Bundeshaushalt 2024: Warum die Ampel die Beratungen verschiebt
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Ursprünglich sollte es schon am vergangenen Donnerstag so weit sein: Mit der sogennanten Bereinigunssitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag sollte an diesem Tag bereits ein finaler Beschluss der Parlamentarier*innen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr gefasst werden. Doch weil das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Mittwoch ein weitreichendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung fällte, kam am Tag darauf zwar der Haushaltsausschuss zusammen, fasste jedoch keinen finalen Beschluss.
Morgige Sitzung abgesagt
Zunächst waren weitere Anhörungen von Expert*innen am Dienstag dieser Woche geplant, der Haushaltsbeschluss sollte schließlich am Donnerstag in einer digitalen Sondersitzung gefällt werden. Doch auch dieser Plan ist nun vom Tisch. Offenbar sind noch zu viele Fragen offen. So wurde die für Donnerstag geplante Sitzung abgesagt.
„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen“, heißt es in einer Erklärung, die die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Mittwochnachmittag gemeinsam veröffentlichten.
Nur noch wenig Zeit für Haushaltsbeschluss
Die Beschlussfassung über den Haushalt werde daher nicht wie bisher geplant in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. In dieser sollen stattdessen andere Themen beraten werden. „Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen“, erklären Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge (Grüne), Britta Haßelmann (Grüne) und Christian Dürr (FDP).
Allerdings ist die zur Verfügung stehende Zeit denkbar knapp. Denn im Dezember ist nur noch eine weitere Sitzungswoche im Bundestag vom 11. bis 15. Dezember geplant. Zeitgleich kommt auch der Bundesrat am 15. Dezember zu seiner letzten Sitzung des Jahres zusammen. Womöglich könnte daher eine Sondersitzung notwendig werden.
Was eine vorläufige Haushaltsführung bedeuten würde
Wird in diesem Jahr kein Beschluss mehr über den Haushalt für 2024 gefasst, würde eine vorläufige Haushaltsführung drohen. In Artikel 111 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Ist bis zum Schluss eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.“ Die Ausgaben wären also bis zu einem finalen Haushaltsbeschluss auf dieses grundgesetzlich definierte Mindestmaß beschränkt.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo