Brückenteilzeit, Mindestlohn, Parität: Das ändert sich 2019
Liesa Johannssen/photothek.net
Parität in der Krankenkasse: Mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Beschäftigten getragen wurde, zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat.
Das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz trägt allerdings auch zur Entlastung kleiner Selbständiger bei, die sich künftig in der GKV versichern wollen. Ab 2019 soll deren Mindestbeitrag von 342 Euro auf 171 Euro halbiert werden.
Das Rentenpaket entlastet viele
Brückenteilzeit: Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben ab 45 Beschäftigten eine befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt, in Anspruch zu nehmen. Im Anschluss daran können sie wieder auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Der Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer stellt beim Arbeitgeber einen Antrag, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder bisherige Teilzeitarbeit) für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen einem und fünf Jahren liegt, zu verringern.
Erwerbsminderung: Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert. Sogenannte „Mütterrente“: Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherungp honoriert aber auch KIndererziehung: Denn Mütter oder Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet. Das betrifft knapp zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner. Entlastung geringer Einkommen: 2019 werden Beschäftigte stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Sie zahlen erst ab einem Einkommen über 1.300 Euro (bisher 850 Euro) volle Sozialabgaben auf ihr Monatsgehalt, die Rentenansprüche werden dadurch aber nicht sinken. Davon profitieren bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte. Mit dem Gesetz werden zudem Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 garantiert: Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten, der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten.
Mindestlohn: Mit der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde zugleich beschlossen, ihn regelmäßig anzupassen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
Mehr Netto für Familien
Arbeitslosenversicherung: Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die SPD einen für sie wichtigen Schritt getan, um die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung auszubauen. Beschäftigte werden künftig bei der Weiterbildung besser gefördert, die Weiterbildungsberatung wird gestärkt. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von drei auf 2,5 Prozent gesenkt.
Pflege: Dafür steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose steigt er sogar auf 3,3 Prozent. Die Pflegekassen sollen stabilisiert und die Personalnot in der Pflege bekämpft werden. Parallel dazu werden mit einem sogenannten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen.
Kindergeld: Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 von 194 Euro auf 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und das vierte und jedes weitere auf 235 Euro erhöht.
Kinderfreibetrag: Das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz) verschafft Familien mehr Nettoeinkommen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab Januar 2019 von derzeit 7.428 Euro um 192 Euro auf 7.620 Euro, ab 2020 um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro angehoben.
Sozialer Arbeitsmarkt: Mit dem Teilhabechancengesetz und dem Schaffen eines sozialen Arbeitsmarktes soll Langzeitarbeitslosen durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt der Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht werden. Die SPD hat kurz vor Ende der Beratung noch durchgesetzt, dass Arbeitnehmer nach Tarif und nicht mit Mindestlohn bezahlt werden.
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hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.