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Große Koalition: Wie es jetzt mit der Grundrente weitergeht

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Grundrente auf den Weg gebracht. Tauchen keine unerwarteten Hürden auf, könnten bereits ab dem 1. Januar 2021 rund 1,3 Millionen Menschen von ihr profitieren.
von Kai Doering · 18. Februar 2020
Im Zeitplan: Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Im Zeitplan: Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Eigentlich wollte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Grundrente schon am 12. Februar beraten, doch dann ließ sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD in Thüringen zum Ministerpräsidenten wählen. Auch nach einem Sonderkoalitionsausschuss war der Gesprächsbedarf vor allem in der CDU groß. An diesem Mittwoch war es aber nun soweit: Das Kabinett hat die Grundrente auf den Weg gebracht.

Heil und Spahn räumen letzten Hürden bei der Grundrente aus

Möglich war das, weil Arbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn Anfang Februar die noch offenen Streitpunkte zwischen SPD und CDU/CSU ausgeräumt haben: zum einen die nötigen Beitragszeiten um den geplanten Rentenzuschlag zu erhalten, zum anderen die Anrechnung von Einkommen auf diesen Zuschlag.

Bei den Beitragszeiten wurde ein Einstiesgsbereich vereinbart: Auch wer nur 33 Beitragsjahre für die Rentenversicherung vorweisen kann, soll bereits einen reduzierten Grundrentenzuschlag erhalten. Den vollen Zuschlag soll es dann nach 35 Jahren geben. Neben Arbeitsjahren werden auch Erziehungszeiten und Pflichtbeitragsjahre für Pflege sowie Krankheitszeiten anerkannt.

Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente soll es bei dem im November vereinbarten Freibetrag von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare bleiben. Einkommen, die darüber liegen, sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Übersteigen sie bei Alleinstehenden 1600 bzw. bei Paaren 2300 Euro, sollen sie vollständig angerechnet werden. Das gilt auch für Kapitalerträge.

SPD pocht auf Start der Grundrente am 1. Januar 2021

Die SPD drückt bei der Grundrente aufs Tempo. Während Unionspolitiker*innen zwischenzeitlich eine Verschiebung des Starts auf Mitte 2021 ins Spiel brachten, halten die Sozialdemokrat*innen am 1. Januar 2021 als Beginn für die Grundrente fest. Nachdem der Gesetzentwurf nun wie geplant auf den Weg und in den Bundestag gebracht wurde wäre dieser Zeitplan zu halten, tauchen dort keine unerwarteten Hindernisse auf.

Saskia Esken jedenfalls zeigt sich optimistisch. „Mit der Zustimmung zur Grundrente im Kabinett und der darauffolgenden Gesetzgebung werden 1,3 Millionen Männer und Frauen einen Anspruch auf eine armutsfeste Rente erhalten, die lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben“, sagt die SPD-Vorsitzende.

Die wichtigsten Fragen zur Grundrente beantworten wir hier.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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