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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Gesetz auf den Weg gebracht

Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen monatelang von der Union blockiert. Nun soll es endlich kommen.
von Vera Rosigkeit · 7. Oktober 2016
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Ein Gesetz soll diese Forderung nun in den Betrieben umsetzen helfen
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Ein Gesetz soll diese Forderung nun in den Betrieben umsetzen helfen

Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern in Deutschland ist beachtlich. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2015 mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,20 Euro rund 21 Prozent weniger als Männer, die auf 20,59 Euro kamen.

Recht auf Auskunft über fairen Lohn

Um diese Lohnlücke zu schließen, hatte Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bereits vor 10 Monaten vorgelegt. Doch wie schon beim Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen blockierte die Union den Entwurf mit der Begründung, die Forderungen würden über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinausgehen. Während das Leiharbeit-Gesetz im Juni beschlossen wurde, lag das Gesetz mit der Forderung nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ weiterhin im Kanzleramt auf Eis.

Am Donnerstagabend konnte nun endlich eine Einigung über den Entwurf im Koalitionsausschuss erzielt werden. In Unternehmen ab 200 Beschäftigten können sich „Frauen und Männer künftig Auskunft darüber geben lassen, ob sie fair bezahlt werden“, erklärte Manuela Schwesig am Donnerstag in Berlin. Darüber hinaus sollen Unternehmen ab 500 Beschäftigten verpflichtet werden, Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit einzuführen und müssen darüber berichten. „Es ist ein wichtiges Gesetz“, erklärte die SPD-Politikerin. Betriebsräte würden darin bestärkt, dieses Gesetz auch tatsächlich umzusetzen, betonte sie.

Zustimmung von den Gewerkschaften

Zustimmung kam von den Gewerkschaften. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sieht im Gesetzentwurf die Möglichkeit, das Thema Lohngerechtigkeit in die Betriebe und Dienststellen hineinzutragen. „Wir hoffen, dass das Tabu, über Löhne zu sprechen, nun ein Stück weit aufgebrochen wird“, sagte sie am Freitag in Berlin. Gleichzeitig hätte sie sich mehr Mut gewünscht und forderte, die betrieblichen Prüfverfahren verbindlich zu machen, um „ein wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen“.

Auch die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) wertete den im Koalitionsausschuss getroffenen Gesetzentwurf als einen ersten wichtigen Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz. „Jetzt gilt es, den Entwurf rasch in ein taugliches Gesetz zu gießen, denn ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit passt nicht mehr in die moderne Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts“, sagte  Christiane Benner, die Vize-Vorsitzende der IG Metall am Donnerstag in Frankfurt. Sie begrüßte zudem die Vereinbarung, dass in Betrieben ohne Tarifvertrag dieses Auskunftsrecht bereits für alle Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gelten solle.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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