnsteinfeger und der mente Entwarnung ! Unser Bürgermeister ist nun erstmal damit beschäftigt sich zu überlegen wie er alle an das Fernwärmentz anschließen will. Hier ist eine 8000 Seelen ländliche Verbandsgemeinde it vielen Streusiedlungen.