Soziale Politik

Corona-Krise: Wie Kurzarbeit 2,2 Millionen Jobs sichert

Rund 2,2 Millionen Arbeitsplätze konnten durch Kurzarbeit gesichert werden, so eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein Erfolg. Die Forscher*innen sagen auch, welche Lehren aus der Krise zu ziehen sind.
von Vera Rosigkeit · 10. Mai 2021

„Kurzarbeit ist sehr teuer. Aber Massenarbeitslosigkeit wäre sehr viel teurer“, betont Hubertus Heil im September 2020. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz setzte der Bundesarbeitsminister durch, dass das Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate angehoben und bis Ende des Jahres 2021verlängert wird.

Kurzarbeitergeld rettet 2,2 Millionen Arbeitsplätze

Mit Erfolg. Denn eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass durch Kurzarbeit auf dem Höhepunkt der Corona-Krise rechnerisch mehr als sechs Mal so viele Arbeitsplätze gesichert worden sind, wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. So konnten knapp 2,2 Millionen Arbeitsplätze erhalten werden.

Nach der IMK-Analyse hat damit die gesetzliche Kurzarbeit für die Beschäftigungssicherung während der Pandemie „einen absolut dominierenden Stellenwert“, so die Forscher*innen des IMK, der Universitäten Münster und Kiel. Sie verglichen in ihrer Untersuchung die schweren Wirtschaftskrisen von 2009 und 2020 miteinander. In beiden Fällen brach die Beschäftigung weitaus weniger stark ein als die Wirtschaftsleistung, weil es gelang, viele Arbeitsplätze durch Arbeitszeitreduzierung über die Krise zu retten. Dabei habe sich der Einsatz von Kurzarbeit als Instrument des wirtschaftspolitischen Krisenmanagements gegenüber 2009 weiter verbessert, erklären sie.

Schneller als 2009 reagiert

Und zwar indem deutlich rascher als 2009 die Zugangsvoraussetzungen zu Kurzarbeit erleichtert wurden. Gleichzeitig wurde der Bezugszeitraum für Kurzarbeitergeld verlängert und „die so genannten Remanenzkosten für Unternehmen durch Übernahme der vollen Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeitende reduziert“. Zudem sei mit dem Anheben des Kurzarbeitsgeldes nach längerem Bezug auf bis zu 80 Prozent vom ausgefallenen Nettoentgelt „zum ersten Mal ein stärkerer Fokus darauf gelegt worden, auf einer breiteren Basis Haushaltseinkommen zu sichern“, sagen die Autor*innen der Studie.

Die Brücke Kurzarbeit trägt, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Montag auf Twitter. „Sie hilft Deutschland, die Krise zu bewältigen & sichert Millionen von Jobs, sie unterstützt Beschäftigte & Betriebe, stabilisiert die Nachfrage und hält Fachkräfte an Bord.“

Lehren aus der Krise ziehen

Die Analyse des IMK zeigt aber auch, dass Kurzarbeit zwar erfolgreich Arbeitsplätze sichert, aber gerade Beschäftigte mit geringeren Löhnen in eine prekäre wirtschaftliche Lage bringen kann. Niedriglohn-Beschäftigte etwa arbeiteten häufiger in Unternehmen ohne Tarifvertrag und könnten oft auch nicht auf eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes durch den Arbeitgeber hoffen, die Gewerkschaften in etlichen Krisen-Tarifverträgen ausgehandelt haben.

Noch größer sei die Schutzlücke bei Erwerbstätigen, die nicht unter die Sozialversicherungspflicht fallen, wie Minijobber*innen. Da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, können sie auch nicht in Kurzarbeit gehen und verlieren häufig ihre Stellen. Soloselbständige erhalten zwar in der Corona-Krise neu geschaffene staatliche Leistungen, doch anscheinend funktioniert diese Unterstützung oft längst nicht so reibungslos wie das Kurzarbeitsgeld.

Laut Forscher sei die zu beobachtende „Polarisierung auf dem Arbeitsmarkt während der Corona-Krise“ eine wichtige Lehre für den künftigen Zuschnitt des Systems von Kurzarbeit. Als Beispiel nennen sie die Möglichkeit, geringfügig Beschäftigte und Selbständige in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzubeziehen.  

Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert

Im September 2020 hat das Bundeskabinett mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz das Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Voraussetzung: Die Betriebe müssen bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit angemeldet haben. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte in Leiharbeit. Auch für sie wird die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beziehen bis 31. Dezember 2021 verlängert, wenn die Verleihbetriebe bis zum 31. März 2021 in Kurzarbeit gegangen sind.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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