Soziale Politik

Entlastungspakete der Regierung: Wann das Geld fließt

Mit 30 Milliarden Euro entlastet die Bundesregierung die Bürger*innen wegen der steigenden Kosten. Aber wann kommt das Geld bei den Menschen an? Eine Übersicht.
von Kai Doering · 5. Juli 2022
Strom, Benzin, Lebensmittel – alles wird teurer: Die Bundesregierung steuert mit zwei Entlastungspaketen gegen.
Strom, Benzin, Lebensmittel – alles wird teurer: Die Bundesregierung steuert mit zwei Entlastungspaketen gegen.

Um die steigenden Energiepreise auszugleichen, hat die Ampel-Koalition innerhalb von vier Wochen gleich zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Gesamtvolumen: 30 Milliarden Euro. Eine Einigung in der Bundesregierung und selbst ein Beschluss im Bundestag bedeuten jedoch nicht, dass das Geld sofort fließt. Wir zeigen, wann die unterschiedlichen Entlastungen ausgezahlt werden.

Kinderbonus

im Juli

Für jedes Kind erhält eine Familie einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Er wird nicht auf etwaige Transferleistungen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt mit dem Kindergeld im Juli. Von Armut betroffene Kinder erhalten zudem ab dem 1. Juli jeden Monat einen „Sofortzuschlag“ in Höhe von 20 Euro. Dieser soll gezahlt werden, bis die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung eingeführt ist.

Einmalzahlung zur Grundsicherung

im Juli

Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz bezieht, erhält eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Diese wird mit den regulären Leistungen im Juli ausgezahlt.

Heizkostenzuschuss

ab Juli

Den Heizkostenzuschuss bekommen Wohngeld- und BAföG-Empfänger*innen, Auszubildende mit Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, sowie Menschen mit Behinderung. Wohngeld-Empfänger*innen erhalten 270 Euro (bei zwei Personen im Haushalt 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro), Studierende, die BAföG beziehen, 230 Euro. Extra beantragt werden muss der Heizkostenzuschuss nicht. Wann das Geld genau ausgezahlt wird, entscheiden die Bundesländer, einen gemeinsamen Termin gibt es nicht. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland den Heizkostenzuschuss bereits am 15. Juni ausgezahlt. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen nach eigenen Angaben das Geld noch im Juli zahlen, Baden-Württemberg erst im Oktober.

Senkung der Stromkosten

ab Juli

Eigentlich sollte die EEG-Umlage, die einst zur Förderung Erneuerbarer Energien eingeführt wurde, erst zum kommenden Jahr abgeschafft werden. Nun wurde das auf den 1. Juli vorgezogen. Der Strompreis sinkt damit um 3,7 Cent je Kilowattstunde.

 

Was noch kommt:

Energiepreispauschale

im September

Als Ausgleich für die steigenden Energiepreise erhält jede*r Erwerbstätige eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Sie wird mit dem September-Gehalt ausgezahlt. Die Abrechnung läuft über die Arbeitgeber*innen. Da die Summe versteuert werden muss, profitieren kleinere Einkommen mehr als höhere. Selbstständige können im selben Umfang ihre Steuervorauszahlung reduzieren. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständigen mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

 

Was bereits gilt:

9-Euro-Ticket

seit Juni

Die wohl öffentlichkeitswirksamste Maßnahme aus den Entlastungspaketen feiert bald Halbzeit. Seit dem 1. Juni gilt das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr. Noch bis zum 30. August kann damit bundesweit (fast kostenlos) Bus und Bahn gefahren werden.

Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

seit Juni

Ebenfalls zum 1. Juni wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt. Der Preis für einen Liter Benzin soll so um 30, der für einen Liter Diesel um 14 Cent sinken. Da die Mineralölkonzerne häufig die höheren Margen selbst einstreichen, bleibt der erhoffte Effekt bislang aber aus.

Erhöhung der Entfernungspauschale

mit der Steuer für 2022

Berufspendler*innen sollen zudem von einer erhöhten Pendlerpauschale profitieren. Rückwirkend zum 1. Januar wurde sie von 30 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben. Sie kann also in der Steuererklärung für 2022 geltend gemacht werden.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag

mit der Steuer für 2022

Gleiches gilt für die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (von 1.000 auf 1.200 Euro) und des Grundfreibetrags um 363 Euro je steuerpflichtiger Person. Auch sie wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht, können also für dieses Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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